Schulkindergärten
Schulkindergärten betreuen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab dem dritten Lebensjahr (bei körperbehinderten Kindern ab dem zweiten Lebensjahr) bis zum Schuleintritt. Der Aufnahme geht eine eingehende Diagnostik voraus. Im Schulkindergarten werden die Kinder mit besonderen Methoden der Sonderpädagogik gefördert. Ziel ist es, die Förderung frühzeitig vor der Einschulung anzusetzen und einen den Förderbedürfnissen des Kindes angemessenen Schulbesuch vorzubereiten. Die Schulkindergärten arbeiten im Ganztagesbetrieb.
Kindergarten Pusteblume
Freiburger Straße 2a
69126 Heidelberg
Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte
Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte
Heidelberger Str. 61
69126 Heidelberg