Nach der Schwangerschaftsfeststellung durch eine Gynäkologin haben die Frauen die Möglichkeit zu wählen, ob sie die Vorsorgeuntersuchungen bei einem niedergelassenen Gynäkologen oder von einer Hebamme durchführen lassen. Art und Umfang der Vorsorgeuntersuchungen sind in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt. Anfangs sind diese Termine alle 4 Wochen, später alle 3 und dann alle 2 Wochen. Sollte die Schwangerschaft länger als 40 Wochen dauern, finden die Vorsorgeuntersuchungen alle 2 Tage bei Ärztin oder Hebamme statt.
Außer den 3 Ultraschalluntersuchungen und der gegebenenfalls notwendigen Feindiagnostik können auch alle Laboruntersuchungen von Hebammen durchgeführt werden.
Häufig finden die werdenden Mütter über die die Schwangerschaft begleitende Hebamme Anschluss an einen Geburtsvorbereitungskurs und eine Hebamme für die Betreuung im Wochenbett.