Zum Inhalt springen

Allgemeines

Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) war es unter bestimmten Voraussetzungen in der DDR möglich Gebäude oder Anlagen auf den in die LPG eingebrachten Flächen zu errichten. Dies geschah in der Regel ohne Rücksicht auf die vorhandenen Grundstücksgrenzen. Daher stehen heute Gebäude der ehemaligen LPG auf einem oder sogar mehreren fremden Grundstücken.

Da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) derartiges getrenntes Eigentum an Gebäuden und Boden mit Ausnahme von Erbbaurechten nicht vorsieht und unterstellt, dass Gebäude dem Grundstückseigentümer gehören, wurde mit dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) ein Verfahren zur Zusammenführung dieses Eigentums eingeführt.

Dabei werden zwei Verfahren unterschieden:

Freiwilliger Landtausch

Kartenausschnitte mit Darstellung von Grundstücken vor und nach einem Landtausch

Zunächst wird versucht, eine freiwillige Vereinbarung herbeizuführen, in der sich die betroffenen Eigentümer über Wert, auszutauschende Flächen und Ausgleichszahlungen einigen. Voraussetzung für die Durchführung eines freiwilligen Landtausches ist der Antrag der Tauschpartner bei der Flurbereinigungsbehörde. Die Unterlagen für den Antrag (Eigentumsnachweise, Karten, Erbscheine, Vollmachten, ...) sind von den Tauschpartnern zu beschaffen.

Bodenordnungsverfahren

Können sich die Boden- und Gebäudeeigentümer nicht einigen, wird von der Flurbereinigungsbehörde ein Bodenordnungsverfahren durchgeführt. Dabei wird auf der Grundlage einer amtlichen Wertermittlung ein Bodenordnungsplan erarbeitet und umgesetzt.

Kontakt

Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Adresse
Stadthaus
Burgplatz 1
04109 Leipzig
Telefon
0341 123-5019
E-Mail
geoinformation@leipzig.de

Frau Bettina Hatzfeld

Telefon
0341 123-5060
Zimmer
453 S