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Aufgabe

Die Stadt Leipzig hat sich mit dem „Energie und Klimaschutzprogramm (EKSP 2030)“ zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein und dafür alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den größtmöglichen kommunalen Beitrag zu leisten. Der „Stadtentwicklungsplan Flächenpotenziale für Erneuerbare Energien (STEP FEE)“ ist eine von mehreren Maßnahmen im EKSP 2030, welche in Federführung des Stadtplanungsamtes erarbeitet wurde.

Ziele

Als Kommune können wir mit dem STEP FEE die räumliche planerische Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorausdenken und im Austausch mit der Bevölkerung, Unternehmen und Stadtpolitik im Blick behalten. Insbesondere für Projektanfragen erhalten Interessierte damit einen verbindlichen räumlichen Orientierungsrahmen, wo die Stadt Leipzig einen konfliktarmen Ausbau der Erneuerbaren Energien (kurz: EE) im Stadtgebiet sieht. 

Gemeinsam mit dem kommunalen Wärmeplan bildet die Konzeption die Grundlage für die räumliche Ausrichtung der Energiewende in Leipzig. 

Der STEP FEE identifiziert und bewertet Flächenpotenziale, auf Basis der vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen und übergeordneter Planungen, um stromerzeugende EE-Anlagen möglichst konfliktarm und schnell errichten zu können. Diese Flächen sollen aus Sicht der Stadt bis 2040 prioritär entwickelt werden. Ein Schwerpunkt der Flächenpotenzialanalyse lag dabei bei der Suche nach geeigneten Wind- und Solarenergieflächen. Mit zwei Planspielen wurden unter anderem auch Leipzigerinnen und Leipziger sowie Mitglieder des Stadtrates einbezogen.

Ergebnisse

Das größte und konfliktärmste Potenzial liegt in der intensiven Nutzung bestehender Dachflächen im so genannten städtischen Innenbereich. Die Dachnutzung muss baulich und planerisch zulässig sein. Aufgrund der Kleinteiligkeit und der Vielzahl an Dachflächen dauert es zeitlich am längsten, dieses Potenzial vollständig zu heben. Zugleich ist die städtische Steuerungswirkung hierbei am geringsten, da sich die Gebäude in überwiegend in privater Hand befinden und eine Solardachpflicht derzeit nicht besteht. Ein weiteres Flächenpotenzial zur solaren Stromerzeugung im Innenbereich stellen unter anderem die Großparkplätze dar, welche mittels Überdachung (sogenannte Carportsolaranlage) doppelt genutzt werden könnten.

Bei der Untersuchung des Potenzials im Außenbereich der Stadt wurden rund zwei Prozent der Fläche Leipzigs zur konfliktarmen Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien identifiziert. 

Dieser Flächenanteil entspricht rund 672 Hektar der Gesamtstadtfläche (29.800 Hektar) und reicht voraussichtlich aus, um zusammen mit dem Innenbereichspotenzial im Jahr 2040 den prognostizierten gesamtstädtischen Strombedarf circa zur Hälfte zu decken. Dafür müssen jedoch zeitgleich noch viel mehr Photovoltaikanlagen als bisher auf Dächern mit entsprechender Erzeugungsleistung errichtet werden.

Der „Strategische Zielplan 2040“ des STEP FEE verortet die Flächenpotenziale für jede Technologie im Stadtgebiet und zeigt etwaige Lagegunst- oder Restriktionsmerkmale , welche es zu beachten gilt auf.

Auf den Dachflächen der Stadt Leipzig findet sich das größte und weitestgehend konfliktärmste Flächenpotenzial der Stadt. Langfristig könnte mittels Dach-Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden, Wohn- Industrie- und Gewerbebauten ein wesentlicher Teil des bestehenden und zukünftigen Strombedarfs der Stadt gedeckt werden. 

Auf Basis des ermittelten jährlichen Ausbaugeschehens wird im STEP FEE eine Hebungsquote von 38 Prozent des Dach-Photovoltaik-Potenzials bis zum Jahr 2040 angesetzt. Das entspricht etwa einer Dach-Photovoltaik-Fläche von 414 Hektar. Restriktionen durch den Denkmalschutz, weitere gesetzliche Änderungen bei der EEG-Förderung, zunehmender Fachkräftemangel oder statische beziehungsweise Brandschutzbelange können den Ausbau einbremsen.

Neben dem Dachflächenpotenzial stellen die im Strategischen Zielplan des STEP FEE dargestellten Großparkplätze (rund 48 Hektar) und innerstädtische Brachen (rund 24 Hektar) die zweitgrößten Flächenpotenziale für den Innenbereich dar. Als besonders geeignet wurden Großparkplätze ab einer Gesamtfläche von 10.000 Quadratmeter eingestuft. 

Im Vergleich zum Dach-Photovoltaik-Potenzial ist der Flächenanteil, der bis zum Jahr 2040 als umsetzbar eingeschätzt wird, deutlich geringer. Für Carport-Photovoltaik werden bis zu diesem Zeitpunkt 38 Prozent des ermittelten Gesamtflächenpotenzials als realisierbar angenommen. 

Das tatsächlich hebbare Brachflächenpotenzial ist durch bereits bestehende Planungen für andere Nutzungen weitestgehend ausgeschöpft. Eine Vielzahl der durch die Stadt Leipzig erfassten Brachen wurde bereits überplant und eine städtebauliche Entwicklung steht an (zum Beispiel Eutritzscher Freiladebahnhof, Bayerischer Hauptbahnhof, Hauptbahnhof Westseite, Kolmstraße).

Nur 24 Hektar an geeigneten Brachflächen wurden als Innenpotenzial für eine Nutzung durch FF-PVA in den strategischen Zielplan überführt. Das entspricht einem Flächenanteil von 10,5 Prozent des in der Kategorie Brachen geprüften Gesamtflächenpools.

Von insgesamt 923,8 Hektar als identifiziertes mögliches Gesamtpotenzial werden im Strategischen Zielplan 2040 des STEP FEE als abgewogene Flächenkulisse 345,3 Hektar Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FF-PVA) Flächenpotenzial ausgewiesen.

Als Potenzialflächen für FF-PVA wurden in der Kategorie 1 (konfliktfrei beziehungsweise konfliktarm) insgesamt 148,6 Hektar ermittelt. Davon wurden 145,7 Hektar beziehungsweise 98 Prozent in den Strategischen Zielplan 2040 des STEP FEE überführt. Diese Flächen sind voraussichtlich kurzfristig (das heißt ohne Bauleitplanverfahren) für eine FF-PVA Nutzung aktivierbar.

Von 775,2 Hektar Potenzialflächen der Kategorie 2 (Konfliktpotenzial erhöht) wurden nur rund ein Viertel (26 Prozent/ 199,6 Hektar) in die Flächenkulisse des Strategischen Zielplans übernommen. Diese Flächen sind als Suchräume für Arrondierungsflächen zu den ausgewiesenen FF-PVA Flächenpotenzialen der Kategorie 1 anzusehen. Eine vollständige Ausnutzung dieses Flächenpotenzials wird nicht angestrebt. Zur Realisierung von FF-PVA Anlagen auf Flächen der Kategorie 2 sind jedoch grundsätzlich Bauleitplanverfahren bis zum Erlangen der Rechtskraft erforderlich. 

Im Strategischen Zielplan 2040 des STEP FEE werden die Agri-Photovoltaik-Flächenpotenziale dargestellt, welche voraussichtlich eine besonders konfliktarme und kompakte Flächenentwicklung aus planerischer Sicht ermöglichen. Eine konkrete Verortung in den ermittelten Prüfflächen kann erst projektbezogen erfolgen. Für die Realisierung von Agri-Photovoltaik-Anlagen sind in der Regel Bauleitplanverfahren erforderlich. Im Strategischen Zielplan 2040 des STEP FEE sind insgesamt 2.544 Hektar Flächenpotenzial als Suchraum dargestellt.

Ziel der Stadt Leipzig ist es, in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2040 vorwiegend innerhalb dieses Suchraums maximal 1.000 Hektar Agri-Photovoltaik-Projekte zu realisieren. Davon sind maximal 15 Prozent Netto-Flächenanteil (150 Hektar) für die reine EE-Anlagentechnologie (wie Modultische, Trafos) im Sinne der Agri-Photovoltaik-Spezifikationen nach DIN SPEC 91434 anzurechnen. Das entspricht einem Anteil an der Gesamtstadt von 0,5 Prozent oder bezogen auf die Flächen für Landwirtschaft (rund 9.700 Hektar) einem Anteil von 1,5 Prozent.

In der Flächenkulisse des Zielplans zum STEP FEE wurden nur die im Rahmen der Teilfortschreibung (2. Entwurf: Stand März 2026) durch den Regionalplan Leipzig-Westsachsen (RP L-WS) ermittelten Windenergieflächen vollständig übernommen. Auf dem Leipziger Stadtgebiet werden seitens des RP L-WS rund 69 Hektar Fläche zur potenziellen Nutzung für Windenergieanlagen ausgewiesen.

Bezogen auf die Gesamtstadt bedeutet das, dass ein Flächenanteil von knapp 0,2 Prozent auf Windenergieflächen entfällt. Auf die rein landwirtschaftliche Fläche im Stadtgebiet gesehen, ergibt sich ein Anteil in Höhe von 0,7 Prozent.

Eine Ausweisung der durch die Stadt Leipzig ermittelten Windflächenpotenziale im Strategischen Zielplan 2040 des STEP FEE erfolgte nicht. Diese ermittelten Flächenpotenziale sind in den jeweiligen Fachkarten des Stadtentwicklungsplans (siehe Fachkarten 11a bis 11d) dargestellt.

Vorlagenentwurf

Die Vorlage VIII-DS-01507 ist im Ratsinformationssystem zu finden.

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