Schutzgebiete
Übersicht aller relevanten Schutzgebiete im Leipziger Stadtgebiet. Dazu gehören unter anderem Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete oder Naturdenkmale.
Erklärvideo Schutzgebietskategorien
Landschaftsschutzgebiete
Das größte Landschaftsschutzgebiet (LSG) im Stadtgebiet ist der Leipziger Auwald mit circa 3.800 Hektar. Die nächst größeren Gebiete sind die Partheaue-Machern mit etwa 440 Hektar und die Partheaue mit 275 Hektar. Insgesamt liegen auf dem Territorium der Stadt neun Landschaftsschutzgebiete, die derzeit etwa eine Fläche von circa 5.300 Hektar einnehmen.
Zweck der Landschaftsschutzgebiete ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten, weiterzuentwickeln oder wiederherzustellen. Auch in puncto Erholung und Schutz von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft kommt Landschaftsschutzgebieten eine besondere Bedeutung zu. Entsprechende Verordnungen regeln deshalb was verboten ist und wofür eine Erlaubnis beantragt werden muss. In einigen Fällen handelt es sich um sogenannte übergeleitete Schutzgebiete, die dadurch keine eigene Verordnung besitzen.
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete (NSG) stellen die strengste Kategorie innerhalb der Schutzgebiete dar. Der Schutz und die Bewahrung der Natur haben hier oberste Priorität. Daher gelten hier häufig strengere Regeln als in Landschaftsschutzgebieten. Zum Beispiel dürfen im Naturschutzgebiet Wege nicht verlassen werden und Hunde müssen angeleint werden. Auch Bärlauch darf im Naturschutzgebiet nicht gesammelt werden.
Alle Naturschutzgebiete Leipzigs befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald:
- Burgaue (2 Teilgebiete, 270 Hektar)
- Elster und Pleißeauewald (66 Hektar)
- Lehmlache Lauer (49 Hektar)
- Luppeaue (598 Hektar, davon 32 Hektar im Stadtgebiet)
Neuausweisung Naturschutzgebiet bei Holzhausen
Die Untere Naturschutzbehörde plant, im Bereich Holzhausen ein neues Naturschutzgebiet auszuweisen. Anlass dafür sind besonders wertvolle und seltene Pflanzenarten, die dort vorkommen und deren Lebensräume langfristig erhalten werden sollen. Teilweise handelt es sich dabei um Arten, die innerhalb des Leipziger Stadtgebiets ausschließlich an diesem Standort vorkommen. Das Gebiet besitzt damit eine besondere Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Leipzig.
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbinden und transparent über das Vorhaben informieren. Viele Flächen werden seit Jahren durch die örtliche Landwirtschaft genutzt und tragen gerade dadurch zu ihrem ökologischen Wert bei. Der Schutz des Gebietes soll deshalb im Dialog mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Bewirtschaftern sowie der Öffentlichkeit umgesetzt werden. Ziel ist ein guter Ausgleich zwischen Naturschutz und landwirtschaftlicher Nutzung, damit die einzigartige Landschaft auch für kommende Generationen bewahrt werden kann.
Der Standort ist bereits Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und als FFH-Gebiet Nr. 233 „Bläulingswiesen südöstlich von Leipzig“ ausgewiesen. Mit der zusätzlichen Ausweisung als Naturschutzgebiet sollen die bestehenden Schutzmaßnahmen konkretisiert und rechtssicher durchgesetzt werden.
Naturdenkmale
Folgende Naturdenkmale (ND) beziehungsweise Findlinge stehen derzeit unter Schutz:
- 12 geologische Naturdenkmale als Einzelgebilde der Natur
- 148 Baum-Naturdenkmale (davon 133 Einzelbäume, 8 Baumgruppen, 3 Alleen und 4 Weinstöcke)
Zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen sind außerdem Flächennaturdenkmale (FND) ausgewiesen worden.
Natura 2000
Natura 2000 steht für ein europaweites zusammenhängendes ökologisches Netzwerk von Schutzgebieten. Ziel ist die Sicherung des vielfältigen Naturerbes in Europa.
Grundlage bildet zum einen die Vogelschutz-Richtlinie, welche dem langfristigen Schutz aller wild lebender Vogelarten und ihrer Lebensräume innerhalb Europas dient. Ergänzt wird das Schutzgebietssystem durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die biologische Vielfalt fördern und den langfristigen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume sicherstellen soll.
Nach Entscheidung der EU-Kommission vom 07.12.2004 wurde die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen biografischen Region festgelegt. Für Leipzig sind das folgende kreisübergreifende FFH-Gebiete:
- Leipziger Auensystem (Code: DE4639301, 2.825 Hektar, davon 1.818 Hektar im Stadtgebiet)
- Bienitz und Moormergelgebiet (Code: DE4639302, 299 Hektar, davon 143 Hektar im Stadtgebiet)
- Bläulingswiesen südöstlich von Leipzig (Code: DE4640301, 13 Hektar, davon 7 Hektar im Stadtgebiet)
- Brösen, Glesien und Tannenwald (Code: DE4539301, 138 Hektar, davon 119 Hektar im Stadtgebiet)
- Partheaue (Code: DE4540301, 562 Hektar, davon 147 Hektar im Stadtgebiet)
Für jedes einzelne FFH-Gebiet gelten gebietsspezifische Erhaltungsziele. Sie bilden die Beurteilungsgrundlage bei der Prüfung eines Projekts auf mögliche Verschlechterung der Umweltbedingungen. Nach der FFH-Richtlinie gilt für diese Gebiete das Verschlechterungsverbot und die Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung bei Projekten und Plänen, die ein solches Gebiet beeinträchtigen könnten.
Für alle FFH-Gebiete müssen darüber hinaus Maßnahmen festgelegt werden, um die natürlichen Lebensräume und Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Sämtliche Maßnahmen werden in Managementplänen zusammengefasst.
Vom Freistaat Sachsen wurden auf dem Gebiet der Stadt Leipzig zwei Vogelschutzgebiete zur Weiterleitung an die EU-Kommission gemeldet. Nach der Vogelschutzrichtlinie gilt für diese Gebiete die Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung bei Projekten und Plänen, die solch ein Gebiet beeinträchtigen könnten:
- Leipziger Auwald (5.014 Hektar, davon 3.173 Hektar im Stadtgebiet)
- Laubwaldgebiete östlich Leipzig (9 Teilgebiete, 19 Hektar im Stadtgebiet)
Gesetzlich geschützte Biotope
Bestimmte Biotoptypen werden auf Grundlage des Naturschutzrechts unmittelbar durch das Gesetz geschützt. Eines Unterschutzstellungsverfahrens oder einer Beschilderung bedarf es nicht. Durch den Schutz wird die bisherige rechtmäßige Nutzung oder Bewirtschaftung nicht eingeschränkt. Lediglich Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind gemäß § 30 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) verboten.
Aktuell befinden sich im Leipziger Stadtgebiet circa 2.345 gesetzlich geschützte Biotope, die in einem amtlichen Verzeichnis registriert sind.
Verordnungen
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht aller derzeit gültigen Verordnungen für die jeweiligen Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie Natur- und Flächennaturdenkmale.
- Verordnung Bruch am Hafen PDF 73 KB
- Verordnung Feuchtwiese Parkkrankenhaus Dösen PDF 2 MB
- Verordnung Grauwackesteinbruch PDF 73 KB
- Verordnung Gundorfer Lache PDF 63 KB
- Verordnung Stauteich Lößnig-Dölitz PDF 92 KB
- Verordnung Streuobstwiese Stahmelner Straße PDF 60 KB
- Verordnung Vierackerwiesen und Froschteich PDF 93 KB