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GPL-Klage: Klage von Hellwig gegen VMware erneut abgewiesen

Auch im Berufungsverfahren ist die Klage von Linux-Entwickler Christoph Hellwig gegen VMware abgewiesen worden. Hellwig hatte dem Unternehmen einen Verstoß gegen die GPLv2 und damit Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.

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Das OLG Hamburg hat die Klage von Christoph Hellwig abgewiesen.
Das OLG Hamburg hat die Klage von Christoph Hellwig abgewiesen. (Bild: Pauli-Pirat, flickr.com/CC-BY-SA 4.0)

Die Frage, ob VMware mit seiner Nutzung von Linux-Kernel-Treibern in dem Virtualisierungsprodukt ESXi gegen Urheberrechte des Kernel-Entwicklers Christoph Hellwig verstößt, bleibt vorerst weiter ungeklärt. Das Hanseatische OLG Hamburg hat die von Hellwig angestrebte Berufung in dem Fall abgewiesen, wie die Pressestelle des Gerichts auf Anfrage von Golem.de mitteilte.

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Hellwig wirft VMware konkret vor, dass das Unternehmen seinen Linux-Code mit dem eigenen proprietären ESXi-Bestandteil Vmkernel kombiniere, ohne den entsprechenden Quellcode bereitzustellen, wie dies von der GPL gefordert wird. Der Vmkkernel wiederum kommuniziere über das Vmk-API mit einem Vmklinux genannten Kernel-Modul. Letzteres ist von VMware unter der GPL verfügbar.

  • Schematische Darstellung des Aufbaus von Esxi aus Sicht von Hellwig (Bild: Software Freedom Conservancy - CC-BY-SA 4.0)
Schematische Darstellung des Aufbaus von Esxi aus Sicht von Hellwig (Bild: Software Freedom Conservancy - CC-BY-SA 4.0)

Nach der schwierigen Verhandlung in erster Instanz hatte das LG Hamburg (Az. 310 O 89/15) die Klage von Hellwig als unbegründet abgewiesen. Der Kläger habe nicht ausreichend nachgewiesen, welche seiner Codeteile VMware verwendet habe. Die vorgelegten Beweismittel genügten den "prozessualen Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers" nicht.

Schwierige Beweislast

Dieser Einschätzung folgen nun offenbar auch die Richter am OLG Hamburg (Az. 5 U 146/16). Das hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung im vergangenen Herbst angedeutet. Dort meldeten die Richter schon viele Zweifel an, ob Hellwig überhaupt ausreichend begründet habe, dass er klageberechtigt sei.

Wie wir in unserem Bericht zu der mündlichen Verhandlung bereits geschrieben haben, ist dies im Vergleich zu statischen Werken wie etwa Textpassagen in Zeitschriften oder Büchern vergleichsweise schwierig. Immerhin handelt es sich bei dem Linux-Kernel um Software, die von einer Gemeinschaft kontinuierlich weiter bearbeitet wird.

Zu den vorgetragenen Beweisen von Hellwig und seinem Anwalt Till Jäger gehören der Verhandlung zufolge offenbar E-Mails der Diskussionen, die Patch-E-Mails, welche über Mailinglisten verteilt werden und die Änderungen der Autoren einzeln darstellen, mit Git erstellte Blame-Dateien sowie zuletzt sogar eine Token-basierte Analyse der einzelnen Beiträge Hellwigs, die mit dem Werkzeug Cregit erstellt wurden. Hellwig gehört darüber hinaus zu den aktivsten Kernel-Entwicklern überhaupt, der sehr viele einzelne Änderungen in Linux einbringt.

Der Vortrag von Hellwig hatte aber schon das LG Hamburg nicht ausreichend überzeugt, und dieser Einschätzung hat sich nun offenbar auch das OLG Hamburg angeschlossen. Die von dem Gericht in dem Berufungsverfahren vorgeschlagene Einigung in dem Fall ist offensichtlich nicht zustande gekommen.

Hellwig hat nun theoretisch die Möglichkeit, eine Revision des Urteils am BGH anzustreben. Die rechtlichen Hürden dafür sind zwar vergleichsweise hoch, aufgrund der besonderen Rechtslage in der Frage zur Darlegungslast des Urheberrechts an einem komplexen Software-Sammelwerk wie dem Linux-Kernel könnte eine Revisionsentscheidung aber von grundsätzlicher Bedeutung sein, sodass der BGH eine Revision annehmen könnte. Ob und wann es dazu kommt ist, derzeit aber nicht absehbar.



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janoP 07. Mär 2019 / Themenstart

...wird jeder Richter schnell nach Gründen suchen, die Klage abzuweisen. Kein Jurist will...

lear 03. Mär 2019 / Themenstart

Soweit ich das verstehe, klagt er gegen ein "GPL-Kondom" (-- GK-H), da erübrigt sich...

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