Staatssekretariat für Migration
Erscheinungsbild
| Staatssekretariat für Migration SEM | |
|---|---|
| Hauptsitz | Wabern |
| Vorsteher | Staatssekretär Vincenzo Mascioli |
| Aufsicht | Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD |
| Webpräsenz | www.sem.admin.ch |
Das Staatssekretariat für Migration SEM (französisch Secrétariat d’Etat aux migrations SEM, italienisch Segreteria di Stato della migrazione SEM) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Das SEM regelt alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz. Dazu gehören die Aufgabengebiete der Einreise und des Aufenthalts, die Arbeitsmigration, die Integration, Einbürgerungen sowie auch das Asylwesen[1]. Es ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD unterstellt.
Bis zum 31. Dezember 2014 hiess die Behörde Bundesamt für Migration (BFM).
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ende 1985 entstand auf Initiative der Bundesrätin Elisabeth Kopp die Stelle eines Delegierten des Bundesrates für das Flüchtlingswesen, um Problemlösungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation erstmals institutionell zu unterstützen. 1990 wurde im Rahmen der Asylgesetzrevision daraus das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) entwickelt. Durch die Zusammenlegung des BFF mit dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) entstand am 1. Januar 2005 das Bundesamt für Migration (BFM). Per 1. Januar 2015 wurde das BFM in Staatssekretariat für Migration (SEM) umbenannt aufgrund der «wachsenden Bedeutung» und des «umfangreicheren Aufgabenbereiches».
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Staatssekretärin war von Anfang 2022 bis Ende 2024 Christine Schraner Burgener[2]. Sie löste Mario Gattiker ab, welcher die Behörde seit November 2011, zunächst interimistisch, geleitet hatte[3]. Seit Anfang 2025 leitet Vincenzo Mascioli das Staatssekretariat[4]. Gegliedert ist das in fünf Direktionsbereiche, die von drei Stabsbereichen ergänzt werden[5].
Direktionsbereiche:
- Planung und Ressourcen
- Internationales
- Zuwanderung und Integration
- Asyl
- Bundesasylzentren
Stabsbereiche:
- Direktionsstab
- Stabsbereich Recht
- Stabsbereich Information & Kommunikation
Ende 2025 zählte das SEM schweizweit 1624 Mitarbeitende[6]. Der Jahresaufwand belief sich auf 3,717 Milliarden Schweizer Franken, wovon 3,014 Milliarden auf Transferausgaben und 755 Millionen auf Eigenausgaben entfielen[7].
Sitz und Aussenstellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Hauptsitz des Staatssekretariats ist in Wabern bei Bern. Die Asylverfahren in der Schweiz werden in sechs Asylregionen durchgeführt. Jede Region verfügt über ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion (BAZmV) sowie mindestens ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion (BAZoV)[8].
In den BAZmV werden die Asylgesuche eingereicht, geprüft und vor Ort entschieden. Die BAZmV befinden sich in Altstätten, Basel, Bern, Chiasso, Zürich und Boudry[9]. Darüber hinaus können auch an den Flughäfen Zürich und Genf Asylgesuche eingereicht werden. Das Verfahren an den Flughäfen entspricht dem nationalen Asylverfahren, wird aufgrund kürzerer Fristen jedoch rascher abgewickelt[10].
Zuständigkeit und gesetzliche Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Aufgaben des Staatssekretariats für Migration ergeben sich aus verschiedenen Bundesgesetzen sowie aus völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen zählen insbesondere das Ausländer‑ und Integrationsgesetz (AIG)[11], das Asylgesetz (AsylG)[12], das Bürgerrechtsgesetz (BüG)[13] sowie das Freizügigkeitsabkommen (FZA)[14] zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Das SEM ist zuständig für:
- den Vollzug des AIG, einschliesslich Zulassung, Aufenthalt und Arbeitsmigration;
- die Durchführung des Asylverfahrens und die Verfügung über die Wegweisungen;
- die Wahrnehmung bundesrechtlicher Zuständigkeiten im Rahmen des FZA;
- die internationale Zusammenarbeit im Migrationsbereich;
- die Mitwirkung bei Einbürgerungsverfahren auf Bundesebene;
- den Betrieb migrationsrelevanter Informationssysteme wie ZEMIS.
Zentrale Tätigkeitsfelder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufenthalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Aufenthalt von ausländischen Personen in der Schweiz richtet sich je nach Rechtsstatus nach dem AIG oder dem AsylG. Im ausländerrechtlichen Bereich erlässt das SEM die Weisungen, nach denen Aufenthalts- und Niederlassungsentscheidungen getroffen werden. Der Vollzug dieser Bestimmungen obliegt in den meisten Fällen den Kantonen[15]. Auch bei EU/EFTA-Angehörigen, welche über das FZA in die Schweiz kommen, liegt der Vollzug grundsätzlich bei den Kantonen (Art. 26 VFP)[16]. Das SEM beteiligt sich nur in speziellen Fällen bei den Entscheidungen[14].
Im Asylbereich ist das SEM zuständig für die Durchführung. Es entscheidet über die Gewährung oder Verweigerung von Asyl sowie über die Wegweisung aus der Schweiz und ordnet deren Vollzug an; der Vollzug erfolgt durch die Kantone[17].
Integration
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grundsätzlich erfolgt die Integration in die schweizerische Gesellschaft von ausländischen Personen über die Regelstrukturen, wie die Schule oder der Arbeitsplatz[18]. Es gibt aber Fälle, in denen Zugewanderte keinen Zugang zu solchen Strukturen haben. Hier kommen die sogenannten Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) zum Zug[19]. Bund und Kantone haben 2014 die KIP eingeführt, um die spezifische Integrationsförderung zu einem Gesamtpaket mit landesweit geltenden strategischen Zielen und Förderbereichen zu bündeln. Die Förderbereiche gliedern sich in drei Kategorien: Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration[18][19]. 2019 wurde zudem die Integrationsagenda Schweiz (IAS) als weiteres Massnahmenpaket von Bund und Kantonen geschaffen, mit dem gezielt Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher Fuss in der Gesellschaft und im Berufsleben fassen sollen[20].
Programme und Projekte nationaler Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das SEM betreibt zusammen mit der Eidgenössischen Migrationskommission ein Online-Gesuchsportal, über das die Zivilgesellschaft Projekte im Integrationsbereich einreichen und bei Gutheissung vom SEM finanziell unterstützt werden[21]. Solche Programme und Projekte von nationaler Bedeutung können auch als Aufträge des Bundesrates oder der Departemente entstehen. Beispiele sind die Integrationsvorlehre zur Beschleunigung der Arbeitsintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sowie das Pilotprogramm Perspecta zur Verbesserung der Arbeitsintegration von Personen aus dem Familiennachzug[22].
Einbürgerung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird grundsätzlich auf kantonaler Ebene geregelt. Erst wenn der Kanton das Gesuch erfolgreich geprüft hat, wird es an das SEM weitergeleitet, das die Einbürgerungsbewilligung erteilt, sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind (Art. 13 BüG)[13]. Die formellen Voraussetzungen sind eine Aufenthaltsdauer von mindestens zehn Jahren sowie der Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) (Art. 9 BüG)[13]. In materieller Hinsicht muss die gesuchstellende Person erfolgreich integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein sowie keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellen (Art. 11 BüG)[13].
Falls sämtliche Kriterien erfüllt sind, erteilt das SEM die Einbürgerungsbewilligung an den Kanton, der das Verfahren abschliesst (Art. 13 BüG)[13].
Neben der ordentlichen Einbürgerung gibt es noch das Verfahren der erleichterten Einbürgerung. Im Unterschied zur ordentlichen Einbürgerung ist das SEM für das Verfahren der erleichterten Einbürgerung zuständig und fällt auch den Entscheid. Wie bei der ordentlichen Einbürgerung müssen die materiellen Kriterien erfüllt sein (siehe Art. 24a BüG)[13], jedoch erfolgt das Verfahren deutlich schneller. Dies soll Personen, die in der Schweiz aufgewachsen und bereits sehr gut integriert sind, ein abgekürztes Verfahren ermöglichen[23].
Entsprechend steht das erleichterte Verfahren unter anderem Personen zu, die zur dritten Ausländergeneration gehören und in der Schweiz geboren wurden oder Personen, die mit einer Schweizer Staatsbürgerin oder einem Schweizer Staatsbürger verheiratet sind[24].
Visa
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das SEM ist zuständig für die Bewilligung oder Verweigerung der Einreise in die Schweiz (Art. 35 VEV). Entsprechend spielt es auch im Visumsbereich eine wichtige Rolle. Zusammen mit dem EDA ist das SEM verantwortlich für den Vollzug der Visumsbestimmungen (Art. 40 VEV)[25]. Drittstaatsangehörige müssen für einen längeren Aufenthalt in der Schweiz ein Visum beantragen. Da die Schweiz Teil des Schengen-Raums ist, müssen diese ein Schengenvisum beantragen und die Kriterien für die Ausstellung richten sich nach dem Schengener Grenzkodex. Für kurzfristige Aufenthalte bis maximal 90 Tage wird ein C-Visum ausgestellt, für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ein nationales D-Visum (Art. 2 VEV)[25]. Das SEM selber stellt normalerweise keine direkten Visas aus. Dafür zuständig sind die Schweizerischen Auslandsvertretungen (Art. 36 VEV), bei denen das Visum vor Ort beantragt wird.
Zusätzlich betreibt das SEM das nationale Visumsystem ORBIS. Das System dient der Registrierung von Visumsgesuchen und der Ausstellung der von der Schweiz erteilten Visa (Art. 109b AIG)[11].
Internationale Zusammenarbeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Staatssekretariat ist das SEM auch für die Umsetzung der schweizerischen Migrationsaussenpolitik zuständig. Es wirkt bei der Harmonisierung der internationalen Migrations- und Flüchtlingspolitik – insbesondere im europäischen Rahmen – mit und koordiniert entsprechende Fragen mit internationalen Organisationen. Zudem bereitet das SEM Staatsverträge über die Rückübernahme und den Transit sowie über Migrationspartnerschaften vor und vollzieht sie[26]. Mittlerweile hat die Schweiz Instrumente im Rückkehrbereich mit 70 Ländern abgeschlossen[27].
Für die Umsetzung der Migrationsaussenpolitik entsendet das SEM Immigration Liaison Officers (ILO) ins Ausland[28]. Derzeit sind ILOs in zehn Schweizer Botschaften stationiert, namentlich in Dakar, Rabat, Tunis, Ankara, Beirut, Bagdad, Islamabad, Colombo, Addis Abeba und Nairobi[27]. Den ILOs kommt eine Schlüsselrolle zu, da sie nicht nur überprüfen, ob die jeweiligen Abkommen umgesetzt werden, sondern auch die Migrationslage vor Ort kennen und analysieren können.
Verfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufenthaltsstatus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Rahmen des Ausländerrechts und des Asylverfahrens werden folgende Aufenthaltstitel erteilt:
- Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)[29]
- Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)[30]
- Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)[31]
- Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung für Familienangehörigen von Beamtinnen und Beamten intergouvernmentaler Organisationen und Mitarbeitenden von ausländischen Vertretungen)[32]
- Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)[33]
- Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)[34]
- Ausweis N (für Asylsuchende)[35]
- Ausweis S (für Schutzbedürftige aus der Ukraine)[36]
Asylverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grundsätzlich gibt es in der Schweiz drei verschiedene Asylverfahren: Das beschleunigte Verfahren, das erweiterte Verfahren und das Dublin-Verfahren.
Das beschleunigte Asylverfahren
Das beschleunigte Verfahren wurde 2019 neu eingeführt, um Asylgesuche rascher zu behandeln und entscheiden zu können. Nach Einreichung eines Asylgesuchs wird die asylsuchende Person für die Dauer des Verfahrens und des Wegweisungsvollzugs für maximal 140 Tage in einem BAZ untergebracht[37]. Zu Beginn wird geprüft, ob die Schweiz für das Gesuch zuständig ist oder ob ein Dublin-Verfahren einzuleiten ist. Ist ein anderer Dublin-Staat zuständig, wird die Person dorthin überstellt.
Liegt die Zuständigkeit bei der Schweiz, findet das beschleunigte Verfahren statt, das innerhalb von höchstens acht Arbeitstagen abgeschlossen werden soll. Sind weitere Abklärungen notwendig, wird in das erweiterte Verfahren gewechselt. Andernfalls wird nach Ablauf der Frist der Asylentscheid vorbereitet und der asylsuchenden Person eröffnet[37]. Bei einem negativen Entscheid wird die Wegweisung so rasch wie möglich direkt ab dem BAZ vollzogen. Bei einem positiven Entscheid oder einer vorläufigen Aufnahme erfolgt die Zuweisung an einen Kanton[38].
Das erweiterte Asylverfahren
Das erweiterte Verfahren kommt unter anderem zur Anwendung, wenn ein Asylgesuch nicht im Rahmen des beschleunigten Verfahrens innerhalb von 140 Tagen abschliessend geprüft werden kann. Die inhaltliche Prüfung richtet sich nach den üblichen rechtlichen Vorgaben der schweizerischen Asylpraxis: Es wird der massgebliche Sachverhalt ermittelt sowie die Flüchtlingseigenschaft geprüft. Weiter wird beurteilt, ob Asyl gewährt werden kann und ob Asylausschlussgründe vorliegen. Kann kein Asyl gewährt werden, wird vor dem Wegweisungsvollzug geprüft, ob dieser zulässig, zumutbar und möglich ist. Andernfalls wird eine Ersatzmassnahme wie die vorläufige Aufnahme verfügt[39].
Dublin-Verfahren
Seit dem Inkrafttreten des Dublin-Assoziierungsabkommens ist die Schweiz Teil des Dublin-Raums[40]. Das Dublin-Verfahren ist kein Asylverfahren im eigentlichen Sinne, sondern dient der Klärung der Zuständigkeit: Stellt eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, prüft die Schweiz zunächst anhand der Kriterien der Dublin-Verordnung[41], ob sie für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Ist ein anderer Staat zuständig, wird die asylsuchende Person dorthin überstellt. Ziel dieses Systems ist es, eine eindeutige Zuständigkeit zu gewährleisten, den Asylsuchenden einen effektiven Zugang zum Verfahren zu sichern und zu verhindern, dass zwei Staaten gleichzeitig dasselbe Gesuch prüfen[42].
Schutzstatus S
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine aktivierte der Bundesrat am 11. März 2022 erstmals den Schutzstatus S. Dieser gewährt vom Krieg Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Das Aufenthaltsrecht ist auf ein Jahr befristet, kann jedoch verlängert werden. Der Status S berechtigt zudem zum Familiennachzug und entspricht weitgehend der Lösung, die von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen wurde[43].
Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die die Ukraine wegen des Krieges verlassen haben, sofern sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können[43].
Asylstrategie 2027
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Asylstrategie 2027 wurde lanciert, damit wichtige Erkenntnisse und Weiterentwicklungen nach der Neustrukturierung des Asylbereichs im Jahr 2019 berücksichtigt werden können. Bund, Kantone, Gemeinden und Städte haben zusammen gemeinsame Handlungsfelder definiert, welche innerhalb der Asylstrategie 2027 umgesetzt werden sollen. Die Massnahmen fokussieren auf die Bereiche Asylverfahren, Schwankungstauglichkeit, Sicherheit/irreguläre Migration, Schutzstatus S sowie Integration[44].
Kritik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ab 2020 wurde vermehrt Kritik laut, dass in den Bundesasylzentren Gewalt gegen Asylsuchende angewendet worden sei[45][46][47]. Diese Vorwürfe resultierten im Untersuchungsbericht Oberholzer, in dem Empfehlungen gemacht werden, um die Situation im Sicherheitsbereich zu verbessern[48].
Personalbestand ab 2007
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quelle:Datenportal Bundeshaushalt. In: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV. Abgerufen am 16. März 2026.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Staatsekretariat für Migration – Sammlung von Bildern
- Offizielle Website des Staatssekretariates für Migration SEM
- SEM: Kriminelle Handlungen gegen Mitarbeitende und Sachbeschädigungen in Millionenhöhe In: admin.ch, 27. April 2021.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Staatssekretariat für Migration: Aufgaben. Abgerufen am 24. April 2026.
- ↑ Christine Schraner Burgener wird neue SEM-Chefin. Schweizer Radio und Fernsehen, 25. Februar 2021, abgerufen am 15. Januar 2022.
- ↑ Mario Gattiker leitet definitiv das Bundesamt für Migration. In: NZZ Online vom 16. Dezember 2011
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Staatssekretär. Abgerufen am 23. März 2025.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Das SEM. Abgerufen am 24. April 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Migrationsbericht 2025. Abgerufen am 24. April 2026.
- ↑ Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV): Staatsrechnung 2025 EJPD. Abgerufen am 24. April 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Asylregionen und Bundesasylzentren. Abgerufen am 24. April 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Weiterführende Adressen. Abgerufen am 24. April 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Handbuch Asyl und Rückkehr: Artikel C2 – Das Asylverfahren am Flughafen. Abgerufen am 24. April 2026.
- 1 2 Fedlex. Abgerufen am 24. April 2026.
- ↑ Fedlex. Abgerufen am 24. April 2026.
- 1 2 3 4 5 6 Fedlex. Abgerufen am 24. April 2026.
- 1 2 Fedlex. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: I. Ausländerbereich: Weisungen und Erläuterungen I. Ausländerbereich (Weisungen AIG). Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Fedlex. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Handbuch Asyl und Rückkehr: Artikel E3 - Die Wegweisung, der Vollzug der Wegweisung und die Anordnung der vorläufigen Aufnahme. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- 1 2 Staatssekretariat für Migration: Integrationsförderung. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- 1 2 Kantonale Integrationsprogramme | KIP. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Kantonale Integrationsprogramme und Integrationsagenda Schweiz. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Gesuchsportal der Integrationsförderung des Bundes. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Pilotprogramm Perspecta. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD: Erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- 1 2 Fedlex. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Schweizerische Migrationsaussenpolitik. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- 1 2 Staatssekretariat für Migration: Migrationsbericht 2025. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Immigration Liaison Officers. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung). Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung). Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Ausweis C EU/EFTA (Niederlassungsbewilligung). Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Ausweis Ci EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit). Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Ausweis G (Grenzgängerbewilligung). Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer). Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Ausweis N (für Asylsuchende). Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Ausweis S (für Schutzbedürftige). Abgerufen am 18. Mai 2026.
- 1 2 Staatssekretariat für Migration: Handbuch Asyl und Rückkehr: Artikel C4 - Das beschleunigte Asylverfahren. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Themen- und Kantonsfaktenblätter: Das Asylverfahren. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Handbuch Asyl und Rückkehr: Artikel C5 - Das erweiterte Asylverfahren. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Handbuch Asyl und Rückkehr: Artikel C3 - Das Dublin-Verfahren. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Europäische Union: Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments und des Rates. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Dublin. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- 1 2 Der Bundesrat: Ukraine: Bundesrat aktiviert Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Asylstrategie 2027. Abgerufen am 18. Mai 2026.
- ↑ Fiona Endres, Nicole Vögele: Externe Untersuchung – Gewaltvorwürfe in Asylzentren: Bund suspendiert Sicherheitsleute. In: srf.ch. 5. Mai 2021, abgerufen am 19. Mai 2021.
- ↑ Simon Jäggi: Die Rapporte der Gewalt. In: woz.ch. 6. Mai 2021, abgerufen am 19. Mai 2021.
- ↑ Schweiz: Amnesty fordert Ende von Menschenrechtsverletzungen in Bundesasylzentren. In: amnesty.ch. 19. Mai 2021, abgerufen am 19. Mai 2021.
- ↑ Staatssekretariat für Migration: Untersuchungsbericht Oberholzer. Abgerufen am 2. April 2025.
Koordinaten: 46° 55′ 39,8″ N, 7° 27′ 8,3″ O; CH1903: 601041 / 197403