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Die Befragung zum Leipziger Mietspiegel 2027-2029 beginnt

Für den Mietspiegel 2027 – 2029 schreibt die Stadt Leipzig in den nächsten Monaten den aktuellen qualifizierten Mietspiegel fort. Die Erhebung beginnt im Herbst 2026. Das Ziel der Erhebung ist ein neuer qualifizierter Mietspiegel 2027 – 2029. Dieser soll zum 1. Juli 2027 gelten und veröffentlicht werden.

Um den Mietspiegel an die aktuelle Marktsituation anzupassen und um auf Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können, führt die Stadt Leipzig alle zwei Jahre die Mietspiegelerhebung durch. Für die Erhebung werden circa 6.200 zufällig ausgewählte Haushalte in Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern angeschrieben und zu verschiedenen Wohnungsmerkmalen befragt. Die Merkmale ergeben sich aus dem aktuell gültigen Mietspiegel. Zu jeder der ausgewählten Wohnungen werden sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter befragt.

Der Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und ist eine wichtige Grundlage für die rechtssichere Festlegung der Miethöhe, bei Mieterhöhungen und bei Neuvermietungen. Er hilft Mieterinnen und Mietern, ihre vereinbarte Miete einfacher zu überprüfen. Aber auch Vermieterinnen und Vermietern hilft der Mietspiegel dabei, Mietpreise fair und nachvollziehbar festzulegen.

Die Stadt Leipzig ist gemäß § 558c Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist Ihre Unterstützung erforderlich.

Ihre Teilnahme an der Mietspiegelerhebung

Die Erhebung hilft, verlässliche und aktuelle Daten zu erhalten, die für die Erstellung des Mietspiegels unverzichtbar sind.

Die Auswahl der betrachteten Wohnungen erfolgt so, dass die Ergebnisse repräsentativ für den gesamten Leipziger Mietwohnungsmarkt sind. Aus diesem Grund sind Haushalte oder Vermieterinnen und Vermieter, die nicht angeschrieben wurden, von der Befragung ausgeschlossen, da dies die Aussagekraft der Ergebnisse verzerren könnte.

Ihre Teilnahme an der Mietspiegelerhebung bietet mehrere Vorteile:

  • Sie tragen dazu bei, eine realistische und faire Übersicht über die Mietpreise zu erstellen.
  • Sie helfen, Mietsteigerungen transparent und nachvollziehbar zu machen.
  • Sie unterstützen die Gemeinde dabei, eine gerechte Basis für Mietverhältnisse zu schaffen. 

Auskunftspflicht

Für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter gilt die Auskunftspflicht gemäß Artikel 238 § 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB). Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Mietspiegelerhebung verpflichtend ist. Eine fehlende, nicht rechtzeitige, nicht richtige oder unvollständige Beantwortung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadt Leipzig legt großen Wert auf ein breites Angebot an Hilfestellungen, um sicherzustellen, dass alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger dieser Pflicht nachkommen können.

Fragebogen online ausfüllen

Sie haben einen Brief zur Teilnahme an der Mietspiegelbefragung erhalten? Dann können Sie den Fragebogens auch online ausfüllen. Das dauert etwa 15 bis 30 Minuten. Um den Fragebogen nutzen zu können, verwenden Sie bitte das Kennwort aus dem Brief.

Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens

Sollten Sie Fragen zur Mietspiegelerhebung haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Leipzig gern zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0341 123-2888 oder per E-Mail unter mietspiegel@leipzig.de.

Zusätzlich finden Sie in den Standorten der Leipziger Städtischen Bibliotheken Computer sowie einen Internetzugang, um den Fragebogen online auszufüllen, wenn Sie keinen PC haben.

In den Seniorenbüros in den Stadtbezirken stehen für Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihnen beim Ausfüllen des Fragebogens helfen können. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, den Fragebogen in deutscher Sprache auszufüllen, steht Ihnen das Willkommenszentrum Leipzig (Otto-Schill-Straße 2) unterstützend zur Seite. Bitte bringen Sie hierzu das Anschreiben sowie Ihren Mietvertrag und die letzte Heiz- und Betriebskostenabrechnung mit.

Beratungsstellen für Seniorinnen und Senioren

Seniorenbüro Mitte
Ruth-Pfau-Straße 2
04107 Leipzig 

Seniorentreff Mitte
(im Gemeindehaus der Propstei)
Nonnenmühlgasse 2
04109 Leipzig

Seniorenbüro Stadtbezirk Nord
Kleiststraße 52
04157 Leipzig

Seniorentreff Sonnenwall
Löbauer Straße 68-70/ Julian-Marchlewski-Straße 1
04347 Leipzig

Seniorenbüro Stadtbezirk Ost
Eisenbahnstraße 66
04315 Leipzig

Seniorenbüro Stadtbezirk Südost
Gletschersteinstraße 28
04299 Leipzig

Seniorenbüro Stadtbezirk Süd
Prinz-Eugen-Straße 1
04277 Leipzig

Seniorenbüro Stadtbezirk Südwest
Dieskaustraße 202
04249 Leipzig

Seniorenbüro Stadtbezirk West
Stuttgarter Allee 18
04209 Leipzig

Seniorenbüro Stadtbezirk Alt-West
Lützner Straße 152, Erdgeschoss
04179 Leipzig

Seniorenbüro Stadtbezirk Nordwest
Horst-Heilmann-Straße 4
04159 Leipzig

Mobile Seniorenberatung

Standorte und Standzeiten
 

Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund

Willkommenszentrum Leipzig
Otto-Schill-Straße 2
04109 Leipzig

Weitere Beratungsstellen

Erwerbslosenzentrum Leipzig
Zschochersche Straße 48
04229 Leipzig

Verband binationaler Familien und Partnerschaften Leipzig
Arndtstraße 63
04275 Leipzig

Weitere Informationen für Vermieterinnen und Vermieter

Falls Sie mehrere Wohnungen vermieten, erkennen Sie die für die Befragung ausgewählte Wohnung anhand des Namens / der Namen Ihrer Mieterin beziehungsweise Ihres Mieters.

Falls Sie Fragebögen für mehrere Wohnungen erhalten haben, achten Sie bitte darauf, dass sich Ihre Angaben jeweils auf die zu Beginn des Fragebogens benannte Wohnung beziehen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder können den Online-Fragebogen nicht nutzen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Leipzig gern zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0341 123-2888 oder per E-Mail unter mietspiegel@leipzig.de.

 

Fragen und Antworten

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. 

Er dient als Orientierungshilfe und Begründungsmittel bei Neuabschlüssen von Mietverträgen und Mieterhöhungsverfahren. Mieterinnen und Mieter können damit Ihre vereinbarte Miete leichter überprüfen. Vermieterinnen und Vermieter haben damit die Möglichkeit, den Mietpreis fair und transparent zu gestalten. Somit hilft der Mietspiegel, Streitigkeiten und Gerichtsverhandlungen zu vermeiden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für vergleichbaren Wohnraum auf dem „freien“ Wohnungsmarkt einer Stadt üblich ist. Sie ist auch der Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung. 

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die monatliche Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche. Sie entspricht der reinen Grundmiete ohne Betriebskosten und sonstige Nebenkosten. Mietspiegel weisen in der Regel Nettokaltmieten aus, die keine Betriebskosten, Heizkosten oder Zuschläge für Möblierung, Küchenausstattung und Stellplatz enthalten.

Laut § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB fließen in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete alle Mietverhältnisse ein, die innerhalb der letzten sechs Jahre (also ab 1. Oktober 2020) abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte.

Die Mietspiegelerhebung erfolgt über einen Online-Fragebogen und dauert etwa 15 bis 30 Minuten.

Den Fragebogen können Sie online ausfüllen. Für die Eingabe Ihrer Daten benötigen Sie Ihr Kennwort, welches Ihnen mit dem Anschreiben zugesendet wurde. 

Die ausgewählten Teilnehmer erhalten mit dem Fragebogen umfangreiches Informationsmaterial, das beim Ausfüllen des Fragebogens unterstützt.

Sie haben keinen Computer oder keinen Internetanschluss? So können Sie trotzdem an der Befragung teilnehmen:

  • Der Online-Fragebogen kann über jedes internetfähige Gerät ausgefüllt werden.
  • In den Leipziger Städtischen Bibliotheken stehen Ihnen während der regulären Öffnungszeiten Computer zur Teilnahme an der Online-Befragung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort keine fachlichen und inhaltlichen Fragen beantworten können.

Haushalte, die bis November 2026 nicht an der Befragung teilgenommen haben, werden erinnert. Wer nicht auf die Erinnerung reagiert, wird per Bescheid auf die Ordnungswidrigkeit und das mögliche Bußgeld bei einer Nichtteilnahme an der Befragung hingewiesen. Das Bußgeld kann bis zu 5.000 Euro betragen. 

Wir bitten Sie, bevorzugt den Online-Fragebogen zu nutzen.

Wenn Sie online teilnehmen, schicken Sie uns bitte weder den Papierfragebogen noch die Ausfüllhinweise zurück. Bitte füllen Sie den Online-Fragebogen nicht aus, wenn Sie den ausgefüllten Papierfragebogen bereits an uns zurückgeschickt haben.

Die erhobenen Daten werden anonymisiert, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erstellung des Mietspiegels verwendet.

Bei der Mietspiegelerhebung werden Daten zu den folgenden Punkten erfragt:

  • zu Haus, Wohnung und Miete (zum Beispiel Baujahr, Größe, Miethöhe)
  • Erneuerung einzelner Merkmale (zum Beispiel Badausstattung, Bodenbeläge, Innentüren, Wohnungseingangstür, Heizkörper)
  • von der Vermieterseite gestellte Ausstattung (zum Beispiel Heizung, Fußbodenbelag, Küche, Balkon, Stellplatz)

Wenn Sie bestimmte Informationen nicht kennen, können Sie diese in den meisten Fällen bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin erfragen oder in Ihrem Mietvertrag nachschlagen. Sollten Sie dennoch unsicher sein, geben Sie dies im Fragebogen an und suchen gegebenenfalls Unterstützung bei uns. Hierzu können Sie sich ab Anfang September 2026 bis zum Ende der Befragung über die Mietspiegel-Hotline 0341 123 -2888 an uns wenden.

Die Qualität und Aussagekraft eines Mietspiegels hängt entscheidend von der Qualität der zugrundeliegenden Daten ab und ist umso höher, je mehr der ausgewählten Befragten teilnehmen. Durch die Auskunftspflicht kann sichergestellt werden, dass neben den teuren auch relativ günstige Mieten ausreichend im Mietspiegel vertreten sind. Gemäß Art. 238 § 2 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) sind Sie verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen und rechtzeitig, richtig und vollständig zu antworten. Wenn Sie das nicht tun, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese ist  mit einem Bußgeld (bis zu 5.000 Euro) belegt . Bitte füllen Sie den Fragebogen deshalb rechtzeitig aus und nehmen Sie bei Fragen oder Problemen unsere Beratungsangebote in Anspruch.

Sollten Sie wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den Fragebogen nicht selbst ausfüllen können, können Sie auch eine andere Person des Haushaltes oder eine sonstige Person Ihres Vertrauens darum bitten. 

Wichtig: Die erfragten Angaben beziehen sich dennoch immer auf Ihre Wohnung. 

Die Auskunftspflicht ist nicht übertragbar. Auch wenn Sie eine andere Person beauftragen, den Fragebogen an Ihrer Stelle auszufüllen, bleiben Sie persönlich dafür verantwortlich, dass der Fragebogen tatsächlich rechtzeitig, korrekt und vollständig ausgefüllt an uns übermittelt wird.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement für einen transparenten und gerechten Wohnungsmarkt.

Kontakt

Sozialamt
Wohnen

Adresse
Prager Straße 21
04103 Leipzig
Telefon
0341 123-2888
E-Mail
mietspiegel@leipzig.de

Stadt Leipzig, Sozialamt
04092 Leipzig

Straßenbahn:
15 (Gutenbergplatz oder Ostplatz)
Bus:
60 (Ostplatz)
 

  • Gebäude für Rollstuhlfahrer voll zugänglich
  • Personenaufzug vorhanden
  • Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Markierte Behindertenparkplätze vorhanden
  • Wickelraum verfügbar
  • Freies WLAN vorhanden