Nächster FusionsgegnerEnBW gegen E.ON/Ruhrgas
Der Energiekonzern EnBW hat nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Ministererlaubnis zum Zusammenschluss der Konkurrenten E.ON und Ruhrgas eingelegt. Eine entsprechende Eingabe ist nach Informationen von n-tv bereits beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingegangen.
Der Energiekonzern EnBW hat nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Ministererlaubnis zum Zusammenschluss der Konkurrenten E.ON und Ruhrgas eingelegt. Eine entsprechende Eingabe ist nach Informationen von n-tv bereits beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingegangen.
"Wir sehen keine andere Möglichkeit sicherzustellen, dass reale wettbewerbliche Konsequenzen aus dem Vorgang gezogen werden", so der Vorstandschef der Karlsruher "Energie Baden-Württemberg", Gerhard Goll. Auslöser sei weder eine Meinungsänderung in der Beurteilung der industriepolitischen Logik der Ministerentscheidung, noch die vorläufige Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, das die einstweilige Verfügung gegen die Fusion am vergangenen Freitag bestätigt hatte.
Vielmehr habe die Analyse der Auflagen habe ergeben, "dass einige von ihnen bereits heute völlig ins Leere laufen". Weiter unterstellt Goll, dass wohl alle Beteiligten, vor allem auch die Bundesregierung, schon bei deren Formulierung davon gewusst hätten. EnBW kritisiert, dass sich die Bundesregierung in den Veräußerungsauflagen zwar ein Zustimmungsrecht ausbedungen habe; jedoch seien die Bedingungen, unter denen der Bund von seinem Veto Gebrauch machen müsse, völlig unklar. So sei auch Vorabsprachen - unabhängig davon, ob es sie bereits gibt oder nicht - "Tür und Tor geöffnet".
Nach den Energiehändlern Ampere und Trianel ist EnBW die fünfte Partei, die gegen die Ministererlaubnis Beschwerde eingelegt hat. Die Frist, innerhalb derer Beschwerden gegen die Ministererlaubnis abgegeben werden können, läuft am 12. August ab. Eine Verzögerung der Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache sei mit dieser Beschwerde nicht zwingend verbunden, so ein Sprecher. Mit der Entscheidung sei voraussichtlich im Herbst, spätestens aber bis Ende des Jahres zu rechnen.
Im Anhörungsverfahren hatte das OLG seine Verfügung gegen die Fusion zwar bestätigt, sich in einigen Punkten jedoch von den Antragsgegnern des Verbots (E.ON/Ruhrgas, Bundesregierung) überzeugen lassen. So hatte das Gericht etwa die Zuständigkeit der deutschen Kartellbehörden anerkannt und somit auch das Ministererlaubnisverfahren für rechtmäßig befunden. Unnachgiebig zeigte sich der Kartellsenat des OLG dagegen in der Frage der Verfahrensfehler, die es auf Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums konstatierte.
E.ON hatte daraufhin angekündigt, den Weg durch alle Instanzen zu gehen. "Die Entscheidung des Gerichts, die sich auf rein formale Verfahrensgründe stützt, verhindert eine langfristig tragfähige Neuordnung der Energie-, Chemie-, und Kohleindustrie in Nordrhein-Westfalen", erklärte das Unternehmen offiziell. Die Bundesregierung ließ verlauten, dass sie in Erwägung ziehe, das Genehmigungsverfahren neu aufzurollen.
Damit wollten die Befürworter der Fusion auch ein Signal an die Kläger abgegeben. Um den formalen Bedenken des Gerichts Rechnung zu tragen, will die Regierung ein erneutes Ministererlaubnisverfahren anstrengen. Weil dies sehr zeitaufwändig ist, spricht man in Berlin auch davon, nur Teile des Verfahrens zu wiederholen. Unklar ist neben der rechtzeitigen Durchführung aber auch noch die juristische Haltbarkeit eines solchen Schritts.
Sollte sich das Gericht auch in einem Urteilsspruch gegen die Fusion entscheiden, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Hintertür. So hat das Gericht bereits angedeutet, dass im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Tragweite der Fusion die Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen das eigene Urteil nicht ausgeschlossen ist.