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Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte städtebauliche Entwicklung im gesamten Stadtgebiet Leipzig dar. Dabei werden die voraussichtlichen Bedürfnisse der Gemeinde bei der Festschreibung der Art der Bodennutzung berücksichtigt. Dies regelt das Baugesetzbuch in § 5 BauGB. Wird für ein Gebiet ein Bebauungsplan als sogenannter verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, um aktuelle stadtentwicklungspolitische Ziele umsetzen zu können (zum Beispiel Entwicklung eines Wohn- oder Gewerbegebietes), muss dieser aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden (§ 8 (3) BauGB). Dieses sogenannte Entwicklungsgebot kann dazu führen, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Das heißt, der Flächennutzungsplan ist ein dynamischer Plan der bei Bedarf an die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt Leipzig angepasst wird.

Weitere Informationen zu den Planverfahren

Überblick zu den laufenden FNP-Verfahren:

Genaueres zur Auslegung, dem Ort der Auslegung und Beteiligungsmöglichkeiten finden sich auf unserer Webseite Aktuelle Planungen Stadtplanung. Dort können die Inhalte zu aktuell laufenden FNP-Verfahren und die Verfahrensschritte im Detail nachgelesen bzw. -verfolgt werden.

 

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