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Vereine und gemeinnützige Organisationen haben die Möglichkeit beim Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt der Stadt Leipzig eine Förderung für Projekte und Kleinstprojekte bis 1.000 Euro zu beantragen.

Grundlegende Informationen zu den Förderbedingungen sowie Formulare, Merkblätter und Rechtsgrundlagen sind auf dieser Seite zu finden.

Fragen und Antworten zur Projektförderung

Es können Projekte gefördert werden, die den Inhalten und Zielen der Fachförderrichtlinie oder des Bundesprogramms Demokratie Leben! entsprechen.

Die Handlungsziele entnehmen Sie der Ausschreibung.

Hintergrundinformationen finden Sie in unserer Fachförderrichtlinie und im Bundesprogramm “Demokratie Leben!”

Antragsberechtigt sind grundsätzlich rechtsfähige, nicht-staatliche Organisationen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind gemeinnützig gemäß §§51 ff. Abgabenordnung. Ersatzweise können sie nachweisen, dass ein Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§51 ff. Abgabenordnung gestellt wurde beziehungsweise der Gesellschaftervertrag/ die Satzung ist grundsätzlich vereinbar mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit.
  • Sie können nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist.
  • Sie erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt und haben entsprechende Erfahrungen in dem jeweiligen Themenfeld.
  • Sie haben einen Sitz oder eine dauerhafte Niederlassung in Leipzig oder wenn das Projekt mit örtlichen Strukturen verbunden ist und diese in die Konzeption und Realisierung der Maßnahmen einbezogen werden sowie mehrheitlich Leipziger Bürgerrinnen und Bürger an den Projekten teilnehmen.
  • Sie stehen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und gewährleisten eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

Die Antragstellung muss durch die zur gesetzlichen Vertretung befugte Person/ befugten Personen erfolgen.

Insgesamt stehen vier Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  1. Im Rahmen einer Ausschreibung fördern wir einmalig Projekte für das Förderjahr 2025.
  2. Wir fördern Jugendfondsprojekte ganzjährig in Höhe von bis zu 2.000 Euro, ab dem Tag der Ausschreibung und solange Mittel aus dem Förderbudget zur Verfügung stehen.
  3. Wir fördern Kleinstprojekte ganzjährig in Höhe von bis zu 1.000 Euro, ab dem Tag der Ausschreibung und solange Mittel aus dem Förderbudget zur Verfügung stehen.
  4. Eine institutionelle Förderung ist in geeigneten Fällen möglich.

Bei der Projektförderung gibt es unterschiedliche Fördermitteltöpfe:

  • Im Rahmen der einmaligen Ausschreibung gibt es keine Obergrenze bei der Fördersumme. Durch die überzeugende Darstellung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses Ihres Projekts gewinnen Sie das Vertrauen der Förderkonferenz Demokratie.
  • Kleinstprojekte können von uns mit maximal 1.000 Euro gefördert werden. Wir fördern Kleinstprojekte ganzjährig, ab dem Tag der Ausschreibung und solange Mittel aus dem Förderbudget zur Verfügung stehen.
  • Jugendfondsprojekte fördern wir ganzjährig in Höhe von bis zu 2.000 Euro, ab dem Tag der Ausschreibung und solange Mittel aus dem Förderbudget zur Verfügung stehen.

Der Träger sollte einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben selbst einbringen. Dieser Anteil kann in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln sowie Eigenleistungen erbracht werden.

Der Antrag wird beim Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt gestellt. Dazu finden Sie in den Links ein Online-Formular. In der Ausschreibung wird die Frist der Einreichung für das Jahr definiert. Die Ausschreibung finden Sie in den Downloads.

Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag spätestens am Stichtag per Online-Formular eingeht. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Formular.

Es müssen zwingend die Antragsformulare der Stadt Leipzig verwendet werden. Diese sind unter Antragsformulare zu finden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, Onlineformular
  • Satzung oder Gesellschaftervertrag
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung
  • Vereinsregisterauszug inklusive rechtsverbindlicher Vertretungsvollmacht

Auf Verlangen müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden, zum Beispiel Vergabedokumentation (über 1.000 Euro Netto-Auftragswert), Kooperationsvereinbarung, Nachweis über berufliche Qualifikation.

Nach der Einreichung werden Anträge vom Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt vorgeprüft. Projekte mit einer Fördersumme über 1.000 Euro werden an die Förderkonferenz Demokratie weitergeleitet. Das Gremium gibt eine Förderempfehlung auf Basis der eingereichten Förderanträge ab. Das Förderkonferenz Demokratie hat die Möglichkeit, die beantragte Fördersumme per Fördervotum abzulehnen, ihr nur zum Teil und/oder mit Auflagen zuzustimmen. Die Stadt Leipzig hat ein Letztentscheidungsrecht, schließt sich aber in der Regel dem Urteil des Gremiums an.

Über Anträge in Rahmen von Kleinstprojekten entscheidet das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Im Zweifelsfall wird die Förderkonferenz Demokratie einbezogen.

Bei Jugendfondsprojekten spricht das Jugendparlament Leipzig auf Grundlage der eingereichten Anträge eine Förderempfehlung aus. Die Antragstellenden stellen ihr Projekt dazu in einer Sitzung vor.

Für die Förderung gelten neben den kommunalen Förderbestimmungen auch die einschlägigen Bestimmungen des Bundesprogramms, insbesondere die für das Bundesprogramm geltenden Nebenbestimmungen. Diese sind bei der Planung und Durchführung der geförderten Maßnahmen sowie bei der Abrechnung zu beachten.

Für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ geltenden folgende Nebenbestimmungen: 

Es werden vor Aufnahme in die Projektförderung, also jährlich vor jeder Bewilligung, die/ der Letztempfänger entsprechend dem sogenannten Haber- Verfahren überprüft.

  • Während der Projektförderung können anlassbezogene Prüfungen stattfinden - Anlass kann Kenntnis von relevanten Sachverhalten sein.
  • Wie bei allen Förderungen des Staates, wird bei Erkenntnissen eine Förderung nicht erfolgen beziehungsweise wird es zu Rückforderungen kommen.
  • Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Fördermittel des Bundes vermieden wird.
  • Des Weiteren sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass keine Unterstützung durch immaterielle Strukturen erfolgt, zum Beispiel die aktive Teilnahme von Personen oder Organisationen aus extremistischen Strukturen (im Sinne von § 4 BVerfSchG) an öffentlich geförderten Veranstaltungen.
  • Sie als Träger müssen bei Ihren Maßnahmen sorgfältig auswählen, welche Personen oder Organisationen an einem Projekt mitarbeiten oder es durchführen. Sie müssen darauf achten, dass keine extremistischen Strukturen unterstützt werden – weder durch Geld (Fördermittel des Bundes) noch durch andere Formen der Unterstützung.
  • Personen oder Organisationen dürfen nicht mit einem Projekt beauftragt werden oder daran mitarbeiten, wenn bekannt ist oder vermutet wird, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung handeln.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung, Durchführung und Abrechnung immer rechtzeitig an die Mitarbeitenden des Referats Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Am schnellsten geht dies per E-Mail an fm-demokratie@leipzig.de.

Was passiert wann? Überblick über das Förderverfahren

  1. Ausschreibung und Start Antragstellung 2027

    Ab 12.10.2026 (Ausschreibung veröffentlicht) können Sie einen Antrag für das Förderjahr 2027 stellen.

  2. Ende der Ausschreibung und Antragsfrist

    Die Antragsfrist für die Einreichung von Projekten endet am 30.11.2026.  Für Kleinst- und Jugendfondsprojekte ist eine ganzjährige Antragsstellung bis zur Ausreichung der verfügbaren Fördermittel möglich.

  3. Entscheidung über Förderanträge

    Voraussichtlich März 2027 wird über die Förderanträge im Rahmen einer Förderkonferenz Demokratie entschieden, die Vereine/ Träger werden über das Ergebnis des Votums informiert.

  4. Bewilligung der Projekte für 2027

    Die Erstellung der Förderbescheide beginnt voraussichtlich ab April 2027. Mittelabrufe sind nach Rechtskraft des Bescheids möglich.

  5. Ausschreibung für 2028

    Im 4. Quartal des Jahres 2027 wird die Ausschreibung für das Förderjahr 2028 veröffentlicht.

Formulare und Informationen zur Projektförderung

Häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren

Kleinstprojekte sind kleinere Vorhaben. Die Förderhöhe ist auf 1.000 Euro begrenzt. Die Maßnahme muss ein eigenständiges Projekt  oder abgeschlossenes Teilprojekte eines größeren Projekts sein. Zur Beantragung verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Antragsformular,

Im Rahmen der neuen Förderperiode gibt es einige Neuerungen, die die Projektfinanzierung betreffen. Die Fördersumme wird nun über eine Honorar- und eine Teilnehmendenpauschale ermittelt.

Es wird empfohlen, die jeweiligen Projekte wie gewohnt zu planen und zu kalkulieren (Kostenplan) und die ermittelten Kosten in die Pauschalen zu übertragen. Das Antragsformular hilft Ihnen dabei.

Die Pauschalen decken sämtliche Kosten, die bei einem Projekt anfallen, wie zum Beispiel:

  • Honorare, zum Beispiel für Referentinnen und Referenten
  • Materialkosten, Arbeits- und Verbrauchsmaterialien
  • Reisekosten im Rahmen des Projektes (Bundesreisekostengesetz)
  • Raummiete, Fahrzeugmiete
  • Telefon und Internetkosten

Beispiel 1 - Bei Kleinstprojekten: An Ihrem Projekt sollen mehr Teilnehmende mitwirken als sie über die Pauschalen beantragen können

 Optionen:

  • Sie wechseln vom Antrag für Kleinstprojekte zum Antrag für Projektvorhaben (nur bis 31.07.25 möglich) und erweitern damit die mögliche Fördersumme
  • Sie rechnen nur den Teil der Teilnehmenden über den Antrag ab, der mit den Pauschalen vereinbar ist, und finden für den anderen Teil eine alternative Finanzierungsmöglichkeit

Beispiel 2 - Sie veranstalten ein Projekt, bei dem eine Teilnehmendenanzahl nicht nachweisbar ist.

Sollten Sie ein Projekt planen, bei dem keine konkrete Teilnehmendenanzahl nachweisbar ist, bitten wir Sie um eine Kontaktaufnahme. Im Rahmen der Fachförderrichtlinie sind Projekte ohne Pauschalen im Einzelfall möglich.

Wir fördern in der Regel nach Festbetrag:

Bei der Festbetragsfinanzierung beteiligt sich das Referat mit einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei der Abrechnung des Vorhabens bleibt die Zuwendung gleich, wenn mindestens in dieser Höhe zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden, lediglich die vorgesehenen Eigenmittel verändern sich nach oben oder unten.

Es sind projektbezogene Personalkosten möglich. Sollte ein Projekt sich nicht ohne Personalkosten umsetzen lassen, bitten wir um Kontaktaufnahme vor Ihrer Antragstellung. Es gibt dazu ein gesondertes Finanzierungplanformular.

 

Der Träger sollte einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben selbst einbringen. Dieser Anteil kann in Form von Eigen- und/ oder Drittmitteln sowie Eigenleistungen erbracht werden. Eine Abweichung davon bedarf einer besonderen Begründung.

Durch einen vorzeitigen Maßnahmebeginn ist es möglich, mit der Projektumsetzung vor der Votierung der Förderkonferenz Demokratie grundsätzlich im Förderzeitraum zu beginnen. Dies erfolgt jedoch auf das Risiko hin, dass die bereits entstandenen Kosten selbst getragen werden müssen, wenn das Projekt vom Bündnis abgelehnt oder in geänderter Form bewilligt wird. Wird kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt, können keine Kosten abgerechnet werden, die vor der Entscheidung über das Projekt entstanden sind.

Ja, die Mittel sind innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung und innerhalb des Förderzeitraumes zu verwenden. Ein Überschreiten der Mittelverwendungsfrist führt zur Rückforderung der Zuwendung. Es besteht die Möglichkeit, die Zuwendung auch in Teilbeträgen abzufordern. Sollte die Mittelverwendungsfrist einmal nicht eingehalten werden können, ist dies dem Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt rechtzeitig anzuzeigen.

Änderungen im Rahmen des Projektes sind möglich, sie müssen durch das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt bestätigt werden. Nutzen Sie hierfür das Formular zum Ausgaben- und Finanzierungsplan. Änderungen, die erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes angezeigt werden, finden keine Berücksichtigung.

Ja, wer durch ein positives Votum einen Zuwendungsbescheid erhält, wird durch diesen mit der Auflage verpflichtet, bis zum 31.03. des Folgejahres einen Verwendungsnachweis einzureichen. Das Formular finden Sie unter wichtige Dokumente. Geht kein Verwendungsnachweis ein, führt dies zur vollumfänglichen Rückforderung der Zuwendung. Dies betrifft alle Förderprodukte. Sollten Sie den Verwendungsnachweis nicht fristgerecht einreichen können, so ist dies dem Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt schriftlich zu begründen und muss durch diese bestätigt werden.

 

 

Die bewilligten Pauschalen werden unter anderem über Teilnehmendenliste sowie Honorarvertrag und Honorarrechnung im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens nachgewiesen.

 

Ja. Der Verwendungsnachweis kann digital über das Online-Formular eingereicht werden. Das Formular führt Sie durch die erforderlichen Angaben und ermöglicht das Hochladen der notwendigen Unterlagen.

Bitte halten Sie dafür insbesondere den Zuwendungsbescheid sowie die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Nachweise und Unterlagen bereit.

→ Digitalen Verwendungsnachweis einreichen

Die Partnerschaft für Demokratie "Leipzig. Ort der Vielfalt" wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des Freistaates Sachsen finanziert.

Diese Maßnahme wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend., mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes sowie im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie Leipzig. Ort der Vielfalt der Stadt Leipzig.

Kontakt

Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Adresse
Verwaltungsgebäude
Friedrich-Ebert-Straße 19A
04109 Leipzig
Telefon
0341 123-4333
E-Mail
fm-demokratie@leipzig.de

  • Gebäude für Rollstuhlfahrer voll zugänglich
  • Aufzug für Rollstuhlfahrer zugänglich
  • Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Spezielle und persönliche Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung
  • Markierte Behindertenparkplätze vorhanden