Zur Gestaltung des Südplatzes und der anliegenden Stellplätze auf der Schenkendorfstraße konnten Bürgerinnen und Bürger am 29. Mai 2024 ihre Ideen und Wünsche vor Ort äußern. Im Anschluss erfolgte vom 11. Juli bis 11. August 2024 die Onlinebeteiligung.
Umgestaltung der Straße am Südplatz - Stadtplatzprogramm 2030+
Vorhaben Straße Am Südplatz
Als eine der ersten Teilumbaumaßnahmen des Stadtplatzprogramms wird die Straße am Südplatz zu einem einladenden Treffpunkt im Herzen der Südvorstadt umgestaltet. Direkt an der pulsierenden Magistrale der Karl-Liebknecht-Straße wird eine Fläche entstehen, die zusätzliche Angebote für Aufenthalt, Entspannung und Begegnung ermöglicht. Gegenüber der Haltestelle Südplatz gelegen, soll der Straßenraum als Treffpunkt dienen und dank ergänzender Begrünung eine möglichst hohe Aufenthaltsqualität für alle Generationen bieten.
Ergebnisse der Vorplanung
Für den Straßenabschnitt am Südplatz ist – vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel der Stadt Leipzig – ein Teilumbau vorgesehen. An dieser Stelle ist das Ergebnis der Vorplanung dargestellt, deren Realisierungszeitpunkt jedoch noch nicht feststeht.
Unter Berücksichtigung der Auswertung der Bürgerbeteiligung sowie der bestehenden Rahmenbedingungen wurde ein Planungskonzept entwickelt, das sich wie folgt darstellt:
Die Umgestaltung des Straßenabschnitts am Südplatz folgt dem bestehenden Ordnungsprinzip der Straße, das durch parallele Bahnen aus Fahrbahn, Parkbuchten und Gehweg gekennzeichnet ist. Während der mittlere Bereich weiterhin als Fahrbahn dient, entstehen auf den bisher zum Parken genutzten Flächen neue Beete, Bäume sowie Sitzgelegenheiten und Angebote für Mikromobilität.
Lageplan Vorplanung
Auswertung der Bürgerbeteiligung
Das Ergebnis der beiden Beteiligungen zeigt, dass der Platz im aktuellen Zustand als belebt, aber auch als laut und grau wahrgenommen wird. Für die Zukunft wünschen sich die meisten Bürgerinnen und Bürger, dass der Platz durch mehr Bepflanzung grüner und attraktiver gestaltet wird. Zudem ist es den meisten Personen wichtig, dass man sich in einem angenehmen Umfeld aufhalten kann und ausreichend Sitzmöglichkeiten vorhanden sind. Der Platz soll weiterhin gut als Durchgang für Fußgänger und Radfahrer nutzbar bleiben und darüber hinaus Begegnungen fördern. Es wurde auch der Wunsch geäußert, dass der Platz sauber und ruhig sein muss. Besonders im Rahmen der digitalen Beteiligung zeigt sich ein deutliches Bedürfnis nach mehr Grünflächen und einer Gestaltung, die zum Verweilen einlädt.
In Abhängigkeit ihrer Häufigkeit fließen die Antworten beider Beteiligungen nun in die weitere Planung des Stadtplatzes ein. Sobald ein belastbarer Planungsstand erreicht ist, wird er auf dieser Seite veröffentlicht.
Detailinformationen zur Straße am Südplatz
Bei der zukünftigen Gestaltung des Straßenbereiches am Südplatz finden folgende Rahmenbedingungen Berücksichtigung:
Hohe Qualität auf wenig Raum
Die zentrale Fläche des Südplatzes (grau) befindet sich in Privteigentum und wird im Rahmen des Stadtplatzprogramms nicht bearbeitet. Der gestaltbare Bereich (blau) bezieht sich dagegen auf die bestehenden Stellplätze am westlichen Fahrbahnrand. Das bestehende Mobilitätsangebot (orange) wird ausgebaut und dabei auf zwei Flächen verteilt. Die Pkw-gebundenen Angebote werden in der Schenkendorfstraße platziert. Micromobilitätsangebote werden zukünftig am östlichen Fahrbahnrand zusammengeführt.
Erforderliche Verkehrsbeziehung
Um einerseits die verkehrliche Anbindung der Kochstraße und der Schenkendorfstraße in stadtauswärtiger Richtung auch zukünftig zu gewährleisten und andererseits die Grundstückszufahrten (50, 52, 54) aufrecht zu erhalten, muss die Durchfahrbarkeit des Seitenarms der Karl-Liebknecht-Straße bestehen bleiben.
Zwangpunkte - Leitungsverlauf
Die Lage der vorhandenen Leitungen schließt neue Baumstandorte im Seitenarm der Karl-Liebknecht-Straße aus.
Teilumbaumaßnahme
Beim Südplatz handelt es sich um eine Teilumbaumaßnahme. Daraus ergibt sich eine punktuelle und kurzfristige Umgestaltung mit Bänken und Pflanzbeeten. Aufgrund der verkehrlichen Nutzung, ist die Einordnung von Sport- und Spielelemente in dem vorgesehenen Bereich nicht möglich.


