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Kommunaler Wärmeplan und identifizierte Versorgungsgebiete

In der Wärmeplankarte ist für jedes Gebiet die aus technischer und wirtschaftlicher Sicht zu bevorzugende Versorgungsart dargestellt. 

Darstellung und dient ausschließlich der Orientierung

Die Darstellung begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Anschluss und keine Verpflichtung, diese Versorgungsart zu nutzen. Die Abgrenzungen im Wärmeplan sind weder linienscharf noch final in ihrer Detailplanung. Für Gebäude, die sich am Rand eines Fernwärmeausbaugebietes befinden, wird erst im Laufe der konkreten Planung klar, ob sie an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können.

Adresse Versorgungsgebiet
dunkelrot markierter Kartenausschnitt
Wärmenetz Bestand (dunkelrot)
orange markierter Kartenausschnitt
Wärmenetz Ausbau ab 2025 (orange)
orange-schraffiert markierter Kartenausschnit
Wärmenetz Ausbau ab 2030 (orange-schraffiert)
gelb-schraffiert markierter Kartenausschnitt
Wärmenetz Ausbau ab 2035 (gelb-schraffiert)
hellgrün markierter Kartenausschnitt
Dezentral (hellgrün)
dunkelgrün markierter Kartenausschnitt
Potenzialgebiet Nahwärmeinsel (dunkelgrün)
hellblau, gepunktet markierter Kartenausschnitt
Prüfgebiete (hellblau, gepunktet)

Wärmenetz Bestand

Diese Kategorie zeigt ein Gebiet mit bestehender Fernwärmeversorgung. In diesem Gebiet ist grundsätzlich eine Versorgung mit Fernwärme schon jetzt möglich.

Wärmenetz Ausbau ab 2025

Dieses Gebiet ist als Fernwärmeausbaugebiet ausgewiesen, da es ab 2025 an das Fernwärmesystem angeschlossen werden soll. Die Jahresangabe beschreibt den möglichen Beginn eines Ausbaus, nicht dessen Abschluss. Ob und wann eine Erschließung erfolgt, hängt von den konkreten Ausbauplänen im jeweiligen Quartier ab.

Wärmenetz Ausbau ab 2030

Dieses Gebiet ist als Fernwärmeausbaugebiet ausgewiesen, da es ab 2030 an das Fernwärmesystem angeschlossen werden soll. Die Jahresangabe beschreibt den möglichen Beginn eines Ausbaus, nicht dessen Abschluss. Ob und wann eine Erschließung erfolgt, hängt von den konkreten Ausbauplänen im jeweiligen Quartier ab. 

Wärmenetz Ausbau ab 2035

Dieses Gebiet ist als Fernwärmeausbaugebiet ausgewiesen, da es ab 2035 an das Fernwärmesystem angeschlossen werden soll. Die Jahresangabe beschreibt den möglichen Beginn eines Ausbaus, nicht dessen Abschluss. Ob und wann eine Erschließung erfolgt, hängt von den konkreten Ausbauplänen im jeweiligen Quartier ab. 

Dezentral

In diesem Gebiet ist eine individuelle Versorgung des Gebäudes mit den zur Verfügung stehenden Technologien erforderlich. Das bedeutet, dass dieses Gebiet nicht für den Anschluss an ein Wärmenetz vorgesehen ist.

Potenzialgebiet Nahwärmeinsel

Dieses Gebiet eignet sich für die Errichtung eines sogenannten Nahwärmenetzes. Ein solches Wärmenetz wird auch als Inselnetz bezeichnet, weil es nicht mit dem Fernwärmenetz verbunden ist. Weitere Untersuchungen und die Beteiligung der Bevölkerung sind erforderlich, um die Chancen einer Nahwärmeversorgung zu diskutieren.

Prüfgebiete

In diesem Gebiet ist derzeit noch offen, welche Wärmeversorgung hier in Zukunft am besten geeignet ist. Hier werden derzeit noch die verschiedenen Optionen wie Fernwärme, Einzelversorgung oder Nahwärmeversorgung geprüft. 

Fragen und Antworten für Eigentümer/-innen und Mieter/-innen

Zu welchem Gebiet haben Sie Fragen?
Für welche Gruppe interessieren Sie sich?

Sofern sich ihr Gebäude in einem ausgewiesenen Fernwärmebestands- und Verdichtungsgebiet befindet, ist grundsätzlich ein Anschluss an die vorhandenen Fernwärmeleitungen möglich. Hier gilt es den Einzelfall zu betrachten. Für eine konkrete Aussage zu Ihrer Liegenschaft, wenden Sie sich bitte direkt an die Leipziger Stadtwerke

Im Rahmen der Wärmeplanung wurden Fragestellungen zu den Vorteilen für Eigentümer intensiv diskutiert. Im Grundsatz bietet die Fernwärme den Vorteil, dass die Technologie sehr robust ist und sich durch wenig Störungen auszeichnet. Zum anderen wird die Versorgung mit zunehmendem Anteil erneuerbarer Energien unabhängig von internationalen Entwicklungen und den damit verbundenen Veränderungen an den Energiemärkten. Die Wärmeplanung hat gezeigt, dass der Anschluss an die Fernwärme in diesem Gebiet in der Regel die günstigste Technologie ist. Daher ist zu erwarten, dass bei einer Umstellung auf Fernwärme die Nebenkosten niedriger ausfallen, als bei anderen technischen Lösungen. Andere technische Lösungen erfordern oftmals eine Anpassung der Hausinstallationen (zum Beispiel Austausch der Heizkörper) oder gar eine energetische Sanierung des Hauses (zum Beispiel Tausch der Fenster). Das ist bei einem Fernwärmeanschluss nicht unbedingt notwendig.

Das Fernwärmenetz in Leipzig wird durch die Stadtwerke Leipzig betrieben. Dort können Sie auf der Internetseite eine Anfrage stellen. Auch für den Fall, dass Ihre Heizung noch neu oder schon sehr alt ist, werden passende Lösungen vorgeschlagen. Im ersten Schritt sind ein paar wenige Angaben zu Ihrem Gebäude und Ihrer Heizungsanlage notwendig.

Eine Fernwärme-Hausanschlussstation benötigt in der Regel nicht viel Platz. Die genaue Größe hängt von der benötigten Wärmeleistung und den baulichen Gegebenheiten ab. So enthalten sogenannte Kompaktstationen alle notwendigen Elemente außer dem Warmwasserspeicher und benötigen nur wenig Platz. Sie können oft in einem Keller, Hauswirtschaftsraum oder einer großen Garage untergebracht werden. Für einen Hausanschlussraum bis etwa 30 Wohneinheiten betragen die Mindestmaße etwa 2,00 Meter in Länge und Höhe sowie 1,80 Meter in der Breite. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die Leipziger Stadtwerke.

Ja, eine Nachrüstung mit Fernwärme im Altbau ist durchaus möglich. Gerade für Altbauten oder denkmalgeschützte Bauten ist Fernwärme eine gute Option für eine zukünftige Wärmeversorgung, weil größere energetische Sanierungsmaßnahmen nicht zwingend notwendig sind. Vorhandene Zentralheizungen können außerdem relativ einfach an eine Fernwärmestation angebunden werden. Welche Optionen in Ihrem Gebäude möglich sind, kann Ihnen Ihr lokaler Heizungsinstallateur erläutern.

Die Fernwärmepreise sind im Grundsatz sowohl an die Entwicklung der internationalen Energiemärkte als auch an den offiziellen Fernwärmepreisindex des statistischen Bundesamtes gekoppelt. Durch die allgemeinen Steigerungen der Energiepreise ist auch der Fernwärmepreis gestiegen. Die Energiepreise für Gas werden in der Zukunft durch die Kosten für die CO2-Zertifikate und durch ansteigende Netzentgelte weiter steigen und sind von internationalen Entwicklungen abhängig. Die Fernwärme wird aktuell in wesentlichen Teilen durch Kraftwärmekopplungsanlagen au der Basis von Erdgas erzeugt. Zukünftig ist es Ziel, die Wärme ausschließlich aus lokalen Ressourcen zu gewinnen. Derzeit wird in Lausen bereits eine große Solarthermieanlage errichtet, und die Anbindung bisher ungenutzter industrieller Abwärme ist in der Umsetzung. Weitere Quellen im Stadtgebiet werden gerade technisch konzipiert und werden die Transformation zu klimaneutraler Wärme unterstützen. Diese Nutzung von lokalen Ressourcen für die Erzeugung von Fernwärme wird in Zukunft zu stabilen und bezahlbaren Fernwärmepreisen führen.

In den Bestands- und Ausbaugebieten gelten auch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Da dort im Grundsatz der Anschluss an ein Fernwärmenetz als Erfüllungsoption vorgesehen ist, liegt es in der Verantwortung des Eigentümers, beispielsweise auf diese gesetzeskonforme Wärmelösung zu wechseln. Nach den aktuellen Rahmenbedingungen können dazu Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren genutzt werden. Das heißt, eine alte Heizung kann auf jeden Fall bis zum Anschluss an ein Fernwärmenetz weiter genutzt und Instand gesetzt werden.

Im Rahmen der Wärmeplanung wurden Fragestellungen zu den Vorteilen für Mieter intensiv diskutiert. Im Grundsatz bietet die Fernwärme den Vorteil, dass die Technologie sehr robust ist und sich durch wenig Störungen auszeichnet. Zum anderen wird die Versorgung unabhängig von internationalen Entwicklungen und den damit verbundenen Veränderungen an den Energiemärkten. Zudem ist der Anschluss an die Fernwärme in der Regel günstiger als eine Umstellung auf eine Wärmepumpe. Daher ist zu erwarten, dass bei einer Umstellung auf Fernwärme die Nebenkosten niedriger ausfallen, als bei anderen technischen Lösungen. Andere technische Lösungen erfordern im Grundsatz eine Anpassung der Hausinstallationen (zum Beispiel Austausch der Heizkörper) oder gar eine energetische Sanierung des Hauses (zum Beispiel Tausch der Fenster). Das ist bei einem Fernwärmeanschluss nicht unbedingt notwendig.

Die Entscheidung zur Umstellung der Heizungstechnologie liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Die Kosten für den Anschluss an ein Fernwärmenetz oder den Einbau einer neuen Heizungsanlage trägt der Eigentümer. Diese können anteilig auf den Mieter umgelegt werden. Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an Ihren Vermieter.

Die kommunale Wärmeplanung ist darauf ausgerichtet, fossile Energieträger nicht mehr für die Wärmeversorgung zu nutzen. Damit ist Erdgas ein “Auslaufmodell”. Das gilt für zentrale Heizungsanlagen und auch für Gasetagenheizungen. Sofern ein Anschluss an die Fernwärme erfolgen sollte, sind auch die Hausinstallationen an diese Versorgung anzupassen. Die bestehenden Boiler müssten dann zurückgebaut werden und die Versorgung durch neue Leitungen im Haus an die zentrale Heizungsanlage im Keller angeschlossen werden.

Die Fernwärmepreise sind im Grundsatz sowohl an die Entwicklung der internationalen Energiemärkte als auch an den offiziellen Fernwärmepreisindex des statistischen Bundesamtes gekoppelt. Durch die allgemeinen Steigerungen der Energiepreise, ist auch der Fernwärmepreis gestiegen. Die Energiepreise für Gas werden in der Zukunft durch die Kosten für die CO2-Zertifikate und durch ansteigende Netzentgelte weiter steigen und sind von internationalen Entwicklungen abhängig. Die Fernwärme wird aktuell in wesentlichen Teilen durch Kraftwärmekopplungsanlagen auf der Basis von Erdgas erzeugt. Zukünftig ist es Ziel, die Wärme ausschließlich aus lokalen Ressourcen zu gewinnen- Derzeit wird in Lausen bereits eine große Solarthermieanlage errichtet, und die Anbindung bisher ungenutzter industrieller Abwärme ist in der Umsetzung. Weitere Quellen im Stadtgebiet werden gerade technisch konzipiert und werden die Transformation zu klimaneutraler Wärme unterstützen. Diese Nutzung von lokalen Ressourcen für die Erzeugung von Fernwärme wird in Zukunft zu stabilen Fernwärmepreisen führen.

Die kommunale Wärmeplanung ist darauf ausgerichtet, fossile Energieträger nicht mehr für die Wärmeversorgung zu nutzen. Damit ist Erdgas ein “Auslaufmodell”. Das gilt für Zentrale Heizungsanlagen und auch für Gasetagenheizungen. Sofern ein Anschluss an die Fernwärme erfolgen sollte, sind auch die Hausinstallationen an diese Versorgung anzupassen. Die bestehenden Boiler müssten dann zurückgebaut werden und die Versorgung durch neue Leitungen im Haus an die zentrale Heizungsanlage im Keller angeschlossen werden.

Fernwärme steht als technische Lösung in Konkurrenz zu anderen Möglichkeiten der Wärmeversorgung. Heute ist die Alternative oft ein Erdgaskessel. In Zukunft können das Wärmepumpen sein. Wichtig ist, dass für jeden Eigentümer einer Immobilie eine gute Lösung gefunden wird. Wenn alle Gebäude in einer Straße an die Fernwärme angeschlossen werden, ist das für alle Beteiligten eine übergreifend effizientere Lösung, als wenn jeder Eigentümer sich selbst eine passende Technologie aussuchen muss. Daher unterstützen einige Kommunen in Deutschland den Ausbau von Fernwärmenetzen durch eine Satzung. Solche Satzungen beinhalten unter bestimmten Bedingungen einen Anschlusszwang an ein bestehendes Fernwärmenetz. Aktuell gibt es eine solche Regelung in Leipzig nicht.

Die Fernwärme wird aktuell in wesentlichen Teilen durch Kraftwärmekopllungsanlagen au der Basis von Erdgas erzeugt. Zukünftig ist es Ziel die Wärme ausschließlich aus lokalen Ressourcen zu gewinnen- Derzeit wird in Lausen bereits eine große Solarthermieanlage errichtet und die Anbindung bisher ungenutzer industrieller Abwärme ist in der Umsetzung. Weitere Quellen im Stadtgebiet werden gerade technisch konzipiert und werden die Transformation zu klimaneutraler Wärme unterstützen. Diese Nutzung von lokalen Ressourcen für die Erzeugung von Fernwärme wird in Zukunft zu stabilen Fernwärmepreisen führen.

Die kommunale Wärmeplanung ist darauf ausgerichtet, fossile Energieträger nicht mehr für die Wärmeversorgung zu nutzen. Damit ist Erdgas ein “Auslaufmodell”. Das gilt für zentrale Heizungsanlagen und auch für Gasetagenheizungen. Sofern ein Anschluss an die Fernwärme erfolgen sollte, sind auch die Hausinstallationen an diese Versorgung anzupassen. Die bestehenden Boiler müssten dann zurückgebaut werden und die Versorgung durch neue Leitungen im Haus an die zentrale Heizungsanlage im Keller angeschlossen werden.

Im Rahmen der Wärmeplanung wurden Fragestellungen zu den Vorteilen für Eigentümer intensiv diskutiert. Im Grundsatz bietet die Fernwärme den Vorteil, dass die Technologie sehr robust ist und sich durch wenig Störungen auszeichnet. Zum anderen wird die Versorgung unabhängig von internationalen Entwicklungen und den damit verbundenen Veränderungen an den Energiemärkten. Zudem ist der Anschluss an die Fernwärme in der Regel günstiger als eine Umstellung auf eine Wärmepumpe. Daher ist zu erwarten, dass bei einer Umstellung auf Fernwärme die Nebenkosten niedriger ausfallen, als bei anderen technischen Lösungen. Andere technische Lösungen erfordern im Grundsatz eine Anpassung der Hausinstallationen (zum Beispiel Austausch der Heizkörper) oder gar eine energetische Sanierung des Hauses (zum Beispiel Tausch der Fenster). Das ist bei einem Fernwärmeanschluss nicht unbedingt notwendig.

Wie und unter welchen Umständen eine neue Heizungsanlage weiter betrieben werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Im Grundsatz können Heizungskessel zunächst weiter betrieben werden. Sofern ein Fernwärmenetz in Ihrer Straße ausgebaut wird, kann es sinnvoll sein, sich bereits zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen in Ihrer Straße an das Netz anschließen zu lassen. In der Regel bietet der Energieversorger günstige Konditionen für diesen Fall an. Wenn alle Gebäude in einer Straße an die Fernwärme angeschlossen werden, ist das für alle Beteiligten eine übergreifend effizientere Lösung, als wenn jeder Eigentümer sich selbst eine passende Technologie aussucht. Daher unterstützen einige Kommunen in Deutschland den Ausbau von Fernwärmenetzen durch eine Satzung. Solche Satzungen beinhalten unter bestimmten Bedingungen einen Anschlusszwang an ein bestehendes Fernwärmenetz. Aktuell gibt es eine solche Regelung in Leipzig nicht.

In einem der ausgewiesenen Fernwärmeausbaugebiete ist perspektivisch ein Ausbau der Fernwärmeleitungen vorgesehen. Der Ausbau des Fernwärmenetzes in diesen Gebieten wird aber einige Jahre dauern und ist nicht sofort möglich. Das Gebäudeenergiegesetz regelt unter anderem, dass zukünftige Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden müssen. Es sind jedoch auch Ausnahmen und Übergangsregelungen enthalten. Für eine konkrete Aussage, ab welchem Zeitpunkt Ihre Liegenschaft mit Fernwärme versorgt werden kann, wenden Sie sich gerne direkt an die Leipziger Stadtwerke.

Das Fernwärmenetz in Leipzig wird durch die Stadtwerke Leipzig betrieben. Dort können Sie auf der Internetseite eine Anfrage stellen. Zudem unterstützen die Leipziger Stadtwerke auch, wenn Ihre Heizungsanlage noch neu oder schon sehr alt ist. Auf der Basis von ein paar wenigen Angaben zu Ihrem Gebäude und Ihrer Heizungsanlage wird Ihnen ein individuelles Angebot unterbreitet.

Eine Fernwärme-Hausanschlussstation benötigt in der Regel nicht viel Platz. Die genaue Größe hängt von der benötigten Wärmeleistung und den baulichen Gegebenheiten ab. So enthalten Kompaktstationen alle notwendigen Elemente außer dem Warmwasserspeicher und benötigen nur wenig Platz. Sie können oft in einem Keller, Hauswirtschaftsraum oder einer großen Garage untergebracht werden. Für einen Hausanschlussraum bis etwa 30 Wohneinheiten betragen die Mindestmaße etwa 2,00 Meter in Länge und Höhe sowie 1,80 Meter in der Breite. Für genaue Informationen wenden Sie sich einfach an die Leipziger Stadtwerke.

Ja, eine Nachrüstung mit Fernwärme im Altbau ist durchaus möglich. Gerade für Altbauten oder denkmalgeschützte Bauten ist Fernwärme eine gute Option für eine zukünftige Wärmeversorgung. Vorhandene Zentralheizungen können relativ einfach an eine Fernwärmestation angebunden werden. Welche Optionen in Ihrem Gebäude möglich sind, kann Ihnen Ihr lokaler Heizungsinstallateur erläutern.

Die Fernwärmepreise sind im Grundsatz sowohl an die Entwicklung der internationalen Energiemärkte als auch an den offiziellen Fernwärmepreisindex des statistischen Bundesamtes gekoppelt. Durch die allgemeinen Steigerungen der Energiepreise, ist auch der Fernwärmepreis gestiegen.Die Energiepreise für Gas werden in der Zukunft durch die Kosten für die CO2-Zertifikate und durch ansteigende Netzentgelte weiter steigen und sind von internationalen Entwicklungen abhängig. Die Fernwärme wird aktuell in wesentlichen Teilen durch Kraftwärmekopllungsanlagen au der Basis von Erdgas erzeugt. Zukünftig ist es Ziel, die Wärme ausschließlich aus lokalen Ressourcen zu gewinnen- Derzeit wird in Lausen bereits eine große Solarthermieanlage errichtet, und die Anbindung bisher ungenutzter industrieller Abwärme ist in der Umsetzung. Weitere Quellen im Stadtgebiet werden gerade technisch konzipiert und werden die Transformation zu klimaneutraler Wärme unterstützen. Diese Nutzung von lokalen Ressourcen für die Erzeugung von Fernwärme wird in Zukunft zu stabilen Fernwärmepreisen führen.

Die aktuellen Regelungen auf europäischer Ebene sehen vor, dass eine Wärmeversorgung mit Erdgas spätestens bis zum Jahr 2045 auf eine klimaneutrale Technologie umgestellt werden soll. Für Leipzig ist seitens des Stadtrates vorgesehen, bis spätestens 2038 auf eine klimafreundliche Wärme umzustellen. Diese Fristen sind aktuell bindend und würden in der Konsequenz eine Stilllegung der Erdgasnetze bewirken.

Im Rahmen der Wärmeplanung wurden Fragestellungen zu den Vorteilen für Mieter intensiv diskutiert. Im Grundsatz bietet die Fernwärme den Vorteil, dass die Technologie sehr robust ist und sich durch wenig Störungen auszeichnet. Zum anderen wird die Versorgung unabhängig von internationalen Entwicklungen und den damit verbundenen Veränderungen an den Energiemärkten. Zudem ist der Anschluss an die Fernwärme in der Regel günstiger als eine Umstellung auf eine Wärmepumpe. Daher ist zu erwarten, dass bei einer Umstellung auf Fernwärme die Nebenkosten niedriger ausfallen, als bei anderen technischen Lösungen. Andere technische Lösungen erfordern im Grundsatz eine Anpassung der Hausinstallationen (zum Beispiel Austausch der Heizkörper) oder gar eine energetische Sanierung des Hauses (zum Beispiel Tausch der Fenster). Das ist bei einem Fernwärmeanschluss nicht unbedingt notwendig.

Die kommunale Wärmeplanung ist darauf ausgerichtet, fossile Energieträger nicht mehr für die Wärmeversorgung zu nutzen. Damit ist Erdgas ein “Auslaufmodell”. Das gilt für zentrale Heizungsanlagen und auch für Gasetagenheizungen. Sofern ein Anschluss an die Fernwärme erfolgen sollte, sind auch die Hausinstallationen an diese Versorgung anzupassen. Die bestehenden Boiler müssten dann zurückgebaut werden und die Versorgung durch neue Leitungen im Haus an die zentrale Heizungsanlage im Keller angeschlossen werden.

Der Umbau der Wärmeversorgung in Leipzig ist mit einer Vielzahl von Baumaßnahmen verbunden. Zum einen werden neue Fernwärmeleitungen in den Straßen verlegt. Zum anderen ist es notwendig für Wärmepumpen das Stromnetz auszubauen. Ziel ist es aber, für alle Anwohner die Auswirkungen gering zu halten. Fakt ist aber auch, dass diese Baustellen zu Belastungen führen werden. Die exakten Planungen, wann in Ihrer Straße mit Baumaßnahmen für den Fernwärmeausbau zu rechnen ist, werden gerade erarbeitet. Sofern in Ihrer Straße gebaut wird, werden Sie als Anwohner im Grundsatz ein Jahr im Voraus informiert.

Die Fernwärme wird aktuell in wesentlichen Teilen durch Kraftwärmekopplungsanlagen auf der Basis von Erdgas erzeugt. Zukünftig ist es Ziel, die Wärme ausschließlich aus lokalen Ressourcen zu gewinnen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass bis 2038 die Transformation zu klimaneutraler Wärme erfolgen wird. Derzeit wird in Lausen bereits eine große Solarthermieanlage errichtet, und die Anbindung bisher ungenutzter industrieller Abwärme ist in der Umsetzung. Weitere Quellen im Stadtgebiet werden gerade technisch konzipiert und werden die Transformation zu klimaneutraler Wärme unterstützen. Diese Nutzung von lokalen Ressourcen für die Erzeugung von Fernwärme wird in Zukunft zu 100 Prozent klimafreundlicher Wärme führen.

Die Entscheidung zur Umstellung der Heizungstechnologie liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Die Kosten für den Anschluss an ein Fernwärmenetz oder den Einbau einer Wärmepumpe trägt der Eigentümer. Diese können anteilig auf den Mieter umgelegt werden. Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermieter.

Die Fernwärmepreise sind im Grundsatz sowohl an die Entwicklung der internationalen Energiemärkte als auch an den offiziellen Fernwärmepreisindex des statistischen Bundesamtes gekoppelt. Durch die allgemeinen Steigerungen der Energiepreise, ist auch der Fernwärmepreis gestiegen. Die Energiepreise für Gas werden in der Zukunft durch die Kosten für die CO2-Zertifikate und durch ansteigende Netzentgelte weiter steigen und sind von internationalen Entwicklungen abhängig. Die Fernwärme wird aktuell in wesentlichen Teilen durch Kraftwärmekopllungsanlagen auf der Basis von Erdgas erzeugt. Zukünftig ist es Ziel, die Wärme ausschließlich aus lokalen Ressourcen zu gewinnen. Derzeit wird in Lausen bereits eine große Solarthermieanlage errichtet, und die Anbindung bisher ungenutzter industrieller Abwärme ist in der Umsetzung. Weitere Quellen im Stadtgebiet werden gerade technisch konzipiert und werden die Transformation zu klimaneutraler Wärme unterstützen. Diese Nutzung von lokalen Ressourcen für die Erzeugung von Fernwärme wird in Zukunft zu stabilen Fernwärmepreisen führen.

Es ist verständlich, sich Sorgen um steigende Nebenkosten zu machen. Eine neue Heizung kann zwar zu einer Mieterhöhung führen, da Vermieter einen Teil der Modernisierungskosten umlegen dürfen. Vermietende dürfen bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, jedoch ist die Umlage gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen. Wichtig ist, dass die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden muss, bevor die Kosten umgelegt werden, wenn die Maßnahme vom Bund gefördert wurde. Härtefälle müssen berücksichtigt werden, und für Mieter, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ansteigt, gilt eine beschränkte Umlagefähigkeit. Zudem sind Mieterhöhungen bei Indexmieten ausgeschlossen. Sanierungsförderung nutzt auch den Mietern: Sie profitieren nicht nur von der gestiegenen Wohnqualität in einem sanierten Gebäude, sondern auch von niedrigeren Heizkosten, da in einer sanierten Wohnung deutlich weniger geheizt werden muss. Da der Anteil der Sanierungskosten, für den Förderzuschüsse in Anspruch genommen wurden, nicht umgelegt werden darf, profitieren Mieter auch konkret von den Förderangeboten des Bundes und des Landes.

Fernwärme steht als technische Lösung in Konkurrenz zu anderen Möglichkeiten der Wärmeversorgung. Heute ist die Alternative oft ein Erdgaskessel. In Zukunft können das Wärmepumpen sein. Wichtig ist, dass für jeden Eigentümer einer Immobilie eine gute Lösung vorgesehen ist. Wenn alle Gebäude in einer Straße an die Fernwärme angeschlossen werden, ist das für alle Beteiligten eine übergreifend effizientere Lösung, als wenn jeder Eigentümer sich selbst eine passende Technologie aussuchen muss. Daher unterstützen einige Kommunen in Deutschland den Ausbau von Fernwärmenetzen durch eine Satzung. Solche Satzungen beinhalten unter bestimmten Bedingungen einen Anschlusszwang an ein bestehendes Fernwärmenetz. Aktuell gibt es eine solche Regelung in Leipzig nicht.

Die Fernwärme wird aktuell in wesentlichen Teilen durch Kraftwärmekopllungsanlagen au der Basis von Erdgas erzeugt. Zukünftig ist es Ziel, die Wärme ausschließlich aus lokalen Ressourcen zu gewinnen. Derzeit wird in Lausen bereits eine große Solarthermieanlage errichtet, und die Anbindung bisher ungenutzter industrieller Abwärme ist in der Umsetzung. Weitere Quellen im Stadtgebiet werden gerade technisch konzipiert und werden die Transformation zu klimaneutraler Wärme unterstützen. Diese Nutzung von lokalen Ressourcen für die Erzeugung von Fernwärme wird in Zukunft zu 100 Prozent klimafreundlicher Wärme führen.

Der Umbau der Wärmeversorgung in Leipzig ist mit einer Vielzahl von Baumaßnahmen verbunden. Die exakten Planungen, wann in Ihrer Straße mit Baumaßnahmen für den Fernwärmeausbau zu rechnen ist, werden gerade erarbeitet. Sofern in Ihrer Straße gebaut wird, werden Sie als Anwohner im Grundsatz ein Jahr im Voraus informiert. Genaue Informationen zum Zeitplan und zu möglichen Übergangslösungen können Sie bei den Leipziger Stadtwerken erfragen.

Aktuell gilt für Vermieter im Grundsatz ein Heizkostenneutralitätsgebot, Der Austausch einer alten Heizung gegen eine neue Fernwärmeversorgung kann als Modernisierungsmaßnahme gelten, was bedeutet, dass ein Teil der Kosten auf die Mieter umgelegt werden kann.

Bei bestimmten Maßnahmen, wie dem Einbau einer neuen Heizungsanlage, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann die Erhöhung bis zu zehn Prozent betragen. Es ist wichtig, die Mieter frühzeitig über die geplante Maßnahme und die möglichen Kosten zu informieren. Transparente Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Akzeptanz zu schaffen. Grundsätzlich kommt es auf den Einzelfall an.

Es kann hilfreich sein, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Mieterhöhung korrekt berechnet wird.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurden verschiedene Technologie-Optionen geprüft. Fernwärmeversorgung ist besonders in dicht bebauten Gebieten eine gute Lösung. In den ausgewiesenen Gebieten für dezentrale Lösungen ist entweder diese dichte Bebauung nicht gegeben oder das Gebiet ist zu weit vom jetzigen Fernwärmenetz entfernt. Daher ist in diesen Gebieten keine Anbindung an das zentrale Fernwärmenetz geplant. Wenn eine ausreichend hohe Bebauungsdichte und damit ein hoher Wärmebedarf erreicht wird, kann der Aufbau eines sog. Nahwärmenetzes in Betracht kommt. Dies wird aktuell für verschiedene Gebiete noch untersucht.

In den dezentralen Gebieten wird es viele mögliche Lösungen geben. Neben individuellen Lösungen in jedem einzelnen Gebäude, kann es auch sinnvoll sein, mehrere Gebäude zusammenzulegen und eine gemeinschaftliche Lösung zu finden. In der aktuellen Arbeitsphase zur Wärmeplanung werden vor diesem Hintergrund erste “Inselgebiete” identifiziert, die sich für solche gemeinschaftliche Lösungen eignen könnten.

Die Sanierung von Bestandsgebäuden ist entscheidend, um den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz dezentraler Wärmelösungen wie Wärmepumpen zu maximieren. Durch die Verbesserung der Gebäudehülle und den Austausch veralteter Heizsysteme können erneuerbare Energien besser genutzt werden. Zudem hilft die Sanierung, gesetzliche Vorgaben zur Reduktion von CO2-Emissionen zu erfüllen und langfristig Kosten zu sparen.

Im Rahmen der Wärmeplanung hat sich herausgestellt, dass der Sanierungsstand eines Gebäudes zu der zukünftigen Versorgungstechnologie passen sollte. Das heißt, insbesondere bei Wärmepumpen ist es sinnvoll, möglichst auch die Gebäudehülle auf diese Technologie vorzubereiten. Diese Entscheidung ist aber im Einzelfall vom Zustand des Gebäudes abhängig und sollte durch eine Energieberatung unterstützt werden.

Der aktuelle Stand des Stromnetzes in Deutschland ist noch nicht vollständig auf die zusätzliche Last durch viele Wärmepumpen ausgelegt. Besonders in dicht besiedelten Gebieten kann es zu Engpässen kommen. Die Bundesnetzagentur arbeitet jedoch an Regelungen und Investitionen, um die Netzstabilität zu gewährleisten und das Netz auszubauen. Es ist ratsam, sich bei dem Netzbetreiber vor Ort zu erkundigen, wie die Situation in einer konkreten Straße aussieht und welche Maßnahmen geplant sind, um eine zuverlässige Versorgung sicherzustellen.

In den dezentralen Gebieten gelten auch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Da dort im Grundsatz kein Fernwärmenetz als Erfüllungsoption vorgesehen ist, liegt es in der Verantwortung des Eigentümers, auf eine gesetzeskonforme Wärmelösung zu wechseln.

Die kommunale Wärmeplanung ist darauf ausgerichtet, fossile Energieträger nicht mehr für die Wärmeversorgung zu nutzen. Damit ist Erdgas ein “Auslaufmodell”. Das gilt für zentrale Heizungsanlagen und auch für Gasetagenheizungen. Bei der Umstellung auf eine neue Heizungsanlage müssen in vielen Fällen die bestehenden Boiler zurückgebaut werden und die Versorgung durch neue Leitungen im Haus an die zentrale Heizungsanlage im Keller angeschlossen werden.

Für die Heizungsmodernisierung bietet der Bund Förderzuschüsse über die KfW an. Die Grundförderung beginnt bei 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer profitieren zusätzlich vom sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent bis Ende 2028 sowie ggf. von einem einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Darüber hinaus bietet der lokale Förderfonds proKlima zusätzliche attraktive Förderprogramme, beispielsweise für nachhaltige Dämmungen, die Umstellung auf Wärmepumpen oder auf Fernwärme.

Ja, Vermieter dürfen die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage teilweise auf die Mieter umlegen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Modernisierungsmieterhöhung. Nach § 559 BGB können Vermieter bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Bei bestimmten Heizungsanlagen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, kann die Erhöhung sogar bis zu zehn Prozent betragen. Es gibt jedoch gesetzliche Begrenzungen, um Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Beispielsweise darf die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter um maximal 50 Cent steigen. Zudem müssen Fördermittel, die der Vermieter erhalten hat, von den Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden. Härtefälle werden ebenfalls berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Miete nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt.

Die kommunale Wärmeplanung ist darauf ausgerichtet, fossile Energieträger nicht mehr für die Wärmeversorgung zu nutzen. Damit ist Erdgas ein “Auslaufmodell”. Das gilt für zentrale Heizungsanlagen und auch für Gasetagenheizungen. Bei der Umstellung auf eine neue Heizungsanlage müssen in vielen Fällen die bestehenden Boiler zurückgebaut werden und die Versorgung durch neue Leitungen im Haus an die zentrale Heizungsanlage im Keller angeschlossen werden.

Die Entscheidung zur Umstellung der Heizungstechnologie liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe oder die Nutzung von lokalen Quellen trägt der Eigentümer. Diese können anteilig auf den Mieter umgelegt werden. Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an Ihren Vermieter.

Wenn die Objekte energetisch unsaniert sind und einen hohen Wärmebedarf haben, gibt es mehrere Alternativen zur Wärmepumpe. Eine Möglichkeit ist die Installation eines mit Biogas betriebenen Blockheizkraftwerks (BHKW), das gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt und besonders effizient ist. Eine andere Option ist die Nutzung von Biomasseheizungen, die mit Holzpellets oder Hackschnitzeln betrieben werden und erneuerbare Energien nutzen. Schließlich kann die Kombination verschiedener Technologien, wie zum Beispiel eine Stromheizung in Verbindung mit Solarthermie, eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung sicherstellen. Es ist ratsam, sich von einem Energieberater beraten zu lassen, um die beste Lösung für deine spezifischen Bedürfnisse zu finden.

Ja, Vermieter dürfen die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage teilweise auf die Mieter umlegen. Dies erfolgt im Rahmen der Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 BGB. Vermieter können bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Bei Heizungsanlagen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, kann die Erhöhung sogar bis zu zehn Prozent betragen. Es gibt jedoch eine Deckelung: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter um maximal 50 Cent steigen. Zudem müssen Fördermittel, die der Vermieter erhalten hat, von den Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden. Härtefälle werden ebenfalls berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Miete nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt. Mieterhöhungen bei Indexmieten sind ausgeschlossen.

Die aktuellen Regelungen auf europäischer Ebene sehen vor, dass eine Wärmeversorgung mit Erdgas spätestens bis zum Jahr 2045 auf eine klimaneutrale Technologie umgestellt werden soll. Für Leipzig ist seitens des Stadtrates vorgesehen, bis spätestens 2038 auf eine klimafreundliche Wärme umzustellen. Diese Fristen sind aktuell bindend und würden in der Konsequenz eine Stilllegung der Erdgasnetze bewirken.

Ja, es wird auch in den Prüfgebieten weitere ausgewiesene Fernwärmeausbaugebiete geben. Diese Gebiete werden aber eher langfristig an die Fernwärme angeschlossen werden. Der Fokus des Netzausbaus in der Fernwärme liegt aktuell auf bereits ausgewiesenen Ausbaugebieten. Diese Konkretisierungen werden gerade erarbeitet und werden in den Wärmeplan einfließen, der spätestens im Jahr 2026 veröffentlicht wird.

Ziel der Wärmeplanung ist es, für jedes Gebäude in jeder Straße der Stadt Leipzig Lösungsoptionen für die zukünftige klimaneutrale Versorgung aufzuzeigen. Für bestimmte Gebiete in Leipzig wird das eine technische Herausforderung bleiben. Der Wärmeplan für Leipzig wird spätestens im Jahr 2026 veröffentlicht werden. Ziel ist es dort, möglichst wenig Prüfgebiete dort auszuweisen. Fakt ist aber, dass es bestimmte Wohnungsstrukturen gibt, die aktuell noch nicht mit einer guten Wärmelösung unterlegt werden können. Daher wird auch der Wärmeplan weitere Prüfgebiete enthalten.

Es ist nicht erforderlich, auf die Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans zu warten, um auf eine eigene klimaneutrale Wärmeversorgung umzusteigen. Maßnahmen wie die Installation einer Wärmepumpe, einer Solarthermieanlage oder einer Biomasseheizung können bereits jetzt ergriffen werden. Es empfiehlt sich jedoch, sich über die geplanten Maßnahmen und Fördermöglichkeiten im Rahmen des kommunalen Wärmeplans zu informieren, da diese zusätzliche Unterstützung und finanzielle Anreize bieten können. Eine frühzeitige Abstimmung mit den lokalen Behörden kann ebenfalls hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen mit den zukünftigen Plänen übereinstimmen.

Sofern ein Gebäude in einem Prüfgebiet sich befindet, gibt es noch keine präferierte Lösungsoption aus dem Wärmeplan.

Wenn die Objekte energetisch unsaniert sind und einen hohen Wärmebedarf haben, gibt es mehrere Alternativen zur Wärmepumpe. Eine Möglichkeit ist die Installation eines Blockheizkraftwerks (BHKW) auf Basis von Biogas, das gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt und besonders effizient ist. Eine andere Option ist die Nutzung von Biomasseheizungen, die mit Holzpellets oder Hackschnitzeln betrieben werden und erneuerbare Energien nutzen. Schließlich kann die Kombination verschiedener Technologien, wie zum Beispiel eine Stromheizung in Verbindung mit Solarthermie, eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung sicherstellen. Es ist ratsam, sich von einem Energieberater beraten zu lassen, um die beste Lösung für deine spezifischen Bedürfnisse zu finden.

Ja, Vermieter/-innen dürfen die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage teilweise auf die Mieter/-innen umlegen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Modernisierungsmieterhöhung. Nach § 559 BGB können Vermieter bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Bei bestimmten Heizungsanlagen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, kann die Erhöhung sogar bis zu zehn Prozent betragen. Es gibt jedoch gesetzliche Begrenzungen, um Mieter/-innen vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Beispielsweise darf die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter um maximal 50 Cent steigen. Zudem müssen Fördermittel, die der Vermieter erhalten hat, von den Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden. Härtefälle werden ebenfalls berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Miete nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt.

Die kommunale Wärmeplanung ist darauf ausgerichtet, fossile Energieträger nicht mehr für die Wärmeversorgung zu nutzen. Damit ist Erdgas ein “Auslaufmodell”. Das gilt für zentrale Heizungsanlagen und auch für Gasetagenheizungen. Bei der Umstellung auf eine neue Heizungsanlage müssen in vielen Fällen die bestehenden Boiler zurückgebaut werden und die Versorgung durch neue Leitungen im Haus an die zentrale Heizungsanlage im Keller angeschlossen werden.

Die Entscheidung zur Umstellung der Heizungstechnologie liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Die Kosten für den Anschluss an ein Fernwärmenetz, den Aufbau eines lokalen Netzes, den Einbau einer Wärmepumpe oder die Nutzung von lokalen Quellen trägt der/die Eigentümer/-in. Diese können anteilig auf den/die Mieter/-in umgelegt werden. Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich einfach an Ihre Vermietung.

Ziel der Wärmeplanung ist es, für jedes Gebäude in jeder Straße der Stadt Leipzig Lösungsoptionen für die zukünftige klimaneutrale Versorgung aufzuzeigen. Für bestimmte Gebiete in Leipzig wird das eine technische Herausforderung bleiben. Der Wärmeplan für Leipzig wird spätestens im Jahr 2026 veröffentlicht werden. Ziel ist es dort, möglichst wenig Prüfgebiete dort auszuweisen. Fakt ist aber, dass es bestimmte Wohnungsstrukturen gibt, die aktuell noch nicht mit einer guten Wärmelösung unterlegt werden können. Daher wird auch der Wärmeplan weitere Prüfgebiete enthalten.

Ja, es wird auch in den Prüfgebieten weitere ausgewiesene Fernwärmeausbaugebiete geben. Diese Gebiete werden aber eher langfristig an die Fernwärme angeschlossen werden. Der Fokus des Netzausbaus in der Fernwärme liegt aktuell auf bereits ausgewiesenen Ausbaugebieten. Diese Konkretisierungen werden gerade erarbeitet und werden in den Wärmeplan einfließen, der spätestens im Jahr 2026 veröffentlicht wird.

Die aktuellen Regelungen auf europäischer Ebene sehen vor, dass eine Wärmeversorgung mit Erdgas spätestens bis zum Jahr 2045 auf eine klimaneutrale Technologie umgestellt werden soll. Für Leipzig ist seitens des Stadtrates vorgesehen, bis spätestens 2038 auf eine klimafreundliche Wärme umzustellen. Diese Fristen sind aktuell bindend und würden in der Konsequenz eine Stilllegung der Erdgasnetze bewirken.

Fragen und Antworten für Industriebetriebe und Gewerbetreibende

Ja, die prozessbedingt in Ihrem Betrieb entstehende Abwärme kann zur Beheizung anderer Gebäude genutzt werden. Dies stellt eine effiziente Nutzung von Energie dar, die ansonsten verloren ginge, und trägt zur Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs in Leipzig bei. Es ist jedoch wichtig, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Abwärme in geeigneter Form und Temperatur zur Verfügung steht. Je nach Temperaturniveau der Abwärme gibt es unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten: Niedrigtemperaturwärme bis 60°C ist ideal für die Beheizung von Wohngebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser, mittlere Temperaturbereiche von 60°C bis 100°C eignen sich für industrielle Prozesse oder dezentrale Wärmenetze, und Hochtemperaturwärme über 100°C kann für das Fernwärmenetz in Leipzig genutzt werden.

Ja, es besteht die Möglichkeit, Ihren Prozess auf Elektroenergie umzustellen. Dies kann eine nachhaltige und umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Energiequellen darstellen. Allerdings ist es wichtig, die technische Machbarkeit und die Verfügbarkeit der erforderlichen Anschlussleistung zu prüfen. In Leipzig sind die Infrastruktur und die Netzkapazitäten in der Regel gut ausgebaut, jedoch sollten Sie eine detaillierte Analyse durch lokale Energieversorger und Netzbetreiber durchführen lassen, um sicherzustellen, dass die benötigte Anschlussleistung für Ihren spezifischen Prozess verfügbar ist. Die Struktur der Stromversorgung umfasst mehrere Ebenen, von der Erzeugung über die Übertragung bis hin zur Verteilung. Der vorgelagerte Netzbetreiber spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er für die Übertragung des Stroms von den Erzeugungsanlagen zu den regionalen Verteilnetzen verantwortlich ist. Diese Netzbetreiber stellen sicher, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind und die Netzstabilität gewährleistet wird. Eine enge Zusammenarbeit mit diesen Akteuren ist entscheidend, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

Die Verfügbarkeit von Erdgas für Ihre Prozesse hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der globalen Reserven und der politischen Rahmenbedingungen. In Deutschland und Europa wird zunehmend auf erneuerbare Energien und alternative Energiequellen umgestellt, was die langfristige Nutzung von Erdgas beeinflussen könnte. Die Stadt Leipzig hat sich im Rahmen ihres Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 und des kommunalen Wärmeplans das Ziel gesetzt, eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2038 zu erreichen. Die Stadtverwaltung arbeitet eng mit den Leipziger Stadtwerken und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft zusammen, um zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Die Regelungen auf Ebene der EU und der Bundespolitik sehen bisher vor, die Gasversorgung bis spätestens 2045 für die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Zeitpläne für die Stilllegung der Gasnetze gibt es in Leipzig nicht. Allerdings wird es in absehbarer Zeit Gebiete geben, die nicht sehr dicht besiedelt sind, in denen ein Weiterbetrieb des Gasnetzes unwirtschaftlich werden könnte. Für alle Fälle, in denen Alternativen zu einem Anschluss an das Gasnetz möglich sind, erarbeiten die Stadtwerke Leipzig gemeinsam mit den Unternehmen an Lösungen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Umstellung auf erneuerbare Energien?

Für die Umstellung auf erneuerbare Energien stehen in Leipzig verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Unternehmen können von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren, die Zuschüsse für Maßnahmen wie den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und effizienten Wärmepumpen bietet. Zusätzlich gibt es Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen und Neubauten bereitstellen. Für energieintensive Unternehmen gibt es spezielle Bundesförderungen, wie das Strompreispaket der Bundesregierung, Zudem können energieintensive Industrien vom Energiekostendämpfungsprogramm profitieren, das Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Stromkosten bietet. Auch der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer entlastet Unternehmen finanziell. Diese Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichern und die Umstellung auf nachhaltige Energien unterstützen. Der Stadt Leipzig ist es wichtig, die geeigneten Rahmenbedingungen für Industrieunternehmen und Gewerbetreibende zur Verfügung zu stellen, und das Amt für Wirtschaftsförderung ist ein möglicher Ansprechpartner für weitere konkrete Fragestellungen.

Beratungs- und Informationsangebote

Verbraucherzentrale Sachsen e. V.​

Beratung insbesondere zu Heizungstausch, Sanierung, Energiekosten und Fördermitteln
https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/energie/energieberatung-der-verbraucherzentrale-78220

Kontakt zur Terminvereinbarung
Telefon: 0800 809802400​

Online-Portal mit weiterführenden Informationen, Hinweisen und Webseminaren:
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/

Beratungsstellen mit qualifizierten Energieberatern/-innen:
verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/beratungsstellen

Handwerkskammer Leipzig​

Beratung von Handwerksbetrieben durch das Umwelt- und Transferzentrum (UTZ):​
www.hwk-leipzig.de

Sächsische Energieagentur​

Kostenfrei und kompetente Beratung zum Energiesparen, Bauen, Mobilität oder erneuerbaren Energien mit Ansprechpartnern:​
www.saena.de/Fachberatung

Energieportal Sachsen mit qualifizierten Energieberatern, Handwerkern et cetera
www.energieportal-sachsen.de

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes​

Expertensuche nach Gebäudekategorie​
www.energie-effizienz-experten.de

Kontakt
Expertenliste​ Telefon 030 66777-222​
E-Mail: info@energie-effizienz-experten.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)​

Informationen
www.kfw.de

Förderung für Privatpersonen für Bestandsimmobilien​
www.kfw.de

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)​

Energie:​
www.bafa.de

Zu Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude​
www.bafa.de

Zur Sanierung von Wohngebäuden​
www.bafa.de

Sächsische Aufbaubank (SAB)​

Förderprogramme für Unternehmen im Bereich Energie & Umwelt:
www.sab.sachsen.de

Kontakt
Telefon: 0351 4910-492

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz​

Informationen
www.energiewechsel.de

Kontakt
Telefon: 0800 0115000​

Bundesstelle für Energieeffizienz​

Informationen
www.bfee-online.de

Deutsche Energieagentur​

Informationen
www.dena.de

Energiedaten sehen, Leipzig verstehen:

Der Leipziger Energie-Atlas liefert Ihnen adressgenaue Energieinfos für Ihr Haus, Ihr Viertel und Ihre Planung. Sehen Sie auf einen Blick, wo der Ausbau von Fernwärme geplant ist, inwiefern Ihr Dach für Solarenergie geeignet ist und wo Sie die nächste Ladesäule finden.