Ortschaftsräte in Leipzig
Broschüre "Komm zum Ortschaftsrat!"
Zusätzlich zu Gemeinderat und Bürgermeister gibt es in Sachsen weitere Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten durch die sogenannte Ortschaftsverfassung. In der aktuellen Broschüre „Komm zum Ortschaftsrat“ erhält man einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ortschaftsräte.
Der Ortschaftsrat: So gestalten Sie Ihre Ortschaft mit
Durch die Ortschaftsverfassung können die Ortsteile in Leipzig bei vielen Themen mitentscheiden. Der Ortschaftsrat ist Ihr Ansprechpartner vor Ort. Sprechen Sie ihn an, wenn Sie Ihre Nachbarschaft aktiv verschönern oder bei wichtigen Themen mitreden möchten. In seinen Sitzungen bespricht der Ortschaftsrat Ihre Anliegen und Themen. Egal ob es sich um neue Gehwege, die Grundschule oder den Sportplatz handelt. Im Ortschaftsrat sind die Themen so vielfältig, wie das Leben in Ihrer Nachbarschaft. Somit können Sie zusammen mit Ihrem Ortschaftsrat Veränderungen oder Probleme direkt vor Ort angehen.
Außerdem beraten die Mitglieder des Ortschaftsrates regelmäßig über Pläne und Vorhaben des Stadtrates oder der Stadtverwaltung, die Ihre unmittelbare Nachbarschaft betreffen. Zusätzlich hat der Ortschaftsrat das Recht Anträge beim Stadtrat einzureichen.
Die Wahl zum Ortschaftsrat findet gleichzeitig mit der Stadtratswahl statt. Jeder der wahlberechtigt ist, kann sich zur Wahl stellen. Ganz unabhängig, ob man Mitglied in einer Partei ist oder nicht.
So arbeitet der Ortschaftsrat:
• Einmal im Monat wird öffentlich getagt
Der Ortschaftsrat tagt einmal im Monat. Die Sitzung ist immer öffentlich. Alle Bürgerinnen und Bürger können an der Sitzung teilnehmen. Somit erfahren Sie von aktuellen Plänen und können frühzeitig eigene Fragen stellen.
• Themen und Probleme vor Ort besprechen
In den Sitzungen bespricht der Ortschaftsrat Themen und Probleme Ihrer Ortschaft . Die Tagesordnung finden Sie immer im Amtsblatt und auf leipzig.de. Auch die Protokolle sind öffentlich zugänglich.
• Direkter Draht zum Stadtrat und der Stadtverwaltung
Der Ortschaftsrat kann für wichtige lokale Themen oder Probleme, eigene Anträge an den Stadtrat stellen. Zudem besuchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Sitzungen von Ortschaftsräten. Sie erklären Ihnen, was für Ihren Ortsteil geplant ist und beantworten alle Ihre Fragen dazu.
Mit diesen Themen beschäftigt sich Ihr Ortschaftsrat
• Verwaltungsvorlagen und politische Anträge
In den monatlichen Sitzungen werden Anliegen, Vorlagen und Anträge besprochen, die ihre Ortschaft betreffen.
Der Ortschaftsrat diskutiert und berät über konkrete Vorschläge der Stadtverwaltung und Anträge aus der Politik.
Dazu gehören beispielsweise:
- Infrastrukturprojekte: Sanierung von Straßen, Brücken und Gehwegen.
- Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: Bau und Sanierung von Schulen, Kitas und Spielplätzen.
- Stadtentwicklung: Baupläne für neue Stadtteile oder die Neugestaltung bestehender Stadtbereiche .
• Mit eigenen Mitteln Projekte umsetzen:
Der Ortschaftsrat verfügt über eigene Mittel, um kleine Investitionen und Projekte zu fördern. Häufig werden damit Radbügel, Sitzbänke, Ortschaftsfeste sowie Vereins- und Sportveranstaltungen finanziert.
Ihr Ortschaftsrat hat politischen Einfluss
Die Ortschaftsverfassung ist die Grundlage für die Arbeit des Ortschaftsrates. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Möglichkeit kommunalpolitischen Einfluss zu nehmen. . Auch wenn der Ortschaftsrat keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen kann, hat er ein Anhörungs-, Vorschlags- und Antragsrecht. Das heißt der Stadtrat und die Stadtverwaltung müssen die Interessen und Empfehlungen des Ortschaftsrates berücksichtigen. Erst danach darf eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Anträge, die Ihr Ortschaftsrat beim Stadtrat einreicht, werden in den Ausschüssen des Stadtrats und in den Fachämter der Stadtverwaltung besprochen. Wichtig ist, dass die Anträge nur zu Themen sind, die direkt Ihre Ortschaft betreffen. Eingebracht werden dürfen jedoch nur Themen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgehen.
Termine
Wie können Sie sich beteiligen?
• Kommen Sie zu den öffentlichen Sitzungen Ihres Ortschaftsrats. Bei jeder Sitzung dürfen Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen.
• Oder werden Sie selbst Mitglied in Ihrem Ortschaftsrat. Bewerben Sie sich bei der nächsten Wahl, egal ob Sie Mitglied in einer Partei sind oder nicht.
• Schreiben Sie eine formlose E-Mail an beteiligungskulturgremien@leipzig.de mit Ihren Anregungen.














