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Staatsbürgerschaft auf Abruf Merz will Ausbürgerung ermöglichen

Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz heizt die Migrationsdebatte mit einem provokanten Vorstoß an. Der CDU-Chef bringt ins Spiel, Doppelstaatsbürgern den deutschen Pass zu entziehen.
CDU-Chef Merz
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Foto: Thomas Banneyer / dpa

CDU-Parteichef Friedrich Merz fordert einschneidende Änderungen am deutschen Staatsbürgerschaftsrecht. Im Interview mit der »Welt am Sonntag« sagte Merz, es müsste »eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben«.

Merz bezog sich auf das Attentat vom Magdeburger Weihnachtsmarkt. »Um Anschläge oder weitere Straftaten zu vermeiden, müssen ausländische Straftäter spätestens nach der zweiten Straftat ausgewiesen werden«, sagte der Kanzlerkandidat der Union. Um auch Doppelstaatsbürger des Landes verweisen zu können, brachte Merz die Ausbürgerung ins Spiel.

Merz erklärte die von der Ampelkoalition erleichterte Einbürgerung grundsätzlich zum Problem. Die doppelte Staatsbürgerschaft werde »zum Regelfall«, sagte der Politiker. »Wir holen uns damit zusätzliche Probleme ins Land.«

»Niemals eine sichere Heimat«

Der Täter von Magdeburg, Taleb Al Abdulmohsen, ist saudi-arabischer Staatsbürger. Auch das Kriterium der zweiten Straftat trifft auf ihn nicht zu. Der spätere Amokfahrer war den Behörden zwar mehrfach mit Gewaltdrohungen aufgefallen, hatte diese jedoch zunächst nicht in die Tat umgesetzt.

Mit Merz' Forderung nach Ausbürgerung ist Artikel 16 des Grundgesetzes betroffen. Dort heißt es: »Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.« Ein Verlust des deutschen Passes ist dennoch nach Artikel 16 auf gesetzlicher Grundlage möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss die Ausbürgerung verhältnismäßig zur Begründung sein und darf nicht zur Staatenlosigkeit führen. Der Verlust der Staatsangehörigkeit ist derzeit gesetzlich möglich, wenn jemand unerlaubt in die Armee eines anderen Staates eintritt oder für eine Terrororganisation im Ausland kämpft.

In sozialen Netzwerken reagierten viele verstört auf den Interviewauszug. »Diesen Tag und diese Nachricht werde ich den Rest meines Lebens nicht vergessen«, schrieb die Gießener Philosophieprofessorin Elif Özmen, deren Eltern aus der Türkei stammen, auf der Plattform Bluesky. »Denn heute habe ich eingesehen, dass man mir und meinesgleichen in meinem Geburts- und Heimatland niemals eine sichere Heimat bieten wird.«

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In dem Interview warnte Merz auch vor einer Wahl der rechtspopulistischen AfD – mit einer bemerkenswerten Begründung: »Jede Stimme für die AfD ist im Grunde eine Stimme für mehr Einfluss der linken Parteien«. Wer einen »durchgreifenden und umfassenden Politikwechsel« in Deutschland wolle, dürfe nur die Union wählen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es unter anderem im Vorspann, Merz rüttele mit seiner Forderung am Grundgesetz. Tatsächlich ist der Verlust der Staatsangehörigkeit bereits jetzt unter bestimmten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen möglich, eine Grundgesetzänderung wäre in dem von Merz genannten Fall wohl nicht notwendig. Wir haben die Passage angepasst.

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