Grundsätzlich ist die Bepflanzung einzelner Straßenbaumscheiben durch Anwohner oder Gewerbetreibende möglich. Dabei bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
- Solange eine Baumhalterung vorhanden ist, soll keine Bepflanzung durch Dritte erfolgen. (Gewährleistung)
- Eine Bodenbearbeitung darf nur oberflächlich bis in eine Tiefe von maximal 10 Zentimeter erfolgen. (Schutz der Baumwurzeln)
- Kein zusätzliches Pflanzsubstrat aufragen.
- Baumscheibeneinfassungen jeder Art sind nicht erlaubt. (Stolpergefahr, Stadtgestaltung)
- Die Pflanzung von Blumenzwiebeln, Stauden und Sommerblumen ist unproblematisch, wenn bei der Artenwahl beachtet wird, dass eine Endwuchshöhe von 70 cm nicht überschritten wird. (Verkehrssicherheit, Sicht)
- Gehölze und Rasen sind ungeeignet. (starke Wasser- und Nährstoffkonkurrenz zum Baum)
- Ein Radius von 0,5 Meter um den Stamm ist generell von Pflanzen freizuhalten. (Pflegemaßnahmen in der Baumscheibe, Baumkontrolle)
- Für Baumscheiben ohne Bäume gelten die genannten Einschränkungen zur Bodenbearbeitung und zum Abstand vom Stamm nicht. Hier können außerdem auch niedrige Gehölze bis zu einer Endwuchshöhe von 70 cm gepflanzt oder Rasen gesät werden.
- Wenn Sie die Baumscheiben bepflanzen, ist durch Sie die Pflege der Pflanzung zu gewährleisten. Sollte das nicht mehr möglich oder gewünscht sein, sind die Pflanzen zu beräumen.
- Die Stadt behält sich vor, im begründeten Einzelfall ohne Rücksprache mit den Pflegenden in die Bepflanzungen einzugreifen oder diese komplett zu beräumen. (Sicherheit, Baumfällung, Neupflanzung et cetera)
Wenn Sie diese Regeln beachten, werden die Baumscheibenbepflanzungen geduldet. Rechtsansprüche ergeben sich für die Ausführenden daraus nicht. Es werden keine vertraglichen Regelungen getroffen.