- Amberg-App
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Online Leistungen
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Aufenthaltstitel
- Verpflichtungserklärung; Abgabe
- Niederlassungserlaubnis; Beantragung
- Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Freizügigkeitsberechtigte; Beantragung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
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Gesellschaft und Politik
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Einwanderung und Einbürgerung
- Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Blaue Karte EU; Beantragung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Fachkräfteeinwanderungsgesetz)
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Verpflichtungserklärung; Abgabe
- Auskünfte und Informationen
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Bauen
- Förderungen Stadt Amberg
- Grundstückskauf
- Bauabnahme
- Bauplanung
- Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
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Bauverfahren
- Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
- Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
- Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
- Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
- Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
- Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Bauvorhaben; Online-Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
- Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids
- Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung
- Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
- Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
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An-, Ab- und Ummeldungen
Wohnsitzanmeldung / -ummeldung
Wenn Sie nach Amberg zugezogen oder innerhalb Amberg umgezogen sind, müssen Sie dies binnen zwei Wochen beim Bürgerbüro der Stadt Amberg melden. Die Wohnung kann jedoch frühestens am Tag des Einzugs angemeldet werden, eine Anmeldung für die Zukunft ist nicht möglich.
Was wird benötigt?
Zur Meldung sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerbüro vor und bringen hierzu
alle vorhandenen Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis, vorläufiger Reisepass) sowie die Wohnungsgeberbestätigung mit.
Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Dokumenten der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung mit Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.
Der erforderliche Meldeschein wird direkt bei der Anmeldung für Sie erstellt, Sie müssen diesen nur noch unterschreiben.
Die obigen Ausführungen gelten ebenso, wenn Sie einen Nebenwohnsitz in Amberg anmelden möchten.
Wohnsitzabmeldung
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nicht erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Amberg ausziehen und eine neue Wohnung im Bundesgebiet Deutschland beziehen. Nach der Anmeldung bei der neuen Meldebehörde wird durch Datenaustausch die Wohnung in Amberg abgemeldet.
Eine Abmeldepflicht besteht jedoch bei einem Wegzug ins Ausland sowie nach „ohne festen Wohnsitz“ und bei der Aufgabe einer Nebenwohnung.
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Was wird benötigt?
Zur Meldung sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerbüro vor und bringen hierzu alle vorhandenen Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis, vorläufiger Reisepass) mit.
Der erforderliche Meldeschein wird direkt bei der Abmeldung für Sie erstellt, Sie müssen diesen nur noch unterschreiben.
Statuswechsel
Ihre Nebenwohnung in Amberg soll nun Hauptwohnung oder alleinige Wohnung werden?
Dies müssen Sie nur dem Bürgerbüro der Stadt Amberg mitteilen. Es sind hierfür die gleichen Punkte wie bei einer Anmeldung einer Wohnung zu beachten (sh. hierzu weiter oben unter Wohnsitzanmeldung / –ummeldung)
Ihre Hauptwohnung in Amberg soll zukünftig Nebenwohnung werden?
Hierzu sprechen Sie bitte bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist, vor. Nach der Meldung bei der neuen Behörde wird durch Datenaustausch der Status der Wohnung in Amberg auf Nebenwohnsitz geändert.
Formulare
Im Ausnahmefall können Sie die Vordrucke auch hier herunterladen. Bitte achten Sie darauf, dass die Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Leiten Sie uns diese auf dem Postweg zu, da wir Ihre Original-Unterschrift benötigen und Meldescheine per Fax oder E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht bearbeiten können. Zusätzlich ist die Kopie des Passes/Ausweises beizufügen sowie die Wohnungsgeberbestätigung.
Bitte beachten Sie auch, dass bei einem Zu- oder Umzug bzw. Wegzug ins Ausland Ihre Dokumente (Personalausweis, Reisepass usw.) im Bürgerbüro zur Änderung vorgelegt werden müssen.
Hier wäre es das Beste, die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Formulare zusammen mit Ihren Dokumenten von einer beauftragten Person im Bürgerbüro vorlegen zu lassen.
Online-Wohnsitzanmeldung
Mithilfe der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie nicht nur Ihre Anmeldung digital vornehmen, sondern auch mit Ihrem Smartphone die Chip-Daten auf Ihrem Ausweisdokument ändern. Die neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und den Reisepass erhalten Sie per Post. Die Meldebescheinigung erhalten Sie digital.
Voraussetzungen:
- BundID-Konto
- Gültiger Personalausweis oder eine EID-Karte mit aktivierter Onlineausweisfunktion und PIN
Unterstützt werden folgende Anmeldungen:
- Anmeldung einer neuen Wohnung
- Anmeldung einer neuen Nebenwohnung, die bisherige Wohnung wird Hauptwohnung
- Anmeldung einer weiteren Nebenwohnung, die bisherige Hauptwohnung bleibt
- Anmeldung einer neuen Hauptwohnung, die bisherige Wohnung wird Nebenwohnung
Hier geht’s zur elektronischen Wohnsitzanmeldung: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Gebühren
Die Meldungen sind kostenfrei.