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Sich treffen, wohlfühlen, etwas erleben, essen, einkaufen und bummeln – dazu soll die Leipziger Innenstadt einladen. Doch der Onlinehandel übt Druck auf lokale Händler und Gewerbetreibende aus. Die Auswirkungen der Pandemie sind immer noch sichtbar: Öffentliche Treffs werden seltener besucht, viele Läden stehen leer.
Es braucht kluge Ideen, wenn Innenstadt und Stadtteilzentren weiterhin Anziehungspunkte für Einheimische, Touristen aber auch Investoren bleiben wollen.
Das Amt für Wirtschaftsförderung ruft seit 2021 einen Ideenwettbewerb Pop-up-Store aus. Unternehmen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Initiativen und freiberuflich Tätige sind eingeladen, kreative Nutzungskonzepte für eine Ladenfläche im Petersbogen einzureichen.
Damit die Bewerbung im Rahmen des Ideenwettbewerbs berücksichtigt werden kann, muss neben einem kurzen (maximal 30 Sekunden) Bewerbungsvideo auch eine Projektbeschreibung (circa 2 bis 5 Seiten, formlos) eingereicht werden. Diese muss neben den unter 5. aufgelisteten Punkten auch formelle Angaben zu Kontaktdaten und der Rechtsform enthalten.
Die formlose Projektbeschreibung sowie eine Verlinkung zum Bewerbungsvideo senden Sie bitte bis zum 07.10.26 per E-Mail an elisabeth.hauck@leipzig.de.
Deutschlandweit sind Innenstädte und Stadtteilzentren von tiefgreifenden Veränderungen betroffen. Digitalisierung und die Corona-Pandemie haben dies beschleunigt. Für den stationären Handel als Zugpferd für die Innenstadt, die Stadtteilzentren und Magistralen stellt dies eine Herausforderung dar. Um diesem Trend entgegen zu wirken, sind neue Konzepte für die Belebung der Ladenflächen nötig.
Ein Ansatz, um diese neuen Konzepte zu erproben: In ein Ladengeschäft temporär einziehen, um Produkte, Kunst oder Handwerk zu zeigen, zu verkaufen, Geschäftsideen zu testen, die potentielle Kundschaft an der Herstellung teilhaben zu lassen – solche Möglichkeiten bieten zeitweilige Pop-up-Stores.
Unter einem Pop-up-Store wird ein Laden-, Ausstellungs- oder Veranstaltungskonzept verstanden, das zeitlich befristet und in übergangsweise leerstehenden Verkaufs- beziehungsweise Lagerräumen umgesetzt wird.
Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Initiativen, Freiberuflerinnen und Freiberufler, natürliche Personen, die ihr Projekt im Hansahaus in Leipzig erproben wollen. Beihilferechtliche Regelungen sind hierbei zu beachten.
Damit die Bewerbung im Rahmen des Ideenwettbewerbs berücksichtigt werden kann, muss neben einem kurzen (maximal 30 Sekunden) Bewerbungsvideo auch eine Projektbeschreibung (circa 2 bis 5 Seiten, formlos) eingereicht werden. Diese muss neben den unter 5. aufgelisteten Punkten auch formelle Angaben zu Kontaktdaten und der Rechtsform enthalten.
Die formlose Projektbeschreibung sowie eine Verlinkung zum Bewerbungsvideo muss an elisabeth.hauck@leipzig.de gesendet werden.
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird aufgrund eines stimmigen Konzeptes ermittelt. Dabei sind die folgenden Kriterien relevant, zu denen jeweils kurze Ausführungen zu machen sind.
Für die Beantwortung der Fragen sind folgende Dinge zu beachten:
Eine Jury entscheidet über die Gewinnerin oder den Gewinner des Ideenwettbewerbs. Die Jury besteht aus je einer Vertreterin oder eines Vertreters des Specks Hof / Hansahaus, des Amtes für Wirtschaftsförderung sowie dem Citymanager.
Die Bewertung erfolgt unter folgenden Kriterien: Plausibilität, Vollständigkeit, Innovationsgrad/ Kundennutzen, Marktpotential/ Wettbewerb, Standortbedeutung. Aus der Bewertung der eingereichten Ideen wird im ersten Schritt eine Top 3 gebildet. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben dann noch einmal die Möglichkeit, sich der Jury vorzustellen (via Präsentation und Frage und Antwort in einem Videocall).
Zu gewinnen gibt es für den Zeitraum von maximal sechs Monaten eine Ladenfläche im Erdgeschoss des Hansahaus (Grimmaische Straße 13-15) in bester Lage der Leipziger Innenstadt. Die Nutzung ist kostenfrei.
Die Fläche kann ab dem 1. November 2026 für maximal sechs Monate genutzt werden.
Die Fläche wird von der Wirtschaftsförderung Leipzig als Hauptnutzer den Gewinnern für sechs Monate per Nutzungsvertrag bereitgestellt. Die Nutzung erfolgt kautionsfrei. Es fallen keine Nutzungs- oder Nebenkosten an.
Die Ausstattung (Ladenmöbel und Dekoration) sowie mögliche Personalkosten sind von den Gewinnerinnen und Gewinnern zu übernehmen. Im Laden ist ein Verkaufstresen, ein Präsentationstisch sowie zwei weiße Regale vorhanden.
Der Laden ist am Ende beräumt zu übergeben.
Ja, die Gewinnerin oder der Gewinner wird zum Zweck der temporären Nutzung einen Nutzungsvertrag mit dem Amt für Wirtschaftsförderung schließen.
Im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb können Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte im angemessenen Umfang veröffentlicht und auch durch andere Medien genutzt werden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Ideenwettbewerbs erklären sich damit einverstanden, zu Zwecken der Berichterstattung im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.
Die finanziellen Mittel des Amtes für Wirtschaftsförderung stehen unter Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet, dass erst nach Freigabe des städtischen Haushaltes durch die Landesdirektion Sachsen über die Mittel verfügt werden kann. Vorher sind gegebenenfalls keine Auszahlungen möglich. Dies kann auch eintreten, wenn eine Haushaltssperre angeordnet wird oder, wenn Haushaltsmittel nach dem festgestellten Haushaltsplan nicht vollständig verfügbar sind.