Das Fürstentum Liechtenstein existiert seit 1806 als unabhängiger Kleinstaat mit Hauptort Vaduz. Das 160 km2 grosse Land besteht aus elf politischen Gemeinden. Als Nachbarland der Schweiz und Österreichs grenzt es an die Kantone St. Gallen und Graubünden und ans Bundesland Vorarlberg. Um 1600 ca. 3800 Einwohner; 1784 4317; 1812 5797; 1852 8162; 1901 7531; 1950 13'757; 1980 25'215; 2000 32'863; 2010 36'149; 2020 39'055. Liechtensteins Bevölkerung ist zu vier Fünfteln katholisch. Die römisch-katholische Kirche wurde 1921 als Landeskirche unter staatlichen Schutz gestellt.
Von der Urgeschichte bis zum Frühmittelalter
Ur- und Frühgeschichte
Besiedlung seit der Mittelsteinzeit
Anders als in den benachbarten Regionen, wo Spuren des Menschen ab dem Ende der mittleren Altsteinzeit (50'000-35'000 v.Chr; Wildkirchli, Drachenloch, Wildenmannlisloch) und dem Spätpaläolithikum (12'000-9000 v.Chr.; Chur, Rüthi) vorliegen, stammen die frühesten Hinweise auf die Anwesenheit von Wildbeutergruppen (Jagd, Sammelwirtschaft) in Liechtenstein erst aus der Mittelsteinzeit (10'000-6000 v.Chr.; Eschen, Mauren und Schaan).
Spätestens ab 4700 v.Chr. (mittlere Jungsteinzeit) liessen sich – wohl aus dem süddeutschen Raum kommend – erste Menschen im Alpenrheintal nieder und betrieben Landwirtschaft. Sie errichteten ihre Dörfer in der Nähe von fruchtbaren Böden und am Wasser sowie auf Anhöhen (Eschen - Malanser, Gamprin - Lutzengüetle, Gamprin - Sägaweiher, Schellenberg - Borscht, Schellenberg - Untere Burg, Schaan - Krüppel, Balzers - Gutenberg) und auf den ersten Terrassen über der Rheinschwemmebene (Schaan, Triesen, Mauren). Es wurde noch kein vollständiges Dorf dokumentiert, wohl aber einzelne Befunde wie Herdstellen, Gruben, Gehniveaus, Pfostenlöcher und Reste von Lehmwänden.
Eine Vernetzung mit anderen Kulturräumen lässt sich schon im Neolithikum durch Handelsbeziehungen und durch Einflüsse aus dem Schweizer Mittelland (Pfyner Kultur, Horgener Kultur) sowie aus Süd- und Mitteldeutschland (Rössener Kultur, Epi-Rössener-Kultur, Schussenrieder Kultur, Schnurkeramikkultur) vermuten. Rohmaterial wie Silex, Bergkristall und Serpentinit für die Werkzeugproduktion wurde aus Vorarlberg, dem Rofangebirge in Tirol und aus Graubünden importiert. Geräte aus hochwertigerem Silex erwarb man als fertige Produkte aus Niederbayern, vom Gardasee, aus Frankreich oder aus dem Schweizer Mittelland. Grabfunde fehlen, nur aus der Siedlung auf dem Lutzengüetle liegen einzelne menschliche Knochenfragmente aus der Zeit um 2800 v.Chr. vor.
Bronze- und Eisenzeit
In der Frühbronzezeit (2200-1550 v.Chr.) wurden einige Siedlungsplätze des Neolithikums weiterhin genutzt: Eschen - Malanser, Schellenberg - Borscht, Schellenberg - Untere Burg, Gamprin - Bühl, Gamprin - Sägaweiher, Nendeln - Im Feld und die Hangterrassen bei Triesen - Meierhof. Ab der Mittelbronzezeit (1550-1300 v.Chr.) stieg die Anzahl der Dörfer an. Besonders in der Spätbronzezeit (1300-800 v.Chr.) finden sich in allen Gemeinden zum Teil grossflächige Siedlungen, auf den Talflanken über dem Rhein und den Rietgebieten, ebenso auf den Höhenkuppen des Rätikons und des Eschnerbergs. In Triesen sind aus dieser Epoche erstmals Terrassierungsmauern und Wildbachverbauungen dokumentiert.
In der Bronzezeit lebten die Menschen in Liechtenstein weiterhin vor allem von der Landwirtschaft, ergänzt durch Jagd, Fischfang und gesammelte Pflanzen. Frühe Metallverarbeitung ist durch zwei frühbronzezeitliche Gussformen auf Schellenberg - Borscht sowie durch einen Doppelofen, Bronzeklumpen und die Gussform eines Tüllenbeils inmitten der spätbronzezeitlichen Siedlung von Mauren nachgewiesen. Ein beilförmiger Barren aus Vaduz - Schwefel (um 2000 v.Chr.) lässt vermuten, dass die Rohbronze importiert wurde. In der Spätbronzezeit lag Liechtenstein im Einflussbereich der süddeutschen Urnenfelderkultur. Zudem ist ein starker Einfluss aus dem inneralpinen Gebiet Südtirol/Trentino über Krug- und Topfformen der Laugen-Melaun-Kultur zu fassen, aus jener Region, der spätere Quellen eine rätische Bevölkerung zuordnen.
Gräber sind erstmals für die Frühbronzezeit nachweisbar: In der Höhle Vaduz - Girastein wurde auf 1860 m Höhe ein Toter mit einer Knochennadel in Hockerstellung entdeckt (um 2100 v.Chr.). Hinzu kommen mehrere Bestattungen im Abri Unterm Wissa Stein in Ruggell (zwischen 1900 und 1660 v.Chr.), eine bipolare Doppelbestattung zweier Männer in Triesen (17./16. Jh. v.Chr.) und ein Toter mit Schwert, Dolch, Beil und Gewandnadel in Gamprin - Au (15. Jh. v.Chr.). Während der Spätbronzezeit waren Brandbestattungen die Regel (Mauren - Brunnenbritschen, Vaduz - Runda Böchel, Balzers - Runda Böchel). Körpergräber waren selten, doch wurden beispielsweise ein Kinderdoppelgrab in einer Getreidegrube in Mauren - Freiadarf sowie ein Frauengrab mit Ohrring mit blauen Glasperlen in Triesen - Meierhof entdeckt. Kulthandlungen sind in der Bronzezeit vereinzelt belegt. So wurden von der Mittel- bis zur Spätbronzezeit in den Mooren rund um den Eschnerberg und in den alpinen Höhen des Rätikons Schmuck, Waffen und Werkzeuge deponiert.
Einige Siedlungsplätze an den Talflanken und Höhenkuppen des Eschnerbergs und des Rätikons blieben auch während der Hallstattzeit (800-450 v.Chr.) bewohnt. Aus Triesen sind ausser Gebäuden das Teilstück eines befestigten Wegs (9.-7. Jh. v.Chr.), Terrassierungen und Bachverbauungen erhalten. Die Häuser in Triesen und Balzers errichtete man entweder in Holz und Lehm oder als Block- und Ständerbauten auf einem Trockenmauersockel. Das Dorf auf dem Borscht wurde zwischen 560 und 470 v.Chr. mit einer Mauer befestigt. Siedlungen der Latènezeit (450-15 v.Chr.) sind an den Fundorten Gamprin - Lutzengüetle, Nendeln - Im Feld, Planken - Kolera, Triesen - Garnis, Balzers - Gutenberg und Balzers - Ronda Böchel nachweisbar.
In der Eisenzeit entwickelte sich im Alpenrheintal und in den angrenzenden Gebieten die Alpenrheintalgruppe, mit der älteren Taminserkeramik und der jüngeren Schnellerkeramik. Trägerin dürfte eine kelto-rätische Bevölkerung gewesen sein. Einflüsse aus dem nördlichen und dem südlichen Alpenvorland sind in Form und Verzierung der Keramik sowie durch den Einsatz der langsam drehenden Töpferscheibe zu fassen. Alpenquerender Handel, an dem die Bewohnerinnen und Bewohner vielleicht durch Säumerei beteiligt waren, oder Heiratsverbindungen brachten Schmuck und Waffen aus Oberitalien (unter anderem der Golaseccakultur) und dem Südostalpenraum in die Region. Ab dem 3. Jahrhundert v.Chr. verstärkte sich der keltische Einfluss aus dem Norden, wie Grafittonkeramik, Glasarmringe und Fibeln zeigen. Für die Eisenzeit sind bisher 30 Brandbestattungen von Balzers - Ronda Böchel (550-250 v.Chr.) und ein Körpergrab von Vaduz - Schlosswiese (1. Jh. v.Chr.) bekannt.
Der Verehrung von Gottheiten dienten ab der Hallstattzeit Brandopferplätze auf dem Eschen - Schneller sowie bei Balzers - Gutenberg und Balzers - Rietle, die zum Teil gleichzeitig genutzt wurden. Die Gutenberger Votivstatuetten (vier Krieger mit Negauerhelmen, zwei Adoranten, eine anthropomorphe Figur, ein Eber und ein Hirsch) wurden wohl über einen längeren Zeitraum in der Latènezeit deponiert. Aus dem Umfeld des Heiligtums auf dem Gutenberg bei Balzers stammen die zwei einzigen keltischen Münzen aus Liechtenstein, ein Quinar der Häduer und ein Stater der Helvetier des 2./1. Jahrhunderts v.Chr. Republikanische Münzen weisen auf Handel mit den Römern hin.
Von der Römerzeit bis ins Frühmittelalter
Nach dem Alpenfeldzug um 15 v.Chr. unter Drusus und Tiberius wurde die Region Teil der Provinz Raetia. Die Bewohnerinnen und Bewohner profitierten vom regen Handel zwischen dem Mittelmeerraum und den nördlichen Provinzen genauso wie von technischen, kulturellen, rechtlichen und agrarischen Neuerungen.
Auf den ersten Terrassen über der Rheinebene wurden in regelmässigen Abständen zwischen Triesen und Schaanwald spätestens Ende 1. Jahrhundert/Anfang 2. Jahrhundert einfache Gutshöfe in Stein- und Mörtelbauweise errichtet. Sie bewirtschafteten eine Fläche von ca. 60-80 Hektar. Importe von Terra Sigillata, Glasgeschirr, Schmuck und exotischen Lebensmitteln wie Mittelmeermakrelen zeugen von einem gewissen Wohlstand. Eine kleine Siedlung oder eine Strassenstation dürfte in Balzers (eventuell Magia aus der Tabula Peutingeriana), vielleicht eine weitere in Schaan entstanden sein. Rätoromanische Flurnamen und römische Einzelfunde sind vielleicht Hinweise auf die zumindest saisonale Nutzung der Hochregionen. Während der unsicheren Zeiten des 3./4. Jahrhunderts sammelten sich die Menschen an gut zu verteidigenden Rückzugsplätzen (Gamprin - Lutzengüetlekopf, Schaan - Krüppel und Balzers - Gutenberg). Die Villen wurden spätestens in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts verlassen. Sicherheit bot das römische Kastell in Schaan.
In Balzers - Rietle war während des 1.-3. Jahrhunderts eventuell eine ustrina (Kremationsplatz) vorhanden, jedoch fehlen die zugehörigen Gräber. Bisher sind nur einzelne spätantike Bestattungen in Balzers, Triesen, Vaduz und Schaan bekannt. Spärlich sind auch die Hinweise zum religiösen Leben. Die Brandopferplätze wurden wohl noch in den ersten Jahrhunderten nach der römischen Eroberung aufgesucht. Das Christentum dürfte sich spätestens ab dem 5./6. Jahrhundert verbreitet haben; eine Taufkirche unter St. Peter in Schaan zählt zu dessen ältesten Zeugnissen.
Nach dem Abzug des Militärs im 5. Jahrhundert übernahmen die Bischöfe von Chur die Verwaltung der Region und behielten diese bis zur Grafschaftsverfassung von 806. Die frühmittelalterliche romanische Bevölkerung ist bisher nur über frühe Kirchengründungen in Mauren, Eschen und Balzers, über eine curtis (zentraler Hof einer Grundherrschaft) in Gamprin - Bendern und über das Gräberfeld von Balzers - Ronda Böchel zu fassen. Germanisch anmutende Gräber aus dem 7. Jahrhundert in Eschen und Schaan lassen zudem an zugewanderte Bevölkerungsgruppen denken, doch fehlt bislang ein unter anderem naturwissenschaftlicher Nachweis (z.B. in Form von aDNA- oder Isotopen-Analysen).
Vom Frankenreich zum Reichsfürstentum
Mit der fränkischen Grafschaftsverfassung von 806 (Grafschaft) kam das Gebiet des heutigen Liechtensteins zu Unterrätien (Rätien), wobei der südliche Teil (heutiges Oberland) zum ministerium in planis, der nördliche (Unterland) zum ministerium vallis drusiana (Walgau) zählte. Kirchlich gehörte das Unterland zum Drusianischen Kapitel des Bistums Chur, das Oberland zum Kapitel Unter der Landquart, dem 1370 auch das Unterland angeschlossen wurde. 1717-1808 bildete Liechtenstein ein eigenes Kapitel im Dekanat Walgau. Güter und kirchliche Rechte hatten unter anderem die Klöster Pfäfers, St. Luzi in Chur, St. Johann im Thurtal (Thur), das Stift Schänis und das Churer Domkapitel inne. Die Pfarrei Bendern umfasste bis 1637 auch schweizerisches Gebiet.
Das churrätische Reichsgutsurbar (um 840) verzeichnet in Liechtenstein Besitz des fränkischen Reichs und des Klosters Pfäfers. 917 kam Churrätien zum Herzogtum Schwaben im Heiligen Römischen Reich, dem Liechtenstein bis 1806 angehörte. Nach Erbteilungen der ab 1182 in Unterrätien regierenden Grafen von Montfort bildeten sich rechtsrheinisch unterhalb der St. Luzisteig bis zum Schaaner Riet und um den Eschnerberg die Gerichtsgemeinden Vaduz und Schellenberg, in denen bis 1317 die Herren von Schellenberg begütert waren. Vor 1300 liessen sich Walser auf dem Triesnerberg nieder (Triesenberg); sie verloren im frühen 17. Jahrhundert ihre Freiheitsrechte. 1258 kamen Vaduz und der südliche Teil Schellenbergs an die Grafen von Werdenberg-Sargans, die 1342 den Besitz teilten. Damit entstand die Grafschaft Vaduz mit Sitz der Landesherren auf der Burg Vaduz. Die Habsburger, die ab 1322 die Herrschaften Vorarlbergs vereinnahmten, gelangten 1309/1314 in den Besitz der Herrschaft Gutenberg in Balzers und blieben dies bis 1824.
1396 bestätigte König Wenzel in Prag die Grafschaft Vaduz (mit Schellenberg) als Reichslehen. Dessen landesherrliche Privilegien wurden im 15. und 16. Jahrhundert bestätigt und erweitert. Die sich festigende Landeshoheit war allerdings der Sogwirkung der in der Nachbarschaft entstehenden Bündnisse ausgesetzt. Landammann und Leute am Eschnerberg (Schellenberg) gehörten 1405-1408 dem Bund ob dem See (mit Appenzell und St. Gallen) an.
1416 erwarben die Freiherren von Brandis vom letzten Werdenberger Grafen zu Vaduz, dem mit ihnen verwandten Churer Bischof Hartmann, insbesondere Vaduz sowie den südlichen und 1430-1437 den nördlichen Teil Schellenbergs. Damit war die heutige Gebietseinheit geschaffen. Im 15. Jahrhundert wurden Liechtenstein und seine Bevölkerung in die Appenzeller Kriege (1405-1408), den Streit um das Toggenburger Erbe (Alter Zürichkrieg) und den Schwabenkrieg (1499) involviert und schwer geschädigt. Die Eidgenossenschaft expandierte mittels Bündnissen und späterer Übernahme der adligen Herrschaften Sargans, Werdenberg und Sax bis zum Rhein, der ab 1500 die Grenze zu den Herrschaften Vaduz und Schellenberg bildete. Jenseits des mittels Fährten und Furten überwundenen Grenzflusses besassen die vaduzischen Untertanen bis 1853 beträchtliche Güter in Werdenberg. Umgekehrt stammten die meisten Gläubiger der Landschaften Vaduz und Schellenberg um 1700 aus Bünden. Um den Rhein entwickelten sich aber auch Wuhrstreitigkeiten zwischen den Gemeinden Liechtensteins und den linksrheinischen eidgenössischen Gemeinden, die bis ins frühe 19. Jahrhundert dauerten. Die Liechtensteiner Obrigkeit fürchtete sporadisch das Übergreifen von Unruhen (1719-1722) oder revolutionären Ideen (1790 bzw. 1798) aus der Eidgenossenschaft.
1510 verkaufte Johannes von Brandis, Dompropst in Chur, Vaduz und Schellenberg an seinen Neffen Rudolf von Sulz. Die Grafen von Sulz wehrten reformatorische Einflüsse aus der Bündner Nachbarschaft ab und unterdrückten Bauernunruhen. Ab 1513 wurde das in Vaduz und Schellenberg bis 1808 gültige Gewohnheitsrecht, der sogenannte Landsbrauch, schriftlich erfasst. Die beiden Landschaften wählten aus dem Dreiervorschlag des Landesherrn je einen Landammann, der unter anderem den Vorsitz beim zweimal tagenden Gericht innehatte. Die Rechtsstellung der einfachen Bevölkerung vereinheitlichte sich bis 1500 zu einer milden, bis 1808 dauernden Leibeigenschaft.
Karl Ludwig von Sulz veräusserte 1613 Vaduz und Schellenberg an seinen Schwiegersohn, den Grafen Kaspar von Hohenems; der ebenfalls interessierte Fürstabt von St. Gallen ging leer aus. Das 17. Jahrhundert war von Misswirtschaft, Pest und Hexenverfolgungen sowie von Plünderungen und Brandschatzungen während des Dreissigjährigen Kriegs und der Bündner Wirren geprägt. 1693 bot der verschuldete Jakob Hannibal von Hohenems den Drei Bünden die südlichen Vaduzer Gemeinden zum Kauf an. Auf Vorstellungen der Bevölkerung hin setzte das Heilige Römische Reich den Grafen ab und schrieb zur Schuldendeckung die Landschaften Schellenberg und Vaduz zum Kauf aus. Diese gelangten 1699 bzw. 1712 an den Fürsten Hans-Adam I. von Liechtenstein, der die reichsunmittelbaren Gebiete brauchte, um Einsitz auf Reichstagen und Kreistagen (Reichskreise) zu erlangen. Kaufinteresse hatten unter anderen auch der Fürstabt von St. Gallen und der Fürstbischof von Chur gezeigt. 1719 erhob Kaiser Karl VI. Vaduz und Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein.
Das Fürstentum seit 1806
Verfassung
1806 wurde Liechtenstein Mitglied des Rheinbundes und erlangte dadurch die Souveränität. 1808 vereinte Fürst Johann I. von Liechtenstein die gesamte Staatsgewalt in der Person des Fürsten. Die Verwaltung Liechtensteins übernahm das Oberamt in Vaduz, dem ein vom Fürsten berufener ausländischer Landvogt vorstand. Während des damit einhergehenden Modernisierungsschubs wurde 1805 die Schulpflicht eingeführt, 1807 eine Steuerordnung erlassen, 1809 das Grundbuch geschaffen und 1812 das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreichs übernommen.
Der Deutsche Bund nahm Liechtenstein 1815 auf. 1818 erliess Johann I. von Liechtenstein eine spätabsolutistische landständische Verfassung. Die Revolution von 1848 zielte auf politische Veränderung und wirtschaftliche Liberalisierung. Im Mai 1849 gestand Fürst Alois II. von Liechtenstein der Bevölkerung mehr politische Rechte zu, die er jedoch 1852 wieder zurücknahm. Im gleichen Jahr schloss Liechtenstein den Zoll- und Steuervereinsvertrag mit Österreich. Die 1862 von Fürst Johann II. von Liechtenstein erlassene Verfassung machte Liechtenstein zur konstitutionellen Monarchie; Parlament, Regierung und Gericht beschränkten fortan die fürstliche Macht. Die Volksvertretung (Landtag) bestand aus 15 Abgeordneten, von denen drei vom Fürsten ernannt und zwölf von den Bürgern indirekt bzw. ab 1918 direkt gewählt wurden. Der vom Fürsten ernannte Landesverweser – von 1862 bis 1921 immer ein Österreicher – stand der Regierung vor.
Der Zusammenbruch Österreich-Ungarns führte auch in Liechtenstein zu einer innen- und aussenpolitischen Neuorientierung. 1918 wurden als erste Parteien die Christlich-soziale Volkspartei und die Fortschrittliche Bürgerpartei gegründet. Die Verfassung von 1921 knüpfte an jene von 1862 an und führte die Volksinitiative und das Referendum nach schweizerischem Vorbild ein. Sie verankerte die Staatsgewalt in Fürst und Volk (Dualismus); der Staat wurde als «konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage» (Artikel 2 Landesverfassung) definiert. Der Landtag (Parlament) bestand zunächst aus 15 Abgeordneten, die im Majorz bzw. ab 1939 im Proporz gewählt wurden. 1984 wurde das Frauenstimmrecht per Volksabstimmung eingeführt, 1988 die Zahl der Abgeordneten auf 25 erhöht. Die Kollegialregierung setzte sich aus drei, seit 1965 aus fünf (bis 2003 gebürtigen) Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern zusammen, die der Fürst auf Vorschlag des Landtags ernennt. Die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit üben das Landgericht, das Obergericht und der Oberste Gerichtshof aus. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Verwaltungsbeschwerdeinstanz (ab 2003 Verwaltungsgerichtshof) und die Verfassungsgerichtsbarkeit dem Staatsgerichtshof zugeordnet. Der Landesfürst ist Staatsoberhaupt und vertritt den Staat nach aussen. Gesetze bedürfen seiner Sanktion. Das Not-, das Begnadigungs- und das Abolitionsrecht (Recht der Niederschlagung von Strafverfahren) stehen ihm zu. Ebenso kann er den Landtag auflösen.
1938 trat Fürst Franz Josef II. von Liechtenstein die Thronfolge an und siedelte von Wien nach Vaduz über, das zur dauernden Residenz der Fürsten von Liechtenstein wurde. Nach seinem Tod übernahm Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein 1989 die Regentschaft. 2004 betraute dieser den Erbprinzen Alois von Liechtenstein mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte.
1992 kam es wegen Uneinigkeit zwischen Fürst und Regierung über den Termin der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – für diesen sprach sich das Volk 1992 und 1995 aus – zu einer Staatskrise. Ab diesem Jahr wurden Verhandlungen zwischen Fürstenhaus, Regierung und Parlament über eine Novellierung der Verfassung von 1921 geführt. 2003 nahm das Volk nach einer hitzig geführten Abstimmungsdebatte die vom Fürsten vorgeschlagene Verfassungsrevision mit einer Mehrheit von knapp zwei Dritteln an. Neu eingeführt wurden das Recht der Gemeinde, aus dem Staatsverband auszutreten, das Misstrauensverfahren gegen den Landesfürsten und das Monarchieabschaffungsverfahren. Geändert wurden die Modalitäten der Richterbestellung und der Amtsenthebung der Regierung bzw. einzelner Regierungsmitglieder. Beseitigt wurde die Kompetenz des Staatsgerichtshofs als Entscheidungsinstanz bei Streitigkeiten zwischen Regierung und Landtag über die Auslegung einzelner Verfassungsbestimmungen. Fürst oder Landtag können jederzeit die Regierung entlassen, der Fürst wirkt massgeblich bei der Bestellung von Richterinnen und Richtern mit. Die politische Stellung des Monarchen wurde insgesamt gestärkt. Die im In- und Ausland kritisierte Verfassungsrevision beschäftigte auch den Europarat. Den Antrag des Monitoringkomitees, ein Monitoringverfahren für Liechtenstein einzuleiten, lehnte die Parlamentarische Versammlung im Januar 2004 ab. Stattdessen soll ein «Dialog» mit Liechtenstein geführt werden, um die verfassungsrechtlichen und politischen Praktiken des Landes nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung auf ihre Übereinstimmung mit den demokratischen, rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Prinzipien des Europarats zu überprüfen.
1997 trennte Papst Johannes Paul II. das Territorium Liechtensteins vom Bistum Chur ab und errichtete die zehn Pfarreien umfassende Erzdiözese Vaduz, um den Churer Bischofsstreit zu lösen. Der umstrittene Churer Bischof Wolfgang Haas, ein Liechtensteiner, wurde erster Erzbischof. Gemäss Verfassung ist die römisch-katholische Kirche die Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates.
Aussenpolitik
Bis 1921 bestimmte der Fürst die Aussenpolitik, die durch die Mitgliedschaften im Rheinbund und im Deutschen Bund sowie durch den 1852-1919 gültigen Zoll- und Steuerverein mit Österreich geprägt war. Mit dem Kanton St. Gallen wurden 1837 und 1847 Vereinbarungen über die Rheinkorrektion (Rhein) getroffen, mit der Schweiz 1838 ein Freizügigkeitsabkommen und 1874 ein Niederlassungsvertrag abgeschlossen. Liechtenstein koordinierte 1911 mit Österreich den Post-, Telegrafen- und Telefondienst, gab aber ab 1912 eigene Briefmarken aus. Im Ersten Weltkrieg blieb Liechtenstein, das 1868 die Armee abgeschafft hatte, neutral, hatte jedoch grosse Schwierigkeiten mit der Lebensmittel- und Rohstoffversorgung. Nach dem Kriegsende musste sich das Fürstentum um die Anerkennung seiner Neutralität und Souveränität bemühen. Sein Gesuch um Aufnahme in den Völkerbund wurde 1920 abgelehnt, lediglich die Schweiz stimmte ihm zu. Nach dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns kündigte Liechtenstein 1919 den Zollvertrag mit Österreich und intensivierte die Beziehungen zur Schweiz, die ab 1919 seine diplomatischen und konsularischen Interessen vertrat. 1920 wurde ein Postvertrag (1999 aufgelöst), 1923 ein Zollanschlussvertrag unterzeichnet. Liechtenstein beteiligte sich an einigen Konkordaten der Schweizer Kantone und arbeitet eng mit den Kantonen Graubünden und St. Gallen sowie dem Bundesland Vorarlberg zusammen. Erste liechtensteinische Gesandtschaften wurden in Bern (1919-1933, ab 1944) und Wien (1919-1923, ab 1983) eingerichtet. Später folgten Vertretungen beim Heiligen Stuhl (1985), in Berlin (1999), Washington (2000), beim Europarat (1978), bei den Vereinten Nationen (UNO, 1990), bei der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta, 1991) und anderen internationalen Organisationen und Organen. Die Schweiz ist seit 2000 mit einer Botschaft im Fürstentum Liechtenstein vertreten. Wie die meisten in Liechtenstein akkreditierten Botschaften befindet sich diese aber in Bern. Mit Österreich pflegt Liechtenstein enge Beziehungen in den Bereichen Rechtshilfe, soziale Sicherheit und Bildungswesen. 1950 wurde Liechtenstein Mitglied des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag, 1978 des Europarats, 1990 der UNO, 1991 der Efta (seit 1960 assoziiertes Mitglied), 1994 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt), 1995 des EWR (ab 1972 war Liechtenstein ins Freihandelsabkommen Schweiz-EWG einbezogen) und der Welthandelsorganisation (WTO).
Politisches Leben
Bei den Landtagswahlen 1922 gewann die Christlich-soziale Volkspartei die Mehrheit der Sitze. In ihre Regierungszeit fielen 1923 der erwähnte Zollanschlussvertrag, der die Übernahme vieler schweizerischer Rechtsvorschriften nach sich zog, sowie die Neugestaltung des Sachenrechts nach schweizerischem Vorbild und 1924 die Einführung des Frankens als liechtensteinische Währung. Mit dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) legte Liechtenstein 1926 den Grundstein für den Finanzplatz, der einen bedeutenden Teil zu den Staatseinnahmen beiträgt. Als politische Folge der sogenannten Sparkassa-Affäre 1928, in die unter anderen der Präsident der Volkspartei verwickelt war, verdrängte die Bürgerpartei die Volkspartei von der Macht, die sie bis 1970 behaupten konnte. Die neue Regierung musste hauptsächlich den Wiederaufbau nach den verheerenden, durch einen Bruch des Rheindamms bei Schaan verursachten Überschwemmungen von 1927 und die Weltwirtschaftskrise bewältigen. 1939 und 1949 trat Liechtenstein der Schweiz, die diesbezüglich grossen Druck ausübte, aus militärischen Gründen Staatsgebiete an der Grenze zu Graubünden (u.a. am Ellhorn und Fläscherberg) gegen eine finanzielle und territoriale Entschädigung ab.
Die 1930er Jahre waren von heftigen innenpolitischen Auseinandersetzungen geprägt; es ging um Arbeit, Proporz und ideologische Ausrichtung. 1936 schloss sich die eher liberale Volkspartei mit dem 1933 gebildeten ständestaatlich-autoritären Liechtensteiner Heimatdienst zur neuen Partei Vaterländische Union zusammen. Unter dem Eindruck des «Anschlusses» Österreichs an Hitlerdeutschland gingen Bürgerpartei und Vaterländische Union 1938 eine Koalition ein, womit die politische Befriedung auch für die Kriegszeit gelang. Die offen nationalsozialistische Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein verfolgte 1938-1945 den Anschluss ans Dritte Reich (Deutschland), doch der Putschversuch, den sie in Absprache mit der Feldkircher SA am 24. März 1939 organisiert hatte, scheiterte am Widerstand von Regierung und Bevölkerung. Die Beziehungen zur Schweiz halfen, die Kriegsjahre politisch und wirtschaftlich relativ gut zu überstehen. Liechtenstein führte nach 1945 die Sozialversicherungen nach schweizerischem Vorbild ein, 1954 die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), 1958 die Familienausgleichskasse (FAK), 1960 die Invalidenversicherung (IV) und 1969 die Arbeitslosenversicherung (ALV). 1981 schloss Liechtenstein einen Währungsvertrag mit der Schweiz. Neue politische Parteien entstanden, darunter die Christlich-soziale Partei (1962-1974) und die Freie Liste (1985, seit 1992 im Landtag vertreten). Andere Splitterparteien nahmen entweder nicht an den Wahlen teil oder waren nicht stark genug, um ein Mandat zu erringen.
Wirtschaft
Bis Anfang des 20. Jahrhunderts lebte Liechtenstein vorwiegend von der Agrarwirtschaft. Wirtschaftliche Krisen führten ab 1850 zu Auswanderungswellen (Auswanderung), meist in Richtung Nord- und Südamerika. Ab 1861 setzte vor allem in der Textilbranche die Industrialisierung ein. 1872 wurde die Eisenbahnlinie Feldkirch-Buchs eröffnet. Mit dem steilen wirtschaftlichen Aufschwung nach 1945 verschob sich die industrielle Produktion schwerpunktmässig auf hochtechnologische Bereiche wie Befestigungstechnik (Maschinenbau Hilti OHG), Heiz- und Lufttechnik (Hoval AG), Vakuumtechnologie (Gerätebauanstalt Balzers), Präzisionsmechanik (Thyssenkrupp Presta AG), Zahnheilkunde (Ivoclar-Vivadent AG), Convenience food (Hilcona AG) oder Elektronik (Neutrik AG). Die Zahl der in Liechtenstein Erwerbstätigen stieg von 1950 bis 2005 von 6338 auf 30'170 an. 2005 stellte der 3. Sektor 54,8%, der 2. Sektor 43,9% und der 1. Sektor 1,3% der Arbeitsplätze. Liechtenstein entwickelte sich zu einem internationalen Finanzplatz. Das betreute Kundenvermögen der Banken betrug 2005 128'719 Mio. Franken. Die durch das PGR ermöglichten Unternehmensformen und die günstigen Steuerbedingungen veranlassten ausländische Unternehmen, ihre Hauptsitze und Holdinggesellschaften in Liechtenstein anzusiedeln. Den Missbräuchen (Geldwäscherei, Steuerbetrug usw.) versuchte das Fürstentum auf Druck von aussen wiederholt mit Gesetzesreformen entgegenzuwirken, sodass der Finanzplatz seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert eine Entwicklung vom Offshore- zum Onshoregeschäft durchlief.
Mit dem Aufschwung wurde Liechtenstein zum Einwanderungsland (Einwanderung). 2024 war gut ein Drittel der Wohnbevölkerung ausländischer Nationalität, 27% davon Schweizerinnen und Schweizer. Von den insgesamt 43'441 Erwerbstätigen waren 2024 rund 72% Ausländerinnen und Ausländer und 28% Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner. Rund 57% pendelten zu, grösstenteils aus Österreich und der Schweiz, während die Wegpendlerzahl mit 12% gering war. 2004 wohnten 2612 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner im Ausland, davon 1626 in der Schweiz (1764 im Jahr 2024). 2024 beschäftigten liechtensteinische Firmen 62'930 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jenseits der Landesgrenzen. An erster Stelle des liechtensteinischen Exportvolumens der 37 Mitgliedsunternehmen der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer aus dem Industriesektor stand 2024 der EWR (44,6%), gefolgt von Amerika (22%), Asien/Pazifik (16,3%) und der Schweiz (12,4%). Der Staatshaushalt belief sich 2023 auf 1781,2 Mio. Franken laufenden Aufwand und 2106,6 Mio. Franken laufenden Ertrag. Die Schweiz hatte durch den Zollanschlussvertrag, die engen und vielfachen Vertragsbeziehungen und durch die aussenpolitische Einbettung Liechtensteins wesentlichen Anteil an dessen wirtschaftlichem Aufschwung.
Kultur und Bildung
Zusätzlich zu den berühmten Fürstlichen Sammlungen, die Hauptwerke europäischer Kunst aus vier Jahrhunderten umfassen (2004-2012 zum Teil im Liechtenstein-Museum in Wien ausgestellt), weist Liechtenstein ein breites Angebot an Museen auf (Postmuseum 1936, Landesmuseum 1954, staatliche Kunstsammlung 1968, Skimuseum 1993, Kunstmuseum 2000, verschiedene Dorf- und Spezialmuseen). Die Landesbibliothek (1961), die Musikschule (1963) und das Theater am Kirchplatz (1970) tragen ein reiches kulturelles Leben mit, das von der Pflege des Brauchtums bis zur modernen Kunst reicht.
Liechtenstein verfügt über ein begrenztes Ausbildungs- und Lehrangebot auf Hochschulniveau, nämlich das Liechtenstein-Institut (1986), die Universität für Humanwissenschaften (2000, ab 2008 Private Universität im Fürstentum Liechtenstein), die Hochschule Liechtenstein (2005, ab 2011 Universität Liechtenstein) und beherbergte bis 2024 die Internationale Akademie für Philosophie (1986). Dank bilateraler Verträge mit der Schweiz und Österreich können Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen an den dortigen Universitäten und Fachhochschulen studieren, was die meisten der rund 1200 Studierenden (2022/2023) taten. Die Lehrer- und die Berufsausbildung erfolgte zu Beginn des 21. Jahrhunderts mehrheitlich an schweizerischen Ausbildungsstätten.
Quellen und Literatur
- Kaiser, Peter: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein. Nebst Schilderungen aus Chur-Rätien's Vorzeit, 1847 (19892).
- Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bde. 1-109, 1901-2010; Bde. 110-, 2011-.
- Liechtensteinische Akademische Gesellschaft (Hg.): Liechtenstein. Politische Schriften, Bde. 1-, 1972-.
- Statistisches Jahrbuch. Fürstentum Liechtenstein, Bde. 1-, 1977-.
- Seifert, Mathias: Schellenberg-Borscht. Ein prähistorischer Siedlungsplatz im Fürstentum Liechtenstein. Band IV: Die Funde aus Hirschgeweih, Knochen, Felsgestein, Silex und Bergkristall, 2004.
- Zanier, Werner: Das Alpenrheintal in den Jahrzehnten um Christi Geburt. Forschungsstand zu den historischen und archäologischen Quellen der Spätlatène- und frühen römischen Kaiserzeit zwischen Bodensee und Bündner Pässen (Vorarlberg, Liechtenstein, Sankt Gallen, Graubünden), 2006.
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