Schallschutzförderung
Die Stadt Leipzig unterstützt Maßnahmen zur Lärmminderung in Wohngebäuden. Über das städtische Förderprogramm können unter anderem Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern beantragt werden, um die Lärmbelastung an stark belasteten Straßen nachhaltig zu senken.
Checkliste: Voraussetzungen erfüllt?
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Das Objekt befindet sich in Leipzig.
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Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie.
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Das Gebäude liegt an einer lärmbelasteten Straße oder an Schienenwegen der Leipziger Verkehrsbetriebe.
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Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
Förderung beantragen
Die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen sind der dazugehörigen Fachförderrichtlinie auf der Seite des Fördermittelfinders zu entnehmen. Ebenfalls finden sich dort alle notwendigen Formulare für die Antragsstellung.
- Eigentümer
- Erbbauberechtigte der betreffenden Immobilie
- Nießbraucher
Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro je Wohneinheit und 75 Prozent der Maßnahmenkosten begrenzt.
Fenster, Balkontüren, Fenster-Tür-Kombinationen
- 300 Euro pro Quadratmeter Einbaufläche (bis Schallschutzklasse 4)
- 400 Euro pro Quadratmeter Einbaufläche (ab Schallschutzklasse 5)
Schalldämmlüfter (in Schlaf- und Kinderzimmern)
- 300 Euro pro Lüfter
Hinweis: Fensterfalzlüfter sind von der Förderung ausgenommen.
Rollladenkästen (Ersatz oder schalltechnische Nachbesserung vorhandener Rollladenkästen)
- 250 Euro pro Rollladenkasten
Ob Sie betroffen und somit potenziell förderberechtigt sind, hängt davon ab, wie laut es an Ihrem Wohnhaus ist. Sie können uns eine Anfrage per Mail an umweltschutz@leipzig.de senden oder die Lärmpegel selbst ermitteln.
Dazu öffnen Sie die Karte der Lärmkartierung und gehen wie folgt vor:
- Geben Sie Ihre Adresse ein.
- Zoomen Sie gegebenenfalls weiter in die Karte hinein.
- Klicken Sie an die Stelle, wo sich die Fassade beziehungsweise das betroffene Fenster des Gebäudes befindet.
- In dem sich öffnenden Pop-up werden die Lärmwerte (ganztags) in dB(A) angezeigt.
- Über das Inhaltsverzeichnis lassen sich durch Hakensetzung auch andere Lärmwerte (zum Beispiel nachts) anzeigen. Ausschlaggebend für die Förderung sind die Lärmwerte für Kfz und Straßenbahn.
- Liegen die Lärmwerte über 65 dB(A) ganztags oder 55 dB(A) nachts, können Sie bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen Fördermittel beantragen.
Förderanträge können jederzeit gestellt werden und werden bei Vollständigkeit nach Eingang bearbeitet.
Hinweis: Anträge können nur berücksichtigt werden, sofern Haushaltsmittel vorhanden sind.