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Unfälle, schwere Erkrankungen oder psychische Belastungen können dazu führen, dass Betroffene ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. Im fortschreitenden Alter steigt zudem der Bedarf an Unterstützung.

Möglichkeiten der Vorsorge

Um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden, beraten wir Sie gerne zu folgenden Themen:

Mit einer Vorsorgevollmacht (Formular des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz; PDF, 220 KB) können Sie eine Person Ihres Vertrauens benennen, die Sie vertreten soll. Das Betreuungsgericht muss nicht eingeschaltet werden.

Sie möchten, dass sich eine bestimmte Person um Sie kümmert, wenn Sie es selbst nicht mehr können. In einer Betreuungsverfügung (Formular des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz; PDF 40 KB) können Sie eine Person Ihres Vertrauens benennen. Im Falle einer rechtlichen Betreuung wird die von Ihnen ausgewählte Person vom Gericht bestellt.

In einer Patientenverfügung (Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz; PDF, 1.72 MB) können Sie festlegen, welche Behandlungen und Pflege Sie sich wünschen. Sie ist immer gültig. Es ist kein Gericht nötig, um Ihre Patientenverfügung umzusetzen. Neben der Betreuungsbehörde berät Sie hierzu auch der Hospiz Verein Leipzig oder die Caritas.

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Eheleute füreinander entscheiden, wenn es um die Gesundheit geht. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner darf für den anderen sechs Monate lang Gesundheitsentscheidungen treffen. Die Ärzte informieren Sie dazu in der Klinik.

Damit Ihre Vollmachten besser akzeptiert werden, können Sie Ihre Unterschrift öffentlich beglaubigen lassen. Die Beglaubigung macht die Betreuungsbehörde. Sie kostet 10 Euro. Eine behördliche Beglaubigung ersetzt aber nicht immer eine notarielle Beurkundung.

Detaillierte Informationen zum Thema Vorsorge und Betreuungsrecht erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz.

Beratungsstellen und soziale Dienste, um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden

Es gibt auch andere Beratungsstellen und soziale Dienste, die Ihnen helfen, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Dort werden Sie beraten, wenn Sie Probleme haben. Oder Sie werden unterstützt, wenn Sie einen Antrag stellen wollen.

Auf der Plattform Afeefa finden Sie schnell und einfach viele Beratungs- und Hilfsangebote in Leipzig, wie zum Beispiel Dolmetschern in Ihrer Muttersprache.

Auf der Webseite vom Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig finden Sie Hilfsangebote bei psychischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen.

Leipzig ist eine seniorenfreundliche Stadt. Etwa 20 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind älter als 65 Jahre. Viele von ihnen leben selbstbestimmt und nehmen aktiv am Leben teil. Sie nutzen das vielfältige Angebot in den Seniorenbüros, Begegnungsstätten und Seniorentreffs. Hilfsangebote für Senioren finden Sie zum Beispiel unter:

Familien erleben manchmal belastende Situationen.

Zum Beispiel:

  • Die Erziehung der Kinder ist schwierig.
  • Die Eltern trennen sich.
  • Die Eltern verdienen für die Familie zu wenig oder kein Geld.

Die Sozialpädagogen des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt Leipzig besprechen gemeinsam mit Familien, was sie selbst verändern und welche Hilfen sie nutzen können.

Hilfsangebote für Familien in schwierigen Situationen erhalten Sie auf den Seiten des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt Leipzig.

Die Suchtberatungsstellen helfen Menschen, ein Leben ohne Sucht zu führen. Sie berät auch Angehörige von Suchtkranken.

Hilfsangebote für Menschen mit Suchterkrankungen erhalten Sie auf den Seiten der Suchtberatung und Suchtbehandlung in Leipzig.

Rechtliche Betreuung

Sie können eine Betreuung beantragen, wenn

  • Sie keine Vorsorgevollmacht (Formular des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz, PDF 220 KB) haben
  • Ihnen keine anderen Hilfsangebote helfen.

Die Betreuung muss beim Amtsgericht - Betreuungsgericht beantragt (PDF, 146 KB) werden.

Die rechtliche Betreuung ist der größte Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Eine rechtliche Betreuung wird aber notwendig, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr für sich selbst entscheiden und sorgen können. Die rechtliche Betreuung stellt sicher, dass jemand für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr tun können.

Das kann die rechtliche Betreuung machen:

  • Sie kann über Ihr Geld bestimmen. Sie kann darüber entscheiden, wofür es ausgegeben wird. Sie teilt das Geld so ein, dass es den ganzen Monat reicht.
  • Sie verhindert, dass Sie Schulden machen.
  • Sie bezahlt Ihre Miete, damit Sie in Ihrer Wohnung bleiben können.
  • Sie kümmert sich um die Kosten, wenn Sie in einem Wohnheim wohnen oder eine Tagesstätte besuchen.

Das macht die rechtliche Betreuung nicht:

  • Wunsch- und Wahlrecht, sondern die Voraussetzungen sind im Gesetz (§ 1814 BGB) festgelegt
  • Sie unterstützt Sie nicht im Alltag.
  • Sie geht nicht mit Ihnen einkaufen.
  • Sie putzt nicht Ihre Wohnung.
  • Sie geht nicht mit Ihnen zum Arzt/ zur Ärztin.  
  • Sie ist nicht dafür da, um Sie täglich zu besuchen.
  • Sie ist nicht Ihr Rechtsanwalt/ Ihre Rechtsanwältin.
  • Sie ist nicht rund um die Uhr für Sie da.

Bevor Sie eine rechtliche Betreuung beantragen, können Sie gerne zu einer Beratung in die Betreuungsbehörde kommen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Wir beraten Sie ausführlich in einem Vorgespräch.

Für eine rechtliche Betreuung sind folgende Schritte nötig:

  1. Sie selbst oder eine Person aus Ihrem Umfeld kann eine rechtliche Betreuung anregen. Die Anregung muss beim Betreuungsgericht gestellt werden.
  2. Die Betreuungsbehörde führt mit Ihnen ein Gespräch.
  3. Die Betreuungsbehörde vermittelt Ihnen eine Betreuerin oder einen Betreuer. Sie lernen die Betreuerin oder den Betreuer kennen.
  4. Das Gericht beauftragt eine ärztliche Untersuchung.
  5. Zum Schluss führt der/ die zuständige Richter/-in mit Ihnen ein persönliches Gespräch.

Eltern, Verwandte und Bekannte können auch Ihre rechtliche Betreuung übernehmen. Die Betreuung ist dann ehrenamtlich. Das bedeutet, Sie machen sie freiwillig. Die Bezahlung erfolgt über eine Ehrenamtspauschale. Wenn Sie jemand ehrenamtlich betreuen möchte, braucht diese Person folgende Dinge:

  • einen Auszug aus dem Schuldenregister,
  • ein behördliches Führungszeugnis,
  • eine Erklärung von der Betreuungsbehörde, dass man für die Betreuung geeignet ist.

Rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer werden

Sie suchen Herausforderungen und wollen Menschen in schwierigen Lebenslagen eine Perspektive geben um neuen Lebensmut zu fassen? Werden Sie Rechtliche Betreuerin oder Rechtlicher Betreuer! 

Kontakt

Sozialamt
Betreuungsbehörde

Adresse
Technisches Rathaus
Haus A
Prager Straße 130-136
04317 Leipzig
Telefon
0341 123-6411
Fax
0341 123-6435
E-Mail
betreuungsbehoerde@leipzig.de

Frau Cathrin Kirchner-Hidalgo

Sachgebietsleiterin

Stadt Leipzig
04092 Leipzig

Dienstag:
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Straßenbahn:
12, 15 (Technisches Rathaus) 2 (Altes Messegelände) 4 (Riebeckstraße/ Stötteritzer Straße)
Bus:
60 (Ostplatz) 70,74 (Technisches Rathaus)
 

  • Gebäude für Rollstuhlfahrer voll zugänglich
  • Aufzug für Rollstuhlfahrer zugänglich
  • Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Markierte Behindertenparkplätze vorhanden
  • Wickelraum verfügbar
  • Freies WLAN vorhanden