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Wenn Kinder und Jugendliche erwachsen werden, müssen sie sich mit vielen Sachen auseinandersetzen. Sie lernen selbstständig zu sein, eine eigene Meinung zu haben und mit anderen zusammenzuleben. Der Fachbereich Kinder- und Jugendschutz unterstützt dabei mit vielfältigen Angeboten.
Wenn du Hilfe suchst, kannst du dich gern unter der E-Mailadresse jugendschutz@leipzig.de an uns wenden. Außerdem helfen dir folgende Stellen ebenso weiter:
Diese Angebote kosten nichts. Sie sind anonym. Das heißt, du musst deinen Namen nicht sagen. Es ist vertraulich. Das heißt niemand erfährt, worüber du gesprochen hast.
Wir beraten Kinder, Jugendliche, Eltern und Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben zu Themen rund um den Kinder- und Jugendschutz.
Unsere Aufgaben:
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Die Stadt Leipzig fördert Projekte, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bereich Prävention arbeiten. Diese Projekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wollen junge Menschen fördern und stärken, damit sie dazu fähig sind, selbst darüber zu entscheiden, wie sie eine Sache machen wollen oder ob sie es lieber sein lassen. Dabei kann es um verschiedene Angelegenheiten gehen: zum Beispiel Substanzkonsum und Abhängigkeit, Medien, Ideologien, Gewalt und Aggression, Gefühle und Vieles mehr.
Der Kinder- und Jugendschutz ist an mehreren Stellen im gesetzlichen Rahmen fest verankert.
Betreffende Gesetze sind
Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gern und/ oder vereinbaren einen Beratungstermin.
Als Unternehmen tragen Sie Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das JuSchG - Jugendschutzgesetz richtet sich primär an Sie und Ihr Team.
Hier sind wichtige Punkte, die Sie im Verkauf oder bei Veranstaltungen beachten müssen:
Als Fachkräfte der sozialen Arbeit oder in Schul- und Bildungskontext sind Sie mit einer Vielzahl an Bedarfen und Herausforderungen konfrontiert. Hier finden Sie Angebote zur Fortbildung in Leipzig und Sachsen:
Kinderarbeit ist in Deutschland verboten!
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht jedoch Ausnahmen vor. Um an einem Theaterstück oder einer Medienproduktion mitwirken zu können, kann die Produktionsfirma für Ihr Kind eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 JArbSchG erwirken. Dafür benötigt die zuständige Landesbehörde die Information von Schule, Arzt und zuständigem Jugendamt, ob etwas gegen die Tätigkeit des Kindes spricht. Diese Information erhalten Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten (PSB) im Rahmen einer Anhörung bei den genannten Stellen und geben sie in Form eines Anhörungsnachweises an die Produktionsfirma oder die Landesbehörde weiter.
Anhörungen können im Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig nur für Kinder und Jugendliche erfolgen, deren Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Leipzig liegt.
Die Anhörung und Ausstellung des Anhörungsnachweises ist nach Absprache auch vor Ort im Amt für Jugend und Familie möglich.
Seit der Teilregulierung durch die Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im April 2024 gibt es viele neue Regelungen, die es zu kennen und zu beachten gilt.
Hier dreht sich alles um den Paragraph 5 im Jugendschutzgesetz. Das ist nicht so schnell zu erklären. Es gibt unterschiedliche Regelungen.
Für genaue Informationen, die zu euch passen, schreibt uns gerne eine E-Mail an jugendschutz@leipzig.de oder ruft uns an. Das Team berät euch gern zu euren Fragen.
Alles zum Thema Arbeiten im Jugendalter ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Hier kommt es auf verschiedene Dinge an. Zum Beispiel auf das Alter, auf die Arbeitsstelle oder ob Ferien sind oder Schulzeit.
Für genaue Informationen, die zu euch passen, schreibt uns gerne eine E-Mail an jugendschutz@leipzig.de oder ruft uns an. Das Team berät euch gern zu euren Fragen.
Sie haben die Möglichkeit eine Ordnungswidrigkeit bei der Zentralen Bußgeldbehörde selbst anzuzeigen oder Sie schreiben eine E-Mail an jugendschutz@leipzig.de und schildern den beobachteten Vorfall.
Wir kümmern uns darum und leiten Ihren Hinweis an die zuständige Stelle weiter.
Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es unterschiedlicher Informationen. Zum Beispiel das Alter der erwarteten Gäste, die Art der Veranstaltung, die Zeit und Dauer der Veranstaltung und vieles Weitere. Gerne helfen wir Ihnen passgenau weiter.
Wir bitten Sie dafür um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an jugendschutz@leipzig.de .