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Chemiewaffen
Das 1997 in Kraft getretene Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenkonvention (CWK)) verbietet sämtliche Chemiewaffen und schreibt für Staaten, die im Besitz dieser Waffen sind, deren phasenweise Vernichtung vor. Mit 193 Vertragsstaaten nähert sich die CWK universeller Geltung. Österreich ratifizierte die Konvention im Jahr 1995. Die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW) mit Sitz in Den Haag hat das Mandat, das Verbot des Einsatzes, der Produktion, der Lagerung und der Entwicklung von Chemiewaffen zu überwachen und durchzusetzen.
Eine wesentliche Aufgabe der OPCW ist es, die Verifikation der Vernichtung aller deklarierten Chemiewaffenbestände zu unterstützen. Diese Prüfung wird durch Inspektionsbesuche vor Ort gewährleistet. Sie leistet einen Beitrag zur Vertrauensbildung unter den Vertragsstaaten. In Österreich werden die Verifikationsaufgaben von der Nationalen Behörde zur Umsetzung der CWK, die im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft angesiedelt ist koordiniert.
Zu den maßgeblichen Erfolgen der CWK zählt die bereits nahezu abgeschlossene Vernichtung der deklarierten Chemiewaffenbestände (99%). Weltweit wurden so bereits knapp 72.000 Tonnen Chemiewaffen vernichtet.
Der Einsatz von Chemiewaffen 2013 in Syrien führte zur Verpflichtung Syriens, sein Chemiewaffenprogramm offenzulegen und sein Chemiewaffenarsenal vollständig zu beseitigen. Es folgte der Beitritt Syriens zur CWK. Nachdem Zweifel an der Vollständigkeit der notwendigen Compliance-Schritte seitens Syriens nach dem Beitritt bestehen blieben, wurde 2014 eine „Fact Finding Mission“ (FFM) im Rahmen der OPCW eingesetzt um den Einsatz chemischer Waffen in Syrien zu untersuchen. Für die weitere Identifizierung der Verantwortlichen wurde durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein gemeinsamer Untersuchungsausschuss „Joint Investigative Mechanism“ (JIM) eingerichtet. Da dieser 2017 aufgrund des Vetos Russlands nicht verlängert werden konnte, erteilte die CWK-Vertragsstaatenkonferenz 2018 der OPCW das Mandat, die Verantwortlichen der Chemiewaffeneinsätze in Syrien ausfindig zu machen. Die OPCW setzte hierfür ein „Investigation Identification Team“ (IIT) ein, welches bereits drei Berichte zur Attribuierung der Chemiewaffeneinsätze in Syrien – Ltamenah 2017, Saraqib 2018, Douma 2018 – veröffentlichte. Aufgrund der mangelnden Kooperation mit der OPCW wurde das Stimmrechts Syrien im Rahmen der CWK 2021 temporär entzogen.
Österreich leistet seinen Beitrag, die Universalisierung der Konvention und ihre vollständige Umsetzung voranzutreiben, die robuste globale rechtliche Norm gegen den Einsatz von Chemiewaffen zu stärken und dafür einzutreten, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Österreich ist daher auch der Initiative gegen Straflosigkeit von Chemiewaffeneinsätzen beigetreten.
Die EU unterstützt die Chemiewaffenkonvention und die OPCW kontinuierlich über „Gemeinsame Aktionen“ und Ratsbeschlüsse und fördert die Zusammenarbeit zu friedlichen Zwecken und zur Prävention. 2018 hat die EU ein Sanktionenregime betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen eingesetzt.