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Allgemeines

Das circa 267 Hektar große Verfahrensgebiet befindet sich im Süden des Stadtgebietes und umfasst Teile der Gemarkungen Großzschocher, Windorf, Knauthain und Knautkleeberg. Es dient neben Maßnahmen der Landentwicklung und Zielen der Verbesserung der Agrarstruktur insbesondere dem Umweltschutz, der Entwicklung von Gewässern durch ökologische Aufwertung des Knauthainer Elstermühlgrabens und der Beseitigung von Landnutzungskonflikten.

Die Gebietskarte zum Verfahren können Sie auch im Downloadbereich abrufen.

Verfahrensgebiet

Kartenausschnitt mit dem Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Knauthainer Elstermühlgraben hervorgeht.
© Stadt Leipzig

Bisher durchgeführte Verfahrensschritte

2026

In Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird der Neugestaltungsentwurf aufgestellt. Dieser ist ein vorausgehender planerischer Entwurf für die Neuordnung der Flurstücke im Verfahrensgebiet. Sein wesentlicher Kern fliest in den Flurbereinigungsplan ein.

2025

Ab Oktober 2025 werden in der Feldlage des Verfahrensgebietes mit allen Eigentümern Gespräche geführt. Jeder Beteiligte hat gemäß § 57 Flurbereinigungsgesetz die Möglichkeit, seine Vorstellungen über die Neugestaltung des Grundbesitzes einzubringen.

Am 22.09.2025 fand die fünfte Teilnehmerversammlung statt. In dieser wurde der aktuelle Verfahrensstand zum Gewässerausbau durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer (Stadt Leipzig) vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Beteiligten über das Vorgehen rund um die Planwunschgespräche in der Feldlage aufgeklärt. Auch über den Abzug nach § 47 FlurbG wurde informiert. Die Einladung zur 5. Teilnehmerversammlung erfolgte über das Amtsblatt 15/25 (PDF, 3.19MB). Die Niederschrift der 5. Teilnehmerversammlung, sowie den Vortrag finden Sie im Folgenden oder unter Download.

Herstellung des Gewannengrundrisses, als Voraussetzung für die Neuzuteilung. Als Gewannen versteht man zusammenhängende Flächen (Feldblöcke, Waldflächen, Gewässerflächen), deren Abgrenzung in der Neuzuteilung auch immer neue Flurstücksgrenzen bilden.

Ausschnitt aus der Landbedarfskarte. Diese zeigt die Lage und den Umfang der geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen aus dem Wege und Gewässerplan.

Es werden die Flächen festgelegt, welche als Landbedarf für die öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen benötigt werden (farblich dargestellt in nebenstehender Karte).

Die Stadt Leipzig erklärt sich damit einverstanden, städtische Eigentumsflächen im Verfahrensgebiet zur Deckung des Landbedarfs für die öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen aus dem Wege- und Gewässerplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz bereitzustellen.

Im Anschluss erfolgt die Berechnung eines vorläufigen Flächenabzugs gemäß § 47 Flurbereinigungsgesetz. Angesichts der Erklärung der Stadt Leipzig konnte der Flächenabzug für die Verfahrensbeteiligten reduziert werden. Es verbleibt für alle berechtigten Flächen ein Flächenabzug von 1 Prozent, welcher aus der negativen Neuvermessungsdifferenz resultiert.

geografische Karte mit lila Markierung

2024

In der Ortslage werden die Planwunschgespräche nach § 57 Flurbereinigungsgesetz durchgeführt.

Im Anschluss werden die verhandelten Grenzen durch den vermessungstechnischen Außendienst mit Grenzzeichen in der Örtlichkeit kenntlich gemacht.

Gruppe von Menschen in einem Klassenzimmer der 56. Oberschule bei einer Teilnehmerversammlung des Flurbereinigungsverfahren Knauthainer Elstermühlgraben
© Stadt Leipzig

2023

Am 16.10.2023 fand die vierte Teilnehmerversammlung statt. In dieser wurde die aktuelle Entwurfsplanung am Knauthainer Elstermühlgraben vorgestellt, sowie das Vorgehen rund um die Ortslagenregulierung. Die Einladung zur 4. Teilnehmerversammlung erfolgte über das Amtsblatt 17/2023 (PDF, 6.8 MB). Die Niederschrift der 4. Teilnehmerversammlung, sowie die Vorträge finden Sie im Folgenden oder unter Download.

Auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger wurde im Anschluss der Vorträge eingegangen.

Abgebildet ist ein Ausschnitt aus der Wertermittlungskarte mit eingefärbten Nutzungsarten, der Darstellung der Flurstücksstruktur und den vergebenen Wertzahlen der ländlichen Neuordnung. Der Ausschnitt ist dekorativer Art. Die gesamte Wertermittlungskarte ist im Downloadbereich abrufbar.

Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden mit Vorstandsbeschluss 01/2023 vom 13.03.2023 aufgestellt.

Im Rahmen der dritten Teilnehmerversammlung am 18.04.2023 wurden die Ergebnisse der Wertermittlung den Teilnehmern vorgestellt. Die Einladung zur 3. Teilnehmerversammlung erfolgte über das Amtsblatt 06/23. Die Niederschrift der 3. Teilnehmerversammlung finden Sie unter Download.

Der Wertermittlungsrahmen sowie die Wertermittlungskarte wurden zur Einsichtnahme bereitgestellt. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der Wertermittlung in der Zeit vom 19.04. bis 17.05.2023 im Amt für Geoinformation und Bodenordnung zur Einsichtnahme ausgelegt.

Mit Beschluss vom 24.05.2023 wurden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Die Feststellung wurde im Amtsblatt 11/23 öffentlich bekanntgemacht.

2022

Ein 1. Nachtrag zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde notwendig. Die Änderungen von unwesentlicher Bedeutung wurden durch die Obere Flurbereinigungsbehörde am 20.03.2023 bestätigt.

Die amtliche Bodenschätzung für die Landwirtschaftsfläche im Bereich der Verfahrensgebietserweiterung in Großzschocher wurde am 03.03.2022 überprüft. Die Überprüfung vor Ort erfolgte zusammen mit dafür qualifizierten landwirtschaftlichen Sachverständigen.

Gemeinsam mit dem erweiterten Vorstand erfolgte die Ausarbeitung des Wertermittlungsrahmens.

Eine Neuvermessungsdifferenz von rund 1,7 Hektar wurde festgestellt. Daraufhin fanden erste Planwunschgespräche mit den betroffenen Beteiligten statt, deren Einlageflächen erhebliche Differenzen zwischen der eingetragenen Grundbuchfläche und der Ist-Fläche aus der digitalen Liegenschaftskarte aufweisen.

2021

Die Genehmigung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz erfolgt durch die Obere Flurbereinigungsbehörde am 14.12.2021. Die Karte zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz kann nachfolgend abgerufen werden.

Die Anhörung von Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz erfolgte in Form einer Online-Konsultation im Zeitraum 04.05. bis 08.06.2021 auf Grundlage des § 5 Planungssicherstellungsgesetzes.

Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz erfolgte in Form einer Online-Konsultation im Zeitraum 27.03. bis 27.04.2021. Eingegangene Stellungnahmen wurden im Vorstand beraten. Mit Vorstandsbeschluss vom 03.05.2021 wurde der Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz aufgestellt.

Eine Erweiterung des Verfahrensgebietes erfolgte mit Änderungsbeschluss vom 27.01.2021. Die Gebietserweiterung war auf Grund des höheren Bedarfs an Tauschland, zur Sicherstellung der geplanten Gewässerbaumaßnahme am Knauthainer Elstermühlgraben, erforderlich. Die Gebietskarte zum Änderungsbeschluss finden Sie unter Download.

2020

Es erfolgt die Feinabstimmung zum Entwurf des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz mit ausgewählten Trägern öffentlicher Belange im Rahmen eines Grün- und Schwarztermins vor Ort.

Erneute Überarbeitungen des Planentwurfs nach intensiver Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und nach erfolgter Vorprüfung durch die Obere Flurbereinigungsbehörde.

Auszug aus dem Wege und Gewässerplan nach §41 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren Knauthainer Elstermühlgraben, aufgestellt durch die Teilnehmergemeinschaft Knauthainer Elstermühlgraben. Zu sehen ist der nördliche Bereich des Verfahrensgebietes.

2019

Der Entwurf zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wird aufgestellt.

Die Planungen der Teilnehmergemeinschaft werden mit den Trägern öffentlicher Belange vorabgestimmt. 

Die Planungen werden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung, sowie einer Natura2000-Vorprüfung mit Artenschutzfachbeitrag durch das Planungsbüro Knoblich untersucht.

Viele Menschen an Tischen bei der Teilnehmerversammlung zur Entwurfsplanung am Knauthainer Elstermühlgraben

2018

Anlässlich der Vorstellung der Entwurfsplanung am Knauthainer Elstermühlgraben fand am 05.11.2018 die erste Teilnehmerversammlung statt.

Kartendarstellung mit Ausschnitt der Entwurfsplanung zur Gewässerrenaturierung am Knauthainer Elstermühlgraben

Die Entwurfsplanung mit Arbeitsstand 12.10.2018 wird durch die Planungsgesellschaft Scholz+Lewis mbH aufgestellt.

Die Entwurfsplanung enthält die Darstellung des geplanten Gewässerlaufs des Knauthainer Elstermühlgrabens und den parallel dazu neu anzulegenden Wirtschaftsweg.

Karte mit Zonen der Lebensraumhabitate im Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Knauthainer Elstermühlgraben

Eine ökologischen Studie wird durch das Planungsbüro Dr. Schiemann angefertigt.

Die Studie erfasst und bewertet die im Verfahrensgebiet vorkommenden Landschaftselemente und erfasst die im Gebiet vorkommende Fauna, insbesondere hinsichtlich des Schutzstatus.

Die Studie bildet die Grundlage für die Planung zum Wege- und Gewässerbau und gibt Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Karte mit Aufmessung von Nutzungsartengrenzen und sonstiger Topografie, als Grundlage für die Festsetzung der Wertermittlung in der Flurbereinigung

Im Januar/ Februar 2018 fand die Topografieaufnahme im Verfahrensgebiet durch das Ingenieurbüro TRIGIS GeoServices GmbH statt.

Dabei wurden die Nutzungsartengrenzen und andere sonstige topografische Elemente (Einfriedungen, Mauern, Böschungen, et cetera) erfasst.

Die Topografieaufnahme bildet die Grundlage für die Festsetzung der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren.

Vier Menschen stehen auf einem Feld. Ein Mann schlägt mit einem großen Hammer einen Pflock ein. Daneben steht ein Vermessungsgerät.

2017

Am 28.09.2017 fand die Überprüfung der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung vor Ort statt. Dies erfolgte gemeinsam mit dafür qualifizierten landwirtschaftlichen Sachverständigen.

Am 27.03.2017 fand die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft statt. Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Vorstandsmitglied Stellvertretendes Vorstandsmitglied
Frau Linda Farina (Vorsitzende) Frau Marlen Karthäuser (Stellvertretende Vorsitzende)
Herr René Franke Herr Mario Brauße
Herr Hans-Uwe Heilmann Frau Grit Lindau
Herr Dr. Michael Steininger (landwirtschaftlicher Sachverständiger)  
Herr Gerd-Thomas Schneider (landwirtschaftlicher Sachverständiger)  

2016 

Die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte per Beschluss vom 21.11.2016.

Die Gebietskarte zum Anordnungsbeschluss ist unter Download hinterlegt.

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0341 123-5061
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