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Anträge für 2027 ab 1. November 2026 möglich

Anträge zur Umsetzung im Jahr 2027 können ab 1. November 2026 bis 31. August 2027 online eingereicht werden.

Bitte berücksichtigen Sie die Sitzungstermine der Stadtbezirksbeiräte und die weiteren Hinweise auf dieser Seite.

Was kann gefördert werden?

Aus dem Stadtbezirksbudget kann eine große Bandbreite an Ideen und Projekten in den Stadtbezirken gefördert werden. Wichtig ist dabei:

  • Projekte und Vorschläge müssen sich auf den Stadtbezirk beziehen, wo der Antrag gestellt wird.
  • Sie müssen öffentlich zugänglich sein und verschiedene Zielgruppen mit einbeziehen.
  • Sie müssen zeitlich und finanziell im Rahmen des Stadtbezirksbudgets umsetzbar sein - also innerhalb des laufenden Kalenderjahres und der noch zur Verfügung stehenden Mittel.
  • Sie sollen einen nachvollziehbaren Nutzen für den Stadtbezirk beziehungsweise seine Bewohnerinnen und Bewohner haben.
  • Sie sollen eine nachhaltige Entwicklung im Stadtbezirk bewirken und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren befördern.

Welche Fristen sind zu beachten?

Planen Sie für die Umsetzung Ihrer Ideen und Vorschläge genug Zeit ein. Reichen Sie Ihren Antrag lieber früher als später ein. Beachten Sie dabei: 

  • Anträge können immer nur vom 1. November des Vorjahres bis 31. August des laufenden Kalenderjahres eingereicht werden - solange der zuständige Stadtbezirksbeirat noch über Budget verfügt.
  • Anträge müssen im laufenden Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) umgesetzt werden.
  • Anträge müssen mindestens zehn Arbeitstage vor der Sitzung des Stadtbezirksbeirates online eingegangen und vollständig sein, damit sie auf die Tagesordnung genommen werden können. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag.
    • Beispiel: Wenn die Sitzung des zuständigen Stadtbezirksbeirates an einem Donnerstag stattfindet, müsste der Antrag spätestens an dem Donnerstag zwei Wochen vorher eingegangen sein.
  • Die Stadtbezirksbeiräte tagen monatlich - außer in der Sommerpause. Die Termine der Sitzungen werden im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
  • Berücksichtigen Sie diese Termine in Ihrer Planung mit einem Puffer - Sitzungen können auch mal ausfallen oder Anträge vertagt werden, auch wenn sich die Stadtbezirksbeiräte bemühen, zügig zu entscheiden.

Wer kann Vorschläge und Projekte einreichen?

Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig Ideen und Projekte über das Stadtbezirksbudget einbringen: neben Privatpersonen auch Vereine, Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Für Vorschläge an die Stadtverwaltung gibt es keine Alterseinschränkung. Für die Beantragung von Projektförderungen gilt jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren: Junge Menschen (14 bis 18 Jahre) müssen bei der Projektdurchführung und Abrechnung durch einen Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) als geschäftsfähigen Zuwendungsempfänger unterstützt werden, zum Beispiel durch Eltern/Freunde oder einen gemeinnützigen Träger/Verein.

Ausgeschlossen sind Einrichtungen in Besitz oder in Trägerschaft der Stadt Leipzig. 

Projekt oder Vorschlag - was ist der Unterschied?

Über das Stadtbezirksbudget können entweder Zuwendungen für eigene Projekte beantragt oder Vorschläge für Maßnahmen durch die Stadtverwaltung eingebracht werden.

Eigenes Projekt

Ein Projekt wird vom Antragsteller selbst organisiert und umgesetzt. Dafür erhalten Sie die vom Stadtbezirksbeirat beschlossenen Mittel in Form einer Projektförderung. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein, eine gewisse Reichweite haben, der Allgemeinheit dienen und in dem Stadtbezirk stattfinden, über dessen Stadtbezirksbudget der Antrag gestellt wird.

Vorschlag an die Stadtverwaltung

Ein Vorschlag bezieht sich auf Ideen, die von der Stadtverwaltung umgesetzt werden sollen, die im laufenden Haushalt aber nicht vorgesehen sind. Dies kann zum Beispiel das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Parkbänken betreffen oder das Anlegen einer Blühwiese.

Vom Antrag zur Umsetzung - so läuft das Verfahren ab

  1. Formale Prüfung

    Ihr Onlineantrag geht beim Büro für Ratsangelegenheiten ein. Hier erfolgt zunächst eine formale Prüfung (zum Beispiel generelle Zulässigkeit, richtiger Stadtbezirk, Vollständigkeit der Unterlagen, verfügbare Mittel im Stadtbezirksbudget).

  2. Entscheidung im Stadtbezirksbeirat

    Ist der Antrag formal korrekt, wird er auf die Tagesordnung des betreffenden Stadtbezirksbeirates gesetzt – die Antragsteller werden darüber informiert. Die Stadtbezirksbeiräte beraten und entscheiden in öffentlichen Sitzungen.

    Bei Projektanträgen ist Ihre Teilnahme Pflicht. Nutzen Sie die Gelegenheit , um Ihr Projekt zu präsentieren. Der Beirat kann direkt über Ihren Antrag entscheiden. Bei offenen Fragen kann er jedoch auch eine weitere Sitzung benötigen. 

    Bei Vorschlägen wird die Teilnahme des Ideengebers empfohlen. Zudem muss die Stadtverwaltung eine Umsetzung des Vorschlages bewerten und befürworten. Danach erst entscheidet der Beirat, ob der Vorschlag umgesetzt wird. Dafür sind mindestens zwei Sitzungen nötig.

  3. Umsetzung

    Bei einem Vorschlag setzt die Stadtverwaltung die Idee um. Bei einem Projekt erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit allen weiteren Unterlagen und starten selbst. 

Antrag einreichen

Bitte reichen Sie Ihren Projektantrag oder Ihren Vorschlag über das jeweilige Online-Formular ein.

Beratung und Kontakt

Gern können Sie einen Gesprächstermin mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter vereinbaren:

Bitte nutzen Sie vorab auch die Informationen zur Erstellung von Projektanträgen und Vorschlägen. 

Kontakt

Beteiligungskultur Gremien

Adresse
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
E-Mail
BeteiligungskulturGremien@leipzig.de
E-Mail
stadtbezirksbudget@leipzig.de

Rechtliche Grundlagen

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung durch das Stadtbezirksbugdet. Die Entscheidung über eine Förderung liegt beim zuständigen Stadtbezirksbeirat. 

Stadtbezirksbeiräte können zudem Förderschwerpunkte festlegen, welche auf den Internetseiten der jeweiligen Stadtbezirksbeiräte veröffentlicht werden. Es gelten weiterhin die allgemeinen Bestimmungen der „Zuwendungsrichtlinie" (PDF 743 KB) der Stadt Leipzig sowie der Stadtratsbeschluss Aktualisierung, Evaluierung und Verstetigung des Stadtbezirksbudgets als dauerhaftes Instrument der Stadtbezirksbeiräte.