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Auf dieser Seite können Sie sich über die verschiedenen unbefristeten Aufenthaltsrechte informieren. Bitte beachten Sie, dass es neben der allgemeinen Niederlassungserlaubnis noch weitere spezielle Niederlassungserlaubnisse gibt.

Wichtiger Hinweis zur Identitätsklärung

Die Anforderungen an den Identitätsnachweis sind mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2025 (Az.: 1 C 27.24) verschärft worden. Die Ausländerbehörde Leipzig setzt die neue Vorgabe ab sofort um. Die Regelung betrifft nicht nur neue Anträge, sondern auch bereits laufende Verfahren zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Betroffene Personen müssen daher gegebenenfalls damit rechnen, zur Beantragung eines Nationalpasses aufgefordert zu werden.

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Ausländerbehörde

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Technisches Rathaus
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Prager Straße 126-128
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0341 123-3310
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Bitte beachten
Eine Vorsprache ist ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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  • Gebäude für Rollstuhlfahrer voll zugänglich
  • Aufzug für Rollstuhlfahrer zugänglich
  • Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Markierte Behindertenparkplätze vorhanden
  • Freies WLAN vorhanden