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Auf Hilfe zum Lebensunterhalt und auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat jede und jeder Anspruch, die/ der den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus ihrem/ seinem Einkommen, Vermögen, durch Einsatz der Arbeitskraft oder durch die Hilfe anderer bestreiten kann. Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen den laufenden Bedarf, insbesondere Ernährung, Kleidung, Unterkunft einschließlich Heizung und andere Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Die anderen Hilfearten werden Personen gewährt, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit, Behinderung oder soziale Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen können auch Personen gewährt werden, die ihren Lebensunterhalt noch selbst sicherstellen können, aber aufgrund der besonderen Bedarfssituation auf Hilfe angewiesen sind. Entscheidend ist, dass dem Hilfesuchenden die Aufbringung der Mittel aus seinem Einkommen oder Vermögen nicht zuzumuten ist.

Individuelle Beratung, Information sowie Antragstellung und Bearbeitung erfolgt in der Prager Straße 21, 04103 Leipzig, 5. Obergeschoss.

Höhe der Regelbedarfe

Alleinstehende oder alleinerziehende Menschen erhalten 563 Euro monatlich, Jugendliche 471 Euro und Kinder ab sieben Jahren erhalten 390 Euro.

Gesamtübersicht:

Stufe Leistungsberechtigte Betrag in Euro
1 Alleinstehende und Alleinerziehende 563,00
2 zwei Erwachsene, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen 506,00
3 Erwachsene in stationären Einrichtungen 451,00
4 Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 471,00
5 Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390,00
6 Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357,00

Die Barleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Einrichtungen betragen:

Leistungsberechtigte Betrag in Euro
Grundbarbetrag für Leistungsberechtigte in Heimen oder gleichartigen vollstationären Einrichtungen 152,01

Themen

Kontakt

Sozialamt
Wirtschaftliche Sozialhilfe

Adresse
Prager Straße 21
04103 Leipzig
Telefon
0341 123-4523
Fax
0341 123-4515
E-Mail
wiso@leipzig.de

Stadt Leipzig, Sozialamt
04092 Leipzig

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Straßenbahn:
15 (Gutenbergplatz oder Ostplatz)
Bus:
60 (Ostplatz)

  • Gebäude für Rollstuhlfahrer voll zugänglich
  • Personenaufzug vorhanden
  • Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Markierte Behindertenparkplätze vorhanden
  • Wickelraum verfügbar
  • Freies WLAN vorhanden