Der Freistaat Sachsen fördert in der aktuellen Strukturfondsperiode aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Dies geschieht auf der Grundlage der Richtlinie "Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020" des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 14.04.2015.
Mit den Zuwendungen aus der dieser Förderrichtlinie sollen benachteiligte Stadtquartiere bei der Umsetzung infrastruktureller, baulich-energetischer sowie wirtschaftlicher Maßnahmen unterstützt werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dieser beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Projektkosten.
Weitere Informationen: Internetseite zur EFRE Stadtentwicklung auf sachsen.de