Zum Inhalt springen

Kinder und Jugendliche: Unterstützungsangebote

Wenn du Hilfe suchst, kannst du dich gern unter der E-Mailadresse jugendschutz@leipzig.de an uns wenden. Außerdem helfen dir folgende Stellen ebenso weiter:

Diese Angebote kosten nichts. Sie sind anonym. Das heißt, du musst deinen Namen nicht sagen. Es ist vertraulich. Das heißt niemand erfährt, worüber du gesprochen hast.

Angebote des Fachbereichs Kinder- und Jugendschutz

Wir beraten Kinder, Jugendliche, Eltern und Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben zu Themen rund um den Kinder- und Jugendschutz.

Unsere Aufgaben:

  • Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern oder Personensorgeberechtigte und Multiplikator/-innen zu Themen rund um den Jugendschutz
  • Beratung von Gewerbe und zu Veranstaltungen
  • Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden auf mögliche Jugendgefährdungen
  • Stellungnahmen und Empfehlungen zu Projekten, Veranstaltungen oder behördlichen Ausnahmen
  • Sachverständigentätigkeit und Mitarbeit in Fachgremien
  • Fortbildung und Schulung von Multiplikator/-innen im Bereich Prävention

Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Die Stadt Leipzig fördert Projekte, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bereich Prävention arbeiten. Diese Projekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wollen junge Menschen fördern und stärken, damit sie dazu fähig sind, selbst darüber zu entscheiden, wie sie eine Sache machen wollen oder ob sie es lieber sein lassen. Dabei kann es um verschiedene Angelegenheiten gehen: zum Beispiel Substanzkonsum und Abhängigkeit, Medien, Ideologien, Gewalt und Aggression, Gefühle und Vieles mehr.

Welche Projekte gibt es genau und was machen diese?

  • Drahtseil: Sucht-, Gewalt- und Medienprävention für Kinder und Jugendliche
  • Drug Scouts: Drogen-Informations-Projekt, niedrigschwellige Angebote für junge Menschen mit und ohne Konsumerfahrungen
  • Free your mind: Schülermultiplikator/-innenprojekt zur Suchtprävention, Gesundheits- und Medienkompetenzförderung
  • Kinder- und Jugendtelefon: kostenloses, anonymes Beratungs- und Gesprächsangebot per Telefon oder E-Mail für Kinder und Jugendliche
  • Kompass: Aufklärung und Förderung von Kompetenzen im Umgang mit ideologischen Gefährdungen im digitalen und analogen Raum
  • Stinktier: Gewaltpräventionsprojekt für Schulklassen
Die Projekte arbeiten nach den Fachstandards Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz ist an mehreren Stellen im gesetzlichen Rahmen fest verankert.

Betreffende Gesetze sind 

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Jugendmedienschutz – Staatsvertrag (JMStV)
  • Konsumcannabisgesetz (KCanG)
  • weitere Gesetze mit speziellen Jugendschutzbestimmungen

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gern und/ oder vereinbaren einen Beratungstermin.

Sie tragen Verantwortung!

Als Unternehmen tragen Sie Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das JuSchG - Jugendschutzgesetz richtet sich primär an Sie und Ihr Team. 

Hier sind wichtige Punkte, die Sie im Verkauf oder bei Veranstaltungen beachten müssen:

  • Führen Sie konsequente Alterskontrollen beim Verkauf von Alkohol, Tabakwaren und jugendgefährdenden Medien durch.
  • Machen Sie die geltenden Jugendschutzbestimmungen durch gut sichtbare und lesbare Aushänge in Ihrem Betrieb bekannt.
  • Informieren und schulen Sie Ihr Team regelmäßig über die aktuellen Jugendschutzvorschriften.
  • Sie planen eine Veranstaltung und erwarten Gäste unter 18 Jahren?  Stimmen Sie sich im Vorfeld mit dem Fachbereich Kinder- und Jugendschutz und der kommunalen Ordnungsbehörde ab.

Als Fachkräfte der sozialen Arbeit oder in Schul- und Bildungskontext sind Sie mit einer Vielzahl an Bedarfen und Herausforderungen konfrontiert. Hier finden Sie Angebote zur Fortbildung in Leipzig und Sachsen:

Veranstaltungen

Förderhinweis zur Veranstaltungsreihe „Medienwissen“

Logo des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Sachsen

Zum Thema

Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche

FAQ - Häufig gestellte Fragen

eine erleuchtete Glühbirne steigt unter Rauch aus einer Kiste aus
© https://de.freepik.com

Kinderarbeit ist in Deutschland verboten!

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht jedoch Ausnahmen vor. Um an einem Theaterstück oder einer Medienproduktion mitwirken zu können, kann die Produktionsfirma für Ihr Kind eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 JArbSchG erwirken. Dafür benötigt die zuständige Landesbehörde die Information von Schule, Arzt und zuständigem Jugendamt, ob etwas gegen die Tätigkeit des Kindes spricht. Diese Information erhalten Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten (PSB) im Rahmen einer Anhörung bei den genannten Stellen und geben sie in Form eines Anhörungsnachweises an die Produktionsfirma oder die Landesbehörde weiter.

Anhörungen können im Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig nur für Kinder und Jugendliche erfolgen, deren Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Leipzig liegt.

So funktioniert die Anhörung:

Schritt 1:  Formular ausfüllen
  • Sie erhalten ein Formular zur Anhörung nach § 6 JArbSchG von der zuständigen Landesbehörde beziehungsweise von der Produktionsfirma. Füllen Sie die Personendaten für Ihr Kind und die Angaben zur Produktion aus.
Schritt 2: Zusätzliche Informationen zur Produktion 
  • Für die Bearbeitung der Anhörung benötigt der Fachbereich Kinder- und Jugendschutz Informationen zur Produktion. Bitte erfragen Sie folgende Angaben bei der Produktionsfirma:
    • In welchem Zeitraum wird die Produktion stattfinden und an wie vielen Tagen wird Ihr Kind am Set tätig sein (Zeitraum und Anzahl der Tätigkeitstage)?
    • In welchem Zeitfenster wird sich ihr Kind am Set aufhalten (Uhrzeit und Stundenzahl pro Tag)?
    • Wie lange wird Ihr Kind in diesem Zeitraum konkret tätig sein (Stundenzahl der Tätigkeit)?
    • Was ist Inhalt des Projekts und was wird Ihr Kind konkret im Rahmen der Mitwirkung tun beziehungsweise darstellen?
    • Wird Ihr Kind am Set betreut beziehungsweise begleitet? 
Schritt 3: Anhörung durch Arzt/ Ärztin und Schule
  • Wenden Sie sich für die Anhörung an die Kinder- oder Hausarztpraxis und die Schule Ihres Kindes. Lassen Sie sich die Anhörung durch die jeweilige Stelle auf dem Formular zur Anhörung nach § 6 JArbSchG bestätigen.
Schritt 4:  Einwilligung der Eltern beziehungsweise PSB und Anhörung durch das Amt für Jugend und Familie
  • Scannen Sie das ausgefüllte Formular ein und senden Sie den Scan zusammen mit den Informationen zur Produktion per Mail an jugendschutz@leipzig.de . Bitte geben Sie in der Mail eine Telefonnummer an unter der wir Sie für Rückfragen erreichen können. Sie erhalten nach Bearbeitung den Anhörungsnachweis per Mail.

Die Anhörung und Ausstellung des Anhörungsnachweises ist nach Absprache auch vor Ort im Amt für Jugend und Familie möglich.

Seit der Teilregulierung durch die Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im April 2024 gibt es viele neue Regelungen, die es zu kennen und zu beachten gilt.

Hier dreht sich alles um den Paragraph 5 im Jugendschutzgesetz. Das ist nicht so schnell zu erklären. Es gibt unterschiedliche Regelungen. 

Für genaue Informationen, die zu euch passen, schreibt uns gerne eine E-Mail an jugendschutz@leipzig.de oder ruft uns an. Das Team berät euch gern zu euren Fragen. 

Alles zum Thema Arbeiten im Jugendalter ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Hier kommt es auf verschiedene Dinge an. Zum Beispiel auf das Alter, auf die Arbeitsstelle oder ob Ferien sind oder Schulzeit. 

Für genaue Informationen, die zu euch passen, schreibt uns gerne eine E-Mail an jugendschutz@leipzig.de oder ruft uns an. Das Team berät euch gern zu euren Fragen. 

Sie haben die Möglichkeit eine Ordnungswidrigkeit bei der Zentralen Bußgeldbehörde selbst anzuzeigen oder Sie schreiben eine E-Mail an jugendschutz@leipzig.de und schildern den beobachteten Vorfall. 

Wir kümmern uns darum und leiten Ihren Hinweis an die zuständige Stelle weiter. 

Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es unterschiedlicher Informationen. Zum Beispiel das Alter der erwarteten Gäste, die Art der Veranstaltung, die Zeit und Dauer der Veranstaltung und vieles Weitere. Gerne helfen wir Ihnen passgenau weiter. 

Wir bitten Sie dafür um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an jugendschutz@leipzig.de . 

Kontakt

Fachbereich Kinder- und Jugendschutz

Adresse
Alte Messe Messehalle 12
Perlickstraße 6
04103 Leipzig
E-Mail
jugendschutz@leipzig.de
Webseite