Alle wichtigen Informationen rund um das Thema „Dienstunfähigkeit von Beamten“
Für Beamte, Beamtenwärter, Referendare und Lehrer ist es äußerst wichtig einen möglichen Verlust ihrer Arbeitskraft abzusichern. Beim Abschluss der privaten Krankenversicherung muss aus diesem Grund darauf geachtet werden, dass nicht nur die Berufsunfähigkeit, sondern auch eine mögliche Dienstunfähigkeit wirksam abgesichert ist. Ein Beamter wird für dienstunfähig erklärt, wenn er aus gesundheitlich-körperlichen oder geistigen Gründen, seinem Dienst nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen kann. Grundsätzlich geht der Beamte oder Lehrer in einem solchen Fall vorzeitig in den Ruhestand und erhält weiterhin vom Dienstherrn die ihm zustehenden Bezüge.
Immer mehr Beamten leiden unter dem Verlust ihrer Arbeitskraft
Sehr viele junge Lehrer und Beamte schätzen das Risiko dienstunfähig zu werden, völlig falsch ein. Doch die Zahlen diverser Studien sprechen für sich: Ungefähr zwei Drittel aller Lehrer verabschiedet sich frühzeitig in den Ruhestand. Auch Beamte der Polizei, des Justizvollzuges, der Berufsfeuerwehr sowie verbeamtete Soldaten müssen immer häufiger aus ihrem Dienst ausscheiden. Erhöhte Anforderungen und zunehmende psychische Belastungen, beispielsweise bedingt durch diverse (Auslands-)Einsätze, führen immer häufiger dazu, dass Beamte für dienstunfähig erklärt werden. Staatsdiener, die hauptsächlich Büroarbeiten tätigen, erkranken in nicht wenigen Fällen an irreparablen Rückenproblemen und scheiden in Folge dessen aus. Doch selbst für den Fall, dass der jeweilige Beamte im Fall des Falles eine Pension erhält, ist die Höhe dieser Frührente längst nicht mehr ausreichend um den gewohnten Lebensstandard weiterhin zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, eine mögliche Dienstunfähigkeit rechtzeitig abzusichern, denn nur so hat der Beamte Anspruch auf die Dienstunfähigkeitsrente.
Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum Beamte aus ihrem Dienst ausscheiden müssen
Berufsunfähig zu sein, ist nicht dasselbe, wie dienstunfähig zu sein. Wer „berufsunfähig“ ist, kann theoretisch trotzdem noch arbeiten. Hier muss lediglich nach einem anderen Einsatzbereich, einem anderen Beruf, Ausschau gehalten werden. Dieser Begriff sagt also etwas über die Fähigkeit oder die Unfähigkeit zur Ausübung eines bestimmten Berufes aus. Wenn ein Beamter jedoch als dienstunfähig eingestuft wird, kann er gar keinem Staatsdienst mehr nachgehen. Die Prüfung dieser Dienstfähigkeit muss auf jeden Fall immer durch den Amtsarzt erfolgen.
Die Ursachen, warum ein Beamter für dienstunfähig erklärt werden kann, sind ganz unterschiedlich. Rund 24 Prozent der Beamten leiden an Nervenkrankheiten und müssen aus diesem Grund aus ihrem Dienst ausscheiden. 11 Prozent haben einen schweren Unfall, in Folge dessen sie unfähig werden, weiterhin ihrem Dienst auszuüben. Ca. 10 Prozent leiden an Herzerkrankungen, 15 Prozent erkranken an Krebs und rund 28 Prozent werden aufgrund von Erkrankungen des Bewegungsapparates dazu gezwungen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Gut informieren und optimal absichern – die Grundanforderung an Staatsdiener
Viele Beamte informieren sich am Anfang ihrer Beamtenlaufbahn detailliert darüber, wie sie sich am besten krankenversichern. Das ist auch eine sehr wichtige Aufgabe und grundsätzlich ist die private Krankenversicherung die ideale Versicherungsvariante für Beamte und Beamtenanwärter. Aber mit der PKV allein ist es nicht getan. Es ist sehr wichtig, zusätzlich zur privaten Krankenversicherung für Beamte bestimmte Leistungsansprüche mitabzusichern. Ein Freizeitunfall kann sehr schnell geschehen und vor den teilweise gravierenden Folgen von Unfällen ist nun mal keiner sicher. Damit auch im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Staatsdienst keine Versorgungslücke entsteht, muss eine entsprechende Versicherung, zusätzlich zur privaten Krankenversicherung für Beamte, abgeschlossen werden. Nur so kann der Beamte bzw. Beamtenanwärter sicherstellen, dass er rundum bestens geschützt ist.
Warum muss ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Staatsdienst gesondert abgesichert werden?
Wer in Folge eines schlimmen Unfalls oder einer schweren Erkrankung für dienstunfähig erklärt wird, muss unbedingt seinen Ausfall aus dem Staatsdienst absichern. Die Pension, die ein Beamter erhält, falls er frühzeitig für dienstunfähig erklärt wird, fällt mit Sicherheit immer geringer aus, als die regulären Dienstbezüge des Beamten. Ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst hätte für den Beamten also massive finanzielle Folgen. Aus diesem Grund ist es wichtig, hier rechtzeitig vorzusorgen. Hier noch die wichtigsten Informationen und Facts auf einen Blick:
– Eine Unfähigkeit weiterhin seinem Dienst nachzugehen muss sofort an den Dienstherrn gemeldet werden
– Der Amtsarzt weist diese Dienstunfähigkeit des Staatsdieners nach. Das ärztliche Attest reicht grundsätzlich zum Nachweis aus. Nur in gut begründeten und seltenen Fällen kann der Dienstherr den Amtsarzt nochmals zum Gespräch hinzuziehen und die Dienstunfähigkeit des Beamten überprüfen.
– Die Kosten, die für die ärztliche Bescheinigung anfallen, werden im Rahmen der Beihilfe erstattet
– Berufsunfähig zu sein bedeutet nicht dienstunfähig zu sein.
– Die private Krankenversicherung bietet eine Vielzahl an medizinischen Leistungen für den Beamten an, doch sie sichert nicht jeden Fall ab.
– Um sich wirksam vor finanziellen Risiken im Falle einer Dienstunfähigkeit zu schützen, muss eine spezielle Versicherung mit abgeschlossen werden.…