Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Informationen zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungen und aufenthaltsrechtlichen Belangen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für Inhaber einer Duldung
Eine Duldung stellt keinen Aufenthaltstitel dar, sondern bewirkt lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bestehen jedoch Möglichkeiten, den Aufenthalt in Deutschland langfristig zu sichern und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Antragstellung und Kontaktmöglichkeiten
Anträge können Sie in vielen Fällen online, über unser Kontaktformular oder per Post an die Ausländerbehörde senden. Um den Schutz Ihrer Daten sicherzustellen, bietet die Ausländerbehörde keine allgemeine E-Mailadresse zur Kommunikation an. Anfragen können Sie uns über unser Kontaktformular senden. Diese werden automatisiert und schnell an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Hinweis: Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Leipzig anmelden. Das ist in jedem Bürgerbüro oder als Staatsangehöriger eines EU-Staates auch online möglich.
Um unseren Service kontinuierlich zu verbessern, ist uns Ihr Feedback sehr wichtig. Das Feedbackmanagement der Ausländerbehörde bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Anliegen vorzubringen. Schreiben Sie uns:
- was Sie gut finden,
- was wir verbessern können,
- wo Sie Kritikpunkte sehen,
- worüber Sie sich beschweren möchten.
Terminvereinbarung
Eine persönliche Abgabe von Unterlagen außerhalb eines konkreten Termins ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Bei Einsendungen per Post berücksichtigen Sie bitte eine Postlaufzeit von rund sieben Werktagen. Für dringende Anfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Aus organisatorischen Gründen sind Vorsprachen nur mit Termin möglich. Termine erhalten Sie, wenn aus behördlicher Sicht eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. In allen anderen Fällen arbeitet die Ausländerbehörde digital, um für alle Anliegen einen möglichst kurzen Bearbeitungsprozess sicherzustellen.
Beratungsstellen und -angebote
Ein umfangreiches Angebot an Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten in Leipzig gibt es im Willkommenszentrum Leipzig. Das Willkommenszentrum Leipzig ist eine zentrale, niedrigschwellige Anlaufstelle zur ersten Orientierung für neue Leipzigerinnen und Leipziger mit Migrationshintergrund.
Die digitale Stadtkarte von Afeefa hilft bei der Suche nach Beratungsstellen, Ärzten und Freizeitangeboten.
Angebote zur Migrationsberatung, Integrationskursen oder Behörden finden Sie zudem im Service-Center des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Der Sächsische Flüchtlingsrat bietet im Rahmen des Projekts "Perspectives" in Sachsen lebenden Geflüchteten Perspektivberatungen an und unterstützt geflüchtete Menschen auf ihrem Weg in einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Daneben stehen in Leipzig auch weitere Rückkehr- und Perspektivberatungsstellen (PDF 48 KB) zur Verfügung. Ergänzend dazu bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die bundesweite Rückkehrhotline an.
Auskünfte zum Stand des Asylverfahrens und Auskünfte zum Stand eines Asylverfahrens an Dritte erteilt ebenfalls das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Für die Einreise im beschleunigten Fachkräfteverfahren berät das Fachinformationszentrum Zuwanderung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet eine Beratungsstelle Radikalisierung an. Das Team der Beratungsstelle Radikalisierung ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Kind, Ihr Freund, Ihre Schülerin wendet sich einer radikal islamistischen Gruppe zu.
Hinweise für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Akten der Ausländerbehörde Leipzig
Papierakten zur Einsichtnahme werden von uns gegen eine Gebühr von 10 Euro in Ihre Kanzlei übersandt. Für Rechtsanwälte aus Leipzig bieten wir zudem an, dass die Akten bei uns abgeholt werden können. Die Akteneinsicht ist dann gebührenfrei.
Elektronische Akten werden Ihnen kostenfrei über EGVP übersandt.
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Akten in denen die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig aktenführend ist.
Bitte stellen Sie bei uns formlos einen Antrag auf Akteneinsicht und teilen uns mit, ob wir Ihnen die Akte in die Kanzlei senden sollen oder ob Sie die Akte in unseren Räumen abholen. Sofern Sie noch keine Vollmacht zum Verwaltungsverfahren eingereicht haben, reichen Sie bitte die Vollmacht mit dem Antrag auf Akteneinsicht mit ein.
Fremdakten
Einsichten von Akten anderer Ausländerbehörden sind bei uns nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die aktenführende Ausländerbehörde.
Bitte vermeiden Sie, uns Schriftstücke per Fax oder Post zu übermitteln. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Korrespondenz über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) - besonderes Anwaltspostfach zu besonderem Behördenpostfach.
Sie erreichen die Ausländerbehörde über die EGVP-Postfachkennung Stadt Leipzig - Ordnungsamt - Ausländerbehörde.
Bitte beachten Sie, dass eine Handlung, die der Schriftform bedarf (zum Beispiel die Erhebung eines Widerspruchs) nur durch ein elektronisches Dokument ersetzt werden kann, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sofern Sie nicht die Möglichkeit besitzen eine solche Signatur zu generieren, bitten wir um Übermittlung via Fax oder Post.
Sofern Ihr Mandant sich bereits in einem Verwaltungsverfahren befindet, ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Mitteilungen direkt an die/den zuständige/-n Sachbearbeiter/-in unter Angabe des Aktenzeichens adressieren. Bitte nutzen Sie die Postanschrift, welche Sie rechts auf dieser Seite finden.
Bitte nutzen Sie für Anträge die Formulare der Ausländerbehörde. Die wichtigsten Formulare finden Sie unten. Weitere Formulare finden Sie auf der jeweiligen Dienstleistungsseite zum Anliegen.
Eine Übersicht aller Formulare zum Thema Ausländerangelegenheiten finden Sie in der Formulardatenbank. Bitte wählen Sie dort "Formulare nach Anliegen" aus. Unter der Rubrik "Ausländer" finden Sie alle Formulare der Ausländerbehörde.
Wichtige Rechtsvorschriften
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Freizügigkeitsgesetz-EU (FreizügG/EU)
- Sächsisches Ausländerrechts- zuständigkeitsgesetz (SächsAuslZuG)
- Sächsische Aufenthalts- und Asylverfahrenszuständigkeits- verordnung (SächsAAZuVO)
- Sächsische Härtefallkommissionsverordnung (SächsHFKVO)