The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20230106094901/https://fragdenstaat.de/anfrage/filterung-der-website-archiveofourown-org-bei-google-deutschland/

Filterung der Website "archiveofourown.org" bei Google Deutschland

Die Website "archiveofourown.org" ist aktuell nicht über die Google Suche erreichbar, mit dem Vermerk, dass Google "mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL rechtswidrig gemäß deutscher Jugendschutzgesetze ist.". (https://lumendatabase.org/notices/9415)

Mein Anliegen:
- Wurde eine solche Mitteilung von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz an Google übermittelt?
- Falls ja - mit welcher Begründung wurde die Entscheidung, diese Mitteilung zu übersenden, gefällt?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Website "archiveofourown.org" ist…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Filterung der Website "archiveofourown.org" bei Google << Adresse entfernt >> [#266730]
Datum
1. Januar 2023 21:09
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Website "archiveofourown.org" ist aktuell nicht über die Google Suche erreichbar, mit dem Vermerk, dass Google "mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL rechtswidrig gemäß deutscher Jugendschutzgesetze ist.". (https://lumendatabase.org/notices/9415) Mein Anliegen: - Wurde eine solche Mitteilung von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz an Google übermittelt? - Falls ja - mit welcher Begründung wurde die Entscheidung, diese Mitteilung zu übersenden, gefällt? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266730/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die Seite wurde am 13.12.2022 mit Entscheidung Nr. 15899 (V) indiziert we…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Filterung der Website "archiveofourown.org" bei Google << Adresse entfernt >> [#266730]
Datum
6. Januar 2023 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Seite wurde am 13.12.2022 mit Entscheidung Nr. 15899 (V) indiziert wegen kinderpornografischer Inhalte. Bei Indizierung von Internetseiten kommen diese in eine Blacklist, dem sog. BPJM-Modul. Da Google dieses Modul verwendet, wird bei Aufruf der Seite die Mitteilung angezeigt, die Sie beschrieben haben. Noch ein Hinweis: Bei kinderpornografischen Inhalten wiegen die strafrechtlichen Konsequenzen schwerer als die jugendschutzrechtlichen. Mit freundlichen Grüßen