Wählen Sie aus der folgenden Liste ein Sachgebiet aus, um eine tabellarische Übersicht von Daten der Gremiengebiete anzuzeigen:
In den 10 Stadtbezirken werden gemäß § 29 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig und §§ 70 und 71 Sächsischer Gemeindeordnung Stadtbezirksbeiräte gebildet. Der jeweilige räumliche Geltungsbereich der Stadtbezirksverfassung umfasst alle Ortsteile des betreffenden Stadtbezirkes, ausgenommen diejenigen, in denen eine Ortschaftsverfassung gilt.
Die Ortschaftsverfassung gemäß § 27 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig und §§ 65 und 69a Sächsischer Gemeindeordnung ist im Gebiet von 14 ins Stadtgebiet eingegliederter Gemeinden eingeführt.
Das Stadtgebiet Leipzig ist für die Bundestagswahl in 2 Wahlkreise, für die Landtagswahl in 8 Wahlkreise und für die Stadtratswahl in 10 Wahlkreise aufgeteilt.
Aktuelle Wahlkreiseinteilungen arrow_forward