Lex Canuleia
Die Lex Canuleia war ein Plebiszit aus der Frühphase der römischen Republik, erlassen im Jahr 445 v. Chr. Die lex schaffte das Eheverbot (conubium) zwischen Plebejern und Patriziern ab. Das Verbot war – soweit rekonstruierbar – mit dem Zwölftafelgesetz (Tafel XI, 1) eingeführt worden.[1] Rogiert hatte das Gesetz ein namengebender Volkstribun, nämlich Gaius Canuleius.
Dem Gesetz vorausgegangen war die plebejische Sezession des Jahres 449 v. Chr. Aus den Auseinandersetzungen mit den Patriziern gingen die Plebejer siegreich hervor. Da sich die lex Canuleia gezielt in Widerspruch zu den zur Regelungen des Zwölftafelgesetzes gesetzt hatte, wird bezüglich ihrer Legitimation davon ausgegangen, dass sie durch ein Zenturiatgesetz bestätigt wurde. Jedenfalls wird davon ausgegangen, dass es zu Zeiten der jungen Republik noch nicht möglich war, mittels eines Plebiszits – federführend bei dieser Gesetzgebung war das Volkstribunat – bestehende Gesetze einfach zu derogieren.[2]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Max Kaser: Das Römische Privatrecht (= Handbuch der Altertumswissenschaft. Abteilung 10: Rechtsgeschichte des Altertums. Band 3.3.1: Das altrömische, das vorklassische und klassische Recht). C. H. Beck, München 1955, 2. Auflage 1971. Erster Abschnitt. § 17, S. 67.
- Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes), S. 610 f.
- Michael Rostovtzeff: Geschichte der Alten Welt. Dieterich’sche Verlagsbuchhandlung, Wiesbaden 1942, Band 2, S. 43.
- Adolf Berger: Lex Canuleia 2. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band XII,2, Stuttgart 1925, Sp. 2339 f.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Zum gesamten Absatz, vgl. Livius 4, 1 ff.; 4, 4, 5; Cicero, De re publica 2, 37, 63.
- ↑ Heinrich Siber: Die plebejischen Magistraturen bis zur lex Hortensia. In: Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Dr. Alfred Schultze zum 19. März 1936 (= Leipziger rechtswissenschaftliche Studien. Band 100, ZDB-ID 530615-2). Weicher, Leipzig 1938, S. 46.