Politische Gremien der Stadt
Regelmäßig wählen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Parteien oder Personen in eine Vielzahl politischer Gremien und Ämter, oder können nach einem erfolgreichen Volks- oder Bürgerbegehren Ihre Stimme in einem Volks- oder Bürgerentscheid abgeben.
| Wahl | Letzte Wahl | Wahlperiode | Nächste Wahl |
|---|---|---|---|
| Europawahl | 09.06.2024 | 5 Jahre | 2029 |
| Bundestagswahl | 23.02.2025 | 4 Jahre | 2029 |
| Landtagswahl | 01.09.2024 | 5 Jahre | 2029 |
| Stadt- und Ortschaftsratswahlen | 09.06.2024 | 5 Jahre | 2029 |
| Oberbürgermeisterwahl | 01.03.2020 | 7 Jahre | 21.02.2027 |
| Migrantinnen- und Migrantenbeiratswahl | 13.04.2025 | 5 Jahre | 2029 |
| Jugendparlamentswahl | 13.04.2025 | 2 Jahre | 2027 |
Mit der Vorbereitung und Durchführung der unmittelbaren Wahlen ist in der Regel das Amt für Statistik und Wahlen betraut. Dessen Leiter wird üblicherweise auch als Kreiswahlleiter/-in (Bundestag/ Landtag) oder Stadtwahlleiter/-in (Europawahl) für alle Leipziger Wahlkreise bestellt. Er ist folglich auch meist Vorsitzender des Kreiswahlausschusses (Bundestag/ Landtag), Stadtwahlausschusses (Europawahl) oder Gemeindewahlausschusses (Kommunalwahlen), dem insbesondere die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge sowie die Wahlergebnisfeststellung obliegt. Jeweils ein Wahlvorstand ist für die Durchführung am Wahltag in seinem jeweiligen Wahlbezirk zuständig.
Mittelbare Wahlen für verschiedene Gremien und Ämter der Kommune durch den Stadtrat werden in der Regel durch das Büro für Ratsangelegenheiten vorbereitet. Je nach Festlegungen in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig und der Geschäftsordnung der Ratsversammlung werden in den Vorschlagsverfahren auch weitere Stellen wie zum Beispiel Fachämter einbezogen. Im Falle des Migrantinnen- und Migrantenbeirats wird ein Teil der Vorschlagsliste für Berufung durch den Stadtrat durch eine Online-Wahl ermittelt.
Die allgemeinen Wahlgrundsätze sind
Über weitere Möglichkeiten auch inhaltlich mitzuwirken, können Sie sich auf der Seite zur Bürgerbeteiligung informieren.