Straßennamen dienen zunächst der Orientierung innerhalb der Gemeinde, um zusammen mit der Hausnummerierung Gebäude und Grundstücke ohne Schwierigkeiten auffinden zu können. Die Sächsische Gemeindeordnung schreibt dazu vor, dass ein Name in einer Gemeinde nur einmal auftreten darf.
Bei der Namensgebung steht der Gemeinde eine weitgehende, auf dem Selbstverwaltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu. Straßennamen bieten insbesondere auch eine herausragende und öffentlichkeitswirksame Gelegenheit, an verdiente Persönlichkeiten und wichtige Ereignisse der Stadtgeschichte zu erinnern und gemeindliche Traditionen zu wahren. Straßen- und Platznamen künden insofern immer auch von der Geschichte eines Ortes.