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Anmeldung für das Schuljahr 2027/2028

Jedes schulpflichtig werdende Kind erhält im Juli vor der Schulanmeldung einen Informationsbrief vom Amt für Schule der Stadt Leipzig. Der Informationsbrief benennt die für die Wohnanschrift und das Schuljahr zuständige Grundschule, an der das Kind persönlich durch die Sorgeberechtigten angemeldet werden muss.

Anmeldepflicht: Alle Kinder, die bis zum 30.06.2027 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021), müssen für das Schuljahr 2027/28 an der Grundschule angemeldet werden.

Kinder, die vom 01.07.2027 bis 30.09.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder (sogenannte "Kann-Kinder") schulpflichtig. Einen Informationsbrief erhalten die Eltern im Vorfeld nicht. Das Anmeldeformular für die Schulanmeldung 2027/28 kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Eltern, deren Kinder ab dem 01.10.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2027 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.

Schulanmeldung

Digital über Amt24

Erstmalig kann die Schulanmeldung in diesem Jahr sachsenweit auch digital über Amt24 erfolgen. Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Eine digitale Anmeldung kann zunächst nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,

  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,

  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,

  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,

  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.

Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die für die Eltern nun auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.

Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden: digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de

Persönliche Anmeldung in der Schule

Folgende Termine stehen für die Anmeldung Ihres Kindes an der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule zur Verfügung:

  • Dienstag, der 01.09.2026 von 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, der 03.09.2026 von 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag, der 08.09.2026 von 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Die Termine können durch die Grundschulen individuell angepasst werden. Bitte informieren Sie sich vor der Schulanmeldung auf der entsprechenden Schulhomepage.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Reihenfolge der Anmeldungen zu den Anmeldetagen kein Auswahlkriterium für die Wunschschule im gemeinsamen Schulbezirk ist, sodass Sie alle zur Verfügung stehenden Anmeldetage nutzen können.

Die benötigten Unterlagen für die persönliche Schulanmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Sorgerechtsnachweis

Verheiratete beziehungsweise geschiedene Eltern weisen die gemeinsame elterliche Sorge mit der Eheurkunde beziehungsweise dem Scheidungsbeschluss nach.

Nicht miteinander verheiratete Eltern weisen die gemeinsame elterliche Sorge mit den Sorgeerklärungen nach.

Auch die Alleinsorge ist nachzuweisen. Wenn Sie als Mutter seit der Geburt Ihres Kindes das alleinige Sorgerecht haben, benötigen Sie eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister. In allen anderen Fällen ist bei bestehender Alleinsorge der entsprechende Gerichtsbeschluss vorzulegen. 

Zu Fragen beim Ausfüllen des Antrages erreichen Sie den Bereich Beistandschaft/ Beurkundung unter 0341 123-4457 oder per E-Mail unter beurkundung@leipzig.de.

Besonderes und Ausnahmen

Anmeldung in der Gemeinschaftsschule Dösner Weg

Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Kind an der Gemeinschaftsschule anzumelden, so ist die Anmeldung zunächst ebenfalls an der zuständigen kommunalen Grundschule durchzuführen. Von der kommunalen Grundschule erhalten Sie auf Nachfrage nach erfolgter Anmeldung eine Anmeldebescheinigung, die Sie an der Gemeinschaftsschule vorlegen. So wird sichergestellt, dass Ihr Kind in jedem Falle einen Grundschulplatz erhält, auch bei einer möglichen Ablehnung an der Gemeinschaftsschule. Weitere Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes an der Gemeinschaftsschule können Sie direkt auf der Schulhomepage einsehen.

Schulbezirksfremde Einschulung

Bei Vorliegen wichtiger Gründe besteht die Möglichkeit, bis zum 15.02.2027 einen formlosen Antrag auf schulbezirksfremde Einschulung mit einer Begründung bei der gewünschten Schule zu stellen.

Rückstellung

Auf formlosen Antrag der Eltern bei der zuständigen Grundschule kann im Ausnahmefall eine Rückstellung des Kindes vom Schulbesuch um ein Jahr durch die Schulleitung erfolgen. Eine Rückstellung ist nur einmal möglich. Eine Anmeldung muss bei Rückstellungswunsch trotzdem erfolgen.

Kinder, die für das Schuljahr 2026/2027 durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut persönlich an der zuständigen Grundschule anzumelden.

Förderschule

Wenn Ihr Kind eine Förderschule besuchen soll, dann muss auch in diesem Fall die Anmeldung erstmal an der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Grundschule wird Ihnen auf Nachfrage weiteres dazu erklären.

Schule in freier Trägerschaft

Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anzumelden, ist die Anmeldung an der zuständigen kommunalen Grundschule durchzuführen. So wird vermieden, dass es nach möglicher Ablehnung bei der Schule in freier Trägerschaft zu Platzunsicherheiten für Ihr Kind kommt. Von der kommunalen Grundschule erhalten Sie auf Nachfrage nach erfolgter Anmeldung eine Anmeldebescheinigung, die Sie der Schule in freier Trägerschaft vorlegen.

Kind auf dem Schulweg mit Apfel und Schulranzen
Digitale Terminbuchung möglich

Schulaufnahmeuntersuchung

Kind auf dem Schulweg mit Apfel und Schulranzen

Die Untersuchung erfolgt im Gesundheitsamt. Vor der Schulanmeldung in der Grundschule ist online ein Termin zu vereinbaren. Die Untersuchungen im Gesundheitsamt finden von September 2026 bis Februar 2027 statt.

Aufnahmebescheid

Nach der Schulordnung für die Grundschulen haben die Eltern ihr schulpflichtig werdendes Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Den Aufnahmebescheid erhalten die Sorgeberechtigten voraussichtlich im Mai 2027.

Pflicht zur Schulanmeldung

Die Anmeldung an einer Schule stellt eine Pflicht dar. Wird die Schulanmeldung nicht vorgenommen, drohen den Sorgeberechtigten Zwangs- und Bußgelder. (§ 31 Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz in Verbindung mit § 27 Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz)

Schulbezirke und Schulwegpläne

Entsprechend der derzeit gültigen Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen (PDF, 125 KB) bilden die Schulen Einzelschulbezirke und gemeinsame Schulbezirke. 

Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die in diesen genannten Schulbezirken wohnen, melden ihr/e Kind/er an einer der im gemeinsamen Schulbezirk aufgeführten Schule an. Mit erfolgter Anmeldung an der gewünschten Schule entscheiden die Schulleitungen im Einvernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze über die Aufnahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Melden sich mehr Kinder an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk als Aufnahmekapazitäten zur Verfügung stehen an, kommt es zum Lenkungsverfahren, woraus sich leider auch für Ihr Kind eine Nichtaufnahme an Ihrer Wunschschule ergeben kann. Für das Lenkungsverfahren legen die Schulleitungen gemeinsam rechtsverbindliche Auswahlkriterien fest. Die Auswahlkriterien des gemeinsamen Schulbezirkes erfragen Sie bitte an den Schulen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Eltern einen Aufnahmebescheid der entsprechenden Grundschule. Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Grundschulanmeldung zu den Anmeldetagen kein Auswahlkriterium darstellt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Allen Schülerinnen und Schülern ist ein Schulplatz innerhalb des gemeinsamen Schulbezirks garantiert. Die Aufnahme an der Wunschschule kann jedoch nicht gewährleistet werden. Bitte bedenken Sie, dass die Verantwortung für den Schulweg und dessen Organisation bei den Sorgeberechtigten liegt.

Eltern mit schulpflichtig werdenden Kindern, die nicht in einem gemeinsamen Schulbezirk wohnen, melden ihre Kinder in der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule an.

Es kann immer wieder zu Änderungen der aktuellen Schulbezirkssatzung und damit zu Verschiebungen der Schulbezirksgrenzen und/ oder Bildung gemeinsamer Schulbezirke kommen. Sobald eine neue Satzung beschlossen wurde, wird diese im Amtsblatt veröffentlicht. Sollten Sie und Ihr Kind von der Satzungsänderung betroffen sein, erhalten Sie eine schriftliche Information.

Hinweis

Folgende Angaben auf dem Formular sind nicht von Ihnen auszufüllen:

  • Abgabe bis
  • Reg.-Nr.

Fragen zum Formular richten Sie bitte an das Landesamt für Schule und Bildung Leipzig.

Kontakt

Schulorganisation

Adresse
Perlickstraße 6
04103 Leipzig
Telefon
0341 123-1159
Fax
0341 123-1045
E-Mail
schulbescheinigung@leipzig.de

Stadt Leipzig, Amt für Schule
04092 Leipzig