Ein altes Fahrrad muss nicht zwangsläufig auf dem Schrottplatz landen. Stattdessen kann man es spenden. Dann wird der Drahtesel noch einmal fit gemacht und an bedürftige Menschen weitergegeben, die sich kein neues Rad leisten können. Es gibt Organisationen und Hilfsprojekte, die gebrauchte Fahrräder entgegennehmen. Ebenso kann ein entsprechendes Verschenke-Inserat in den sozialen Netzwerken und Kleinanzeigen-Plattformen helfen, einen anderen Menschen mit dem Fahrrad glücklich zu machen.
Schrottfahrräder
Schrottfahrräder blockieren oft unnötig Stellplätze und verunstalten das Stadtbild. Der Stadtordnungsdienst kümmert sich in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung Leipzig darum, dass Fahrradbügel und Wege regelmäßig von aufgegebenen Fahrrädern beräumt werden.
Hilfe, das Fahrrad soll weg!
Das eigene Fahrrad wird nicht mehr gebraucht und soll einfach nur weg? Dann ist jetzt wichtig, das ausgediente Fahrrad fachgerecht zu entsorgen oder es beispielsweise zu spenden.
Ein Schrottfahrrad blockiert öffentliche Wege oder Fahrradbügel? Solche Standorte von Schrottfahrrädern können dem Ordnungsamt online über den Mängelmelder mitgeteilt werden. Aber Vorsicht: Nicht jedes alte Fahrrad oder Bike ohne Sattel ist auch ein Schrottfahrrad (siehe hierzu: Rechtliche Grundlagen).
Ausgediente Fahrräder spenden
So gehen wir gegen Schrottfahrräder im öffentlichen Raum vor
Die Frist für Schrottfahrräder
Bevor ein Schrottfahrrad entsorgt werden kann, markiert der Stadtordnungsdienst es mit einer auffälligen gelb-weißen Banderole. Diese ist mit einer Länge von etwa 21 Zentimetern auch aus der Ferne gut sichtbar und signalisiert den dringenden Handlungsbedarf. Die Banderole fordert dazu auf, das Fahrrad innerhalb einer festgelegten Frist – in der Regel vier Wochen – entweder zu entfernen oder wieder fahrtüchtig zu machen. Die Informationen sind speziell für die Besitzerin oder den Besitzer gedacht oder die Person, die das Fahrrad dort abgestellt hat. Diese kann auf andere Weise nicht erreicht werden, da dem Ordnungsamt ihre Identität in den meisten Fällen nicht bekannt ist.
Auf der Banderole steht: „Ist das noch ein Fahrrad oder kann das weg? Liebe Besitzerin, lieber Besitzer, Ihr Fahrrad weißt erhebliche Mängel auf, ist somit nicht mehr verkehrstauglich und wurde augenscheinlich aufgegeben. Bitte entfernen Sie Ihr Fahrrad/Fahrradwrack bis [...] oder versetzen Sie es in einen verkehrstauglichen Zustand. Andernfalls erfolgt die Beräumung durch das Ordnungsamt.“ Außerdem stehen auf der Banderole Kontaktinformationen, falls Rückfragen bestehen.
Die Banderole soll gut sichtbar sein, weil die Besitzerin oder der Besitzer daran erkennen kann, dass das Fahrrad dort so nicht bleiben darf. Für andere zeigt die Banderole an, dass das Schrottfahrrad dem Ordnungsamt bekannt ist und die Angelegenheit bearbeitet wird. Die Banderole wurde 2024 neu gestaltet und inhaltlich überarbeitet.
Die Entsorgung
Wenn das Schrottfahrrad auch nach der Ablauf der gesetzten Frist nicht entfernt oder repariert wurde, erhält die Stadtreinigung den Auftrag, das Fahrrad vom Standort zu beseitigen. In Begleitung des Stadtordnungsdienstes öffnen sie eventuell vorhandene Schlösser mit einem Winkelschleifer und transportieren das Rad ab.
Rechtliche Grundlagen
Fahrtüchtige Fahrräder dürfen im öffentlichen Raum dauerhaft abgestellt werden, wenn sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wäre zum Beispiel, dass das Fahrrad eine Feuerwehrzufahrt blockiert oder andere Menschen behindert. Wenn fahrtüchtige Fahrräder in erlaubter Weise im öffentlichen Raum abgestellt werden, dann stellt das in der Regel einen Gemeingebrauch der öffentlichen Straße dar (§ 14 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG).
Anders verhält es sich, wenn das abgestellte Fahrrad fahruntüchtig ist, also nur noch nach erheblichen Reparaturarbeiten benutzt werden könnte, beispielsweise weil die Räder verbogen sind, die Kette fehlt und die Mechanik verrostet ist. In solchen Fällen wird die Straße in einer Weise genutzt, die über den Gemeingebrauch hinausgeht und was dann eine Sondernutzung wäre (§ 18 Absatz 1 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)). Damit kann dann eine Beseitigung erfolgen (§ 20 Absatz 1 und 3 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)).
Wann ist ein Fahrrad ein Schrottfahrrad?
Wenn Teile wie Lenker, Räder und Kette fehlen und das Fahrrad stark verrostet ist, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Schrottfahrrad. Der Stadtordnungsdienst nimmt entsprechende Hinweise über den Mängelmelder entgegen.
Eine gesetzliche Definition gibt es für die sogenannten „Schrottfahrräder“ aber nicht. Die Bediensteten prüfen daher jeden Einzelfall vor Ort. Maßgeblich für die Entscheidung sind die Grundeigenschaften eines Fahrrades und die Regelungen zu deren technischen Ausstattung. Dabei wird aber immer der Gesamtzustand betrachtet und beispielsweise berücksichtigt, dass an vielen Fahrrädern Teile wie der Sattel zum Diebstahlschutz abgenommen werden können.