Ladeinfrastruktur
Die Stadt Leipzig setzt ein klares Zeichen für die Zukunft der Mobilität. Entschlossen wird Elektromobilität nicht nur gefördert, sondern aktiv gelebt.
Leipzig lädt auf: Ausbau der Ladeinfrastruktur
Ein wichtiger Baustein ist der Ausbau einer bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Ladeinfrastruktur. Dieses Engagement der Stadtverwaltung ist Teil der Vision, Leipzig zu einer Stadt der intelligenten Mobilität zu entwickeln. Hier finden Sie einen Überblick über vorhandene Ladeinfrastruktur:
Ansprechpartner für neue Ladesäulen
Sie möchten eine Ladesäule für E-Fahrzeuge in Leipzig errichten?
Das Amt für Wirtschaftsförderung ist Ihr Ansprechpartner und Berater für die Installation von Ladeinfrastruktur.
Es unterstützt Sie bei allen Fragen rund um
- den Bedarf in Leipzig
- geeigneten Standorten und
- der Beantragung von Ladestationen
unter der E-Mail jan.becker@leipzig.de.
Von der Idee zur Inbetriebnahme – der Ladeinfrastrukturprozess in Leipzig
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur folgt einem klaren, städtisch abgestimmten Prozess. In sechs Schritten erfahren Betreiber, wie sie von der Standortwahl bis zur Inbetriebnahme rechtssicher und effizient zur eigenen Ladestation gelangen – mit klaren Zuständigkeiten und praktischen Empfehlungen.
1. Standorttypen und Genehmigungsanforderungen
Für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum (auf Straßen oder Park+Ride-Anlagen) ist ein Sondernutzungsvertrag sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Zuständig ist das Amt für Wirtschaftsförderung, bei dem eine offizielle Anfrage gestellt werden muss.
Im halböffentlichen Raum (Tankstellen oder Supermärkten) ist kein Sondernutzungsvertrag nötig. Eine verkehrsrechtliche Anordnung kann optional erfolgen. Auch hier erfolgt die Abstimmung über das Amt für Wirtschaftsförderung.
Auf privaten Flächen (Firmengeländen oder eigenen Grundstücken) ist keine Genehmigung erforderlich. Es muss lediglich eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgen. Ein behördlicher Genehmigungsprozess ist nicht notwendig.
2. Gemeinsam zum Ladepunkt: Ihr Weg beginnt hier
Das Amt für Wirtschaftsförderung bietet eine erste Orientierung und erklärt die erforderlichen Schritte zur Genehmigung einer Ladeinfrastruktur.
Der Betreiber übermittelt konkrete Standortdaten (z. B. Lage, Stellplätze, Anzahl Ladesäulen) sowie Unternehmensinformationen wie Umsatz, Mitarbeitendenzahl und Referenzen.
Das Amt für Wirtschaftsförderung prüft die eingereichten Vorschläge und unterstützt bei der Bewertung und möglichen Optimierung der Standorte.
Zur weiteren Einschätzung werden wirtschaftliche Kriterien des Unternehmens wie Referenzen, Ladepunkte und Abrechnungssysteme analysiert.
Nach Prüfung der Unterlagen leitet das Amt für Wirtschaftsförderung die Anfrage an das zuständige Verkehrsamt weiter und informiert den Betreiber ggf. über fehlende Informationen.
3. Nächste Schritte: Standort abstimmen und freigeben
Der Betreiber reicht den Lageplan und den ausgefüllten Kriterienkatalog für die geplanten Standorte beim Verkehrs- und Tiefbauamt ein.
Verkehrs- und Tiefbauamt sowie Betreiber stimmen Details wie die genaue Lage und stadtgestalterische Vorgaben gemeinsam ab.
Zur Beschleunigung des Planverfahrens kann eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung mit weiteren Stellen wie
- dem Verkehrs- und Tiefbauamt,
- dem Stadtplanungsamt,
- gegebenfalls mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer
erfolgen.
4. So wird Ihr Standort offiziell genehmigt
Verkehrs- und Tiefbauamt sowie der Betreiber beantragen die Sondernutzung, verkehrsrechtliche Anordnung, die Zustimmung des Grundstückseigentümers samt Aufgrabungsgenehmigung sowie die Genehmigung zur Baudurchführung.
Das Verkehrs- und Tiefbauamt holt die Stellungnahmen aller beteiligten Fachämter ein, um die Genehmigungsfähigkeit umfassend zu prüfen.
Nach Prüfung aller Unterlagen und Stellungnahmen erteilt das Verkehrs- und Tiefbauamt die finale Genehmigung.
5. Geschafft! So geht es nach der Genehmigung weiter.
Nach Umsetzung der Baumaßnahmen informiert der Betreiber das Verkehrs- und Tiefbauamt über die erfolgreiche Inbetriebnahme der Ladestation.
Der Standort wird offiziell in das interne Register aufgenommen – durch das Verkehrs- und Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaftsförderung.
6. Empfohlene Standards für zukunftsfähige Ladeorte
Die Integration ins Design von LeipzigMOVE stärkt die Sichtbarkeit und Identifikation der Ladestationen als Teil des städtischen Mobilitätsangebots.
Zuständig: Betreiber, Leipziger Verkehrsbetriebe, Verkehrs- und Tiefbauamt
Mittelfristig sollten alle P+R-Anlagen mit Ladeinfrastruktur ergänzt werden, um den Umstieg auf E-Mobilität zu fördern.
Zuständig: Betreiber, Verkehrs- und Tiefbauamt
Die Stromversorgung der Ladeinfrastruktur sollte bevorzugt über erneuerbare Energien erfolgen.
Zuständig: Betreiber
Ladestationen sollten barrierefrei gestaltet werden – gemäß dem Leitfaden „Einfach Laden ohne Hindernisse“.
Zuständig: Betreiber
Kriterienkatalog für Anträge zu Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im öffentlichen Raum in Leipzig
Dieser Katalog dient der Transparenz um Betreiberunternehmen die Kriterien zur Genehmigungsfähigkeit darzustellen.
Angaben zum Unternehmen und Ladestation
- Unternehmensname
- Adresse
- Ansprechpartner
- Telefon
- Anzahl der betriebenen Ladestationen
- Angabe, seit wann das Unternehmen die Ladestationen betreibt
- Angabe, in welchen Städten das Unternehmen Ladestationen betreibt
Priorisierte Genehmigung für Betreiber, die folgende Kriterien erfüllen
- Schnellladestationen an hochfrequentierten Orten
- Nähe bzw. Kombination mit anderen Mobilitätsangeboten zum Beispiel Carsharing, E-Scooter Sharing
- Funktionale (Buchung und Abrechnung) Einbindung in das Angebot LeipzigMOVE
- Selbstverpflichtung zum Betrieb der Ladestationen mit Strom aus Erneuerbaren Energien
- Übermittlung von Daten zur Ladestation halbjährlich zu
- Auslastung/ Belegungsdauer
- Zahl der Ladevorgänge
- Einrichtung von barrierefreien Ladestationen gemäß Leitfaden der Bundesregierung „Einfach Laden ohne Hindernisse“
- Notfallmanagement: Einreichung eines Konzepts für die Handhabung von Notfällen, einschließlich einer schnellen Reaktionsmöglichkeit bei technischen Problemen oder Schäden.
Im Einzelfall kann die Stadt Leipzig Ausnahmen zulassen.
Kriterienkatalog
- Standort Ladestation
- Straße, Hausnummer, Postleitzahl
- Geokoordinaten
- Foto aus zwei Richtungen mit Fotomontage
- vermaßter Lageplan mit allen relevanten Maßen (Station; Parkplätze; Einbauten; Baumbepflanzungen; Abstände zu Fahrbahn, Fassaden, Mauern, Einbauten, Einfahrten oder ähnliches; übrige Gehwegbreite)
- Anzahl Ladesäulen
- Anzahl Stellplätze
- Hersteller und Modell
- Anzahl Ladepunkte
- Art der Ladepunkte (AC, DC, Steckertyp)
- Ladeleistung je Ladepunkt
- Technische Zeichnung der Ladestation inkl. Abmessungen und Angaben zur Farbgestaltung (RAL-Ton oder ähnliches)
- Abmessungen der Ladestation
- Abmessungen des Stromverteilerkasten/Trafostation
- Standort Hausanschlusskästen beziehungsweise Kabelverzweiger
- Erklärung der Einhaltung der Ladesäulenverordnung
- Stellplätze vorhanden
- Längsparker: 5,75 x 2,00 Meter
- Senkrechtparker: 4,30 x 2,50 Meter
- Längsparker: 50 Zentimeter Abstand Ladestation zum Bord
- Senkrechtparker: 70 Zentimer Abstand Ladestation zum Bord
- Standort ist 24/7 nutzbar
- Restgehwegbreite von mindestens 2,00 Meter wird eingehalten
- Regelabstände zu:
- Stadtmobiliar (Fahrradabstellbügel, Parkautomat, und anderes) von mindestens 2,50 Meter
- Stadtbeleuchtung/Laternen von mindestens 1,00 Meter
- Werbeanlagen von mindestens 2,50 Meter, freie Einsehbarkeit von allen Seiten
- Bäumen/Stadtgrün mindestens 1,50 Meter außerhalb des Kronentraufbereichs (Schutzbereich); innerhalb des Schutzbereiches erfolgt eine Einzelfallprüfung
- Abstand zu Feuerwehrtechnischen Anlagen (Hydrant, Feuerwehrzufahrt, und anderes) 2,50 Meter
- Abstand zu Blindenleitsystem/Bodenindikatoren von 1,20 Meter
- Dezente Gestaltung der Ladestation (Informationen hierzu auf Anfrage bei stadtgestaltung@leipzig.de)
- Abgabe einer Garantie für Funktionsfähigkeit der Ladestationen zu 90 % der Zeit
- Anmeldung und Veröffentlichung der Ladestation bei der Bundesnetzagentur
- Einverständnis zur Veröffentlichung der Station auf Datenplattformen der Stadt Leipzig
- Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften, einschließlich der Brandschutz- und Sicherheitsnormen
Konzept zur Ladeinfrastruktur
Im Jahr 2023 wurde das Ladeinfrastrukturkonzept fortgeschrieben. Darin sind die Prognosen für die Ortsteile bis 2030 enthalten. Zum 1. Januar 2024 waren 9.417 E-Fahrzeuge in Leipzig auf Ladeinfrastruktur angewiesen. Dem stehen circa 1.090 öffentlich zugängliche Ladepunkte gegenüber.
Bis zum Jahr 2030 werden circa
- 950 Gleichstrom-Schnellladepunkte (DC) (mindestens 50 kW) und
- 2.150 normale Wechselstrom-Ladepunkte (AC) (maximal 22 kW)
prognostiziert.
E-Bike-Ladestationen in Leipzig: Gratis-Strom unterwegs
E-Bike-Ladestationen ziehen Gäste mit E-Rad in den Biergarten, Café oder Zoo. Das E-Bike-Laden entwickelt sich zu einem Service für Besucher, gerade bei längeren Touren am Wochenende. Mit einer Förderung durch das Amt für Wirtschaftsförderung haben zehn Unternehmen und öffentliche Einrichtungen an touristisch attraktiven Orten ihre eigene E-Bike-Ladestation installiert und betreiben diese kostenfrei für ihre Gäste und Kunden. Zusammen mit den Ladestationen in den Kommunen des Vereins Grüner Ring Leipzig bilden sie ein Netz von 21 Ladepunkten für E-Bikes.
Die E-Bike-Ladestationen Region Leipzig sind über Google Maps zu finden.