Unbefristeter Aufenthalt
Auf dieser Seite können Sie sich über die verschiedenen unbefristeten Aufenthaltsrechte informieren. Bitte beachten Sie, dass es neben der allgemeinen Niederlassungserlaubnis noch weitere spezielle Niederlassungserlaubnisse gibt.
Wichtiger Hinweis zur Identitätsklärung
Die Anforderungen an den Identitätsnachweis sind mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2025 (Az.: 1 C 27.24) verschärft worden. Die Ausländerbehörde Leipzig setzt die neue Vorgabe ab sofort um. Die Regelung betrifft nicht nur neue Anträge, sondern auch bereits laufende Verfahren zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Betroffene Personen müssen daher gegebenenfalls damit rechnen, zur Beantragung eines Nationalpasses aufgefordert zu werden.
Dienstleistungen
- Allgemeine Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
- Subsidiär Schutzberechtigte und sonstiger humanitärer Voraufenthalt
- Familienangehörige von Deutschen
- Selbstständige
- Minderjährig eingereiste Kinder (ab 16 Jahren)
- Inhaber einer Blauen Karte EU
- Fachkräfte und Forscher/-innen
- Ehegatten von Fachkräften