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Erstmals seit 1975 wird der Leipziger Promenadenring größtenteils für den Radverkehr freigegeben. Ende 2018 urteilte das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass das Radfahrverbot aufgehoben werden muss, mit wenigen Ausnahmen. Daher gibt es auf den ersten Strecken bereits gut sichtbare grüne Radwege.

1. Abschnitt

Im März 2022 wurden auf den ersten Abschnitten auf dem westlichen Promenadenring Radfahrstreifen markiert. Lediglich auf einigen kurzen Abschnitten vor Ampeln werden Rad- und Autoverkehr gemischt. Der Grund dafür ist, dass vor Ampeln ausreichend Platz sein muss, um Rückstaus zu vermeiden. Auf diesen Flächen zeigen Piktogramme die gemeinsam zu nutzende Fahrbahn an.

2. Abschnitt

Seit April 2023 gibt es auch vor dem Hauptbahnhof einen grünen Radweg. Hier gab es mehrere Probleme, zum Beispiel häufige Autounfälle aufgrund des Spurwechsels. Zudem war die Situation für Menschen, die aus dem Bahnhof kommen und Radfahrende sehr unübersichtlich, da sich beide bisher den Gehweg teilten. Jetzt haben Radfahrende von Ost nach West einen Radweg, die Ampelschaltung wurde angepasst und das Ein- und Ausfahren am Bahnhofsvorplatz ist ungefährlicher.

3. Abschnitt

Im Oktober 2023 wurde an die Markierung vor dem Hauptbahnhof angeknüpft und der Radweg bis hinter die Löhrstraße weitergeführt. Bei der Beteiligung zum Fußverkehrsentwicklungsplan wurde dieser Abschnitt oft als problematisch gemeldet, weil der Radverkehr über den teils schmalen Fußweg geleitet wurde.

Die Maßnahme "Errichtung eines Fahrradstreifens auf dem Tröndlinring zwischen Willy-Brandt-Platz und Löhrstraße und Anbindung an die bestehende Infrastruktur für den Radverkehr" wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.   

Ziel ist es, mit durchgängigen Radwegen auf dem Promenadenring einen sicheren und fließenden Radverkehr zu ermöglichen. Die Förderung des Radverkehrs und damit einhergehend des Fußverkehrs und ÖPNV entspricht den Zielen der Leipziger Mobilitätsstrategie.

  • Laufzeit: 1. August 2023 bis 31. Juli 2025
  • Förderkennzeichen: 67K26800
Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Neuer Radfahrstreifen Höhe Gewandhaus

Die Stadt erweitert ab Mitte Mai 2025 den Radfahrstreifen entlang des Promenadenrings um weitere 170 Meter. Der neue Abschnitt verläuft von der Kreuzung Augustusplatz entlang des Gewandhauses bis zur Lenné-Anlage. Radfahrende können künftig bequem östlich am Gewandhaus vorbeifahren – ohne Umwege über den Augustusplatz oder die Moritzbastei. Die Fertigstellung ist, je nach Witterung, bis zum 27. Mai 2025 geplant.

Für den neuen Radweg wird eine von drei Fahrspuren für den Autoverkehr umgewidmet. Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind nicht zu erwarten, da weiterhin zwei Spuren je Richtung zur Verfügung stehen.

Zur besseren Sichtbarkeit wird der Radfahrstreifen in „Verkehrsgrün“ markiert – ein Konzept, das sich auf anderen Abschnitten des Rings bewährt hat. Vor den Markierungsarbeiten wurden die Fahrbahn saniert und bauliche Anpassungen vorgenommen. 

Eine Verlängerung Richtung Neues Rathaus ist vorgesehen. Zuvor muss jedoch die Ampelanlage an der Universitätsstraße angepasst werden. Der neue Streifen schließt an den bestehenden Geh- und Radweg entlang der Lenné-Anlage an.

Nein, grün eingefärbt werden nur die Radwege am Innenstadtring. Das gesamte Netz der Radfahrstreifen in Leipzig ist dafür zu groß. Das Grün und die Piktogramme am Ring sollen auf die neue Situation hinweisen. Da hier über Jahrzehnte nur Autos fahren durften, ist eine Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden wichtig.

Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung zum Überholen (§ 5 StVO). Wird ein Rad überholt, muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch auf den neuen Radfahrstreifen gilt, dass Autofahrende vorsichtig sein müssen und damit bei Bedarf den gleichen Sicherheitsabstand gegenüber Radfahrenden einzuhalten haben (entsprechend § 1 StVO ). Am Ende des Radfahrstreifens gelten die Regeln des Reißverschlussverfahren (§ 7 Absatz (4) StVO).

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