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Wenn Sie eine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde im Rahmen einer Vorsprache erledigen möchten, dann benötigen Sie dafür einen Termin. Ausnahmen sind auf den jeweiligen Dienstleistungsseiten angegeben. 

Sie können einen Termin entweder über unsere Online-Terminvereinbarung oder telefonisch über das Bürgertelefon unter 0341 115 vereinbaren. Auf dieser Seite finden Sie außerdem Hinweise zur Terminvergabe und zu den Möglichkeiten in nachweislich eilbedürftigen Fällen.

Termine sind immer personengebunden und nicht übertragbar.

Freischaltzeiten

Termine können jeweils bis zu 21 Tage im Voraus vereinbart werden. Neue Termine werden wie folgt freigeschalten: Montag und Mittwoch:  ab 15:00 Uhr, Freitag: ab 11:00 Uhr.
Stornierte Termine werden wieder zur Verfügung gestellt.

Abgabe- und Bearbeitungszeiten für registrierte Zulassungsdienste und Kfz-Handelnde

Im Rahmen unseres Verfahrensermessens behalten wir uns vor, Zulassungsdienste und Kfz-Handelnde mit einem erhöhtem Vorgangsaufkommen auf die Nutzung unseres Händlerraums zu verweisen.

Diesen registrierten Zulassungsdiensten und Kfz-Handelnden ist die Abgabe von Zulassungsvorgängen von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr ohne Termin möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens fünf Arbeitstage.

Notfalltermine

Wir verstehen, dass es in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei einem Kennzeichendiebstahl oder dem Ersatz eines Unfallfahrzeugs, dringend erforderlich sein kann, schnell einen Termin bei der Zulassungsbehörde zu erhalten. Aus diesem Grund bieten wir die Möglichkeit eines Notfalltermins an. Um einen Notfalltermin zu vereinbaren, bitten wir Sie, telefonisch Kontakt mit dem Bürgertelefon unter 0341 115 aufzunehmen. Dort wird Ihnen ein Ansprechpartner beziehungsweise eine Ansprechpartnerin vermittelt, der oder die Ihnen weiterhelfen kann.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Notfalltermine ausschließlich für dringende Fälle vorgesehen sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Termine nur in Ausnahmesituationen vergeben können. Wenn es sich um keinen Notfall handelt, bitten wir Sie, reguläre Termine für Ihre Anliegen zu vereinbaren.

Alternativen zur Vorsprache mit Termin

Nachfolgende Dienstleistungen können Sie auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz" oder über einen anderen digitalen Dienst beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf den jeweiligen Dienstleistungsseiten:

Wenn Sie das bisherige Kennzeichen behalten, können Sie nachfolgende Dienstleistungen auch kontaktlos durch Abgabe der Dokumente in einem Bürgerbüro oder im Technischen Rathaus beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf den jeweiligen Dienstleistungsseiten:

Häufige Fragen und Antworten

Bitte stornieren Sie Ihren Termin. Den dafür erforderlichen Link finden Sie in Ihrer Terminbestätigung.

Nein, eine Vorsprache in der Zulassungsbehörde ohne zuvor vereinbarten Online-Termin ist  nicht möglich.

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde

Adresse
Technisches Rathaus
Haus A
Prager Straße 130-136
04317 Leipzig
Telefon
0341 123-8464
Fax
0341 123-8456
Formular
Kontaktformular
Webseite

Stadt Leipzig, Ordnungsamt
04092 Leipzig

Montag:
08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Straßenbahn:
12, 15 (Technisches Rathaus) 2 (Altes Messegelände) 4 (Riebeckstraße/ Stötteritzer Straße)
Bus:
60 (Ostplatz) 70,74 (Technisches Rathaus)
 

Anfahrt mit PKW
Behinderten- und Besucherparkplätze gegen Gebühr in der Karl-Sigismund-Straße (begrenzte Anzahl). In den umliegenden Straßen ist das Parken ebenfalls nur eingeschränkt möglich.